Durch Verlegung meines Arbeitsplatzes in eine andere Stadt (aber immer noch gleiche Firma) habe ich nun einen sehr viel weiteren Arbeitsweg und auch meine Ärzte sind entsprechend weit entfernt. Außerhalb der Arbeitszeit ist es gänzlich unmöglich für mich, Arzttermine wahrzunehmen. Wenn ich die Bescheinigung mitbringe, ist es auch kein Problem. Bisher hat mich noch keiner drauf angesprochen, wieso ich z.B. erst um 10 Uhr im Büro bin, wenn auf dem Zettel steht: ".................war von 8 bis 9 Uhr in meiner Praxis......" Gilt die Freistellung des AG nur für die reine Behandlungszeit oder auch für die Anfahrt? Oder gibt es da evtl. zeitliche Begrenzungen? Also von zuhause (und meinem vorherigen Büro) sind meine Ärzte alle max. 10 min. entfernt, einer ca. 40 min., von den Ärzten aber zur Firma bin ich zwischen 45 und 60 min. unterwegs. Meist bin ich schon so kulant, und sitze die Zeit freiwillig nach, aber müsste ich das auch? Ich will keine schlafenden Hunde wecken, deshalb frage ich hier nicht.................................Und wechseln möchte ich KEINEN der Ärzte, bin mit allen sehr zufrieden, einer ist auch ein Spezialist, den gibt es nicht an jeder Ecke. So oft bin ich ja nicht beim Arzt, aber ich habe z.B. einen vierteljährlichen Behandlungszyklus von jeweils 6 Terminen (einer pro Woche), da wird man schon mal etwas komisch angesehen.
LG
Merline
Fahrstrecke zum Arzttermin (während Arbeitszeit)
Von wann bis wann arbeitest du denn (täglich)?
Mo-Do 7:30 bis 17:00
Fr 7:30 bis 15:00
Entfernung Home/Büro = knapp 40 km - Fahrzeit ca. 50 min.
Hallo,
also ich kenne das so, dass man Abwesenheitszeiten von der Arbeit immer nacharbeiten muss. Weshalb du abwesend warst (Arztbesuch, Fahrt von dort, Geburtstag Oma) spielt keine Rolle. Arztbesuche sind Privatsache.
LG
Genau, bei uns muss auch alles nachgearbeitet werden, die Bescheinigung ermöglicht nur das spätere Kommen oder frühere Gehen. Das einzige was nicht nachgearbeitet werden muss sind die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.
Selbst da hatte ich mal ergoogled, dass dir dein AG zwar frei geben muss, aber dir die Zeit nicht schenken muss
Hi,
Gibt es vielleicht eine Betriebsvereinbarung? Bei uns gibt es die. Wir müssen alles nach oder vor arbeite, egal, ob Termin oder Fahrzeit.
Viele Grüße
Miau2
Auszug aus unserem Haustarifvertrag in meiner VK unter Fotos..................
Hi,
da ist von "Flexibilisierung der Arbeitszeit" die Rede.
Bei UNS bedeutet das, das wir sehr flexible Arbeitszeiten haben. Nur 10% unserer Wochenarbeitszeit am Tag im Büro sein müssen, einmal im Jahr muss das Stundenkonto natürlich ausgeglichen sein. Und wir haben nicht mal eine Kernzeit, können - in einem bestimmten RAhmen, und natürlich darf weder Arbeit noch Kundenbeziehung leiden - kommen und gehen wann wir wollen.
Ok, das ist natürlich extrem flexibel. Zwischen "von 8 bis 17:00" und unserer Regelung gibt es aber extrem viele Zwischenstufen. Wenn von einer Flexibilisierung die Rede ist gehe ich davon aus, dass ihr zumindest einen Teil Eurer Arbeitszeit flexibel einteilen könnt.
Und wie da auch so schön steht besteht genau aus diesem Grund für stinknormale, planbare, nicht betrieblich veranlasste Untersuchungen KEINE Lohnfortzahlung. Also logischerweise auch nicht für die Fahrzeiten. Ich würde das in diesen Fällen genau so interpretieren wie bei uns: die Zeiten müssen vor- und nachgearbeitet werden (ich war heute zwei Stunden beim Arzt, von 10:30-12:30 - gar kein Problem, ist halt als abwesend eingetragen).
Was mit einer Untersuchung um 16:30 ist würde ich bei so einer Formulierung davon abhängig machen, was genau "Flexibilisierung" bei Euch bedeutet. Bei UNS wäre diese Untersuchung genau wie jede andere auch - kurze Info an Chef (verbieten kann er es nicht), vom Stundenkonto abziehen, fertig.
Ich kann deine Frage so nicht beantworten, dafür müsste man Eure Arbeitszeitregelung kennen. Im Zweifel ist der richtige Ansprechpartner für solche Fragen der Betriebsrat.
Viele Grüße
miau2
Also ich kenne es auch nur so, dass Arztbesuche "Privatvergnügen" sind. Entweder die Termine so legen, dass man vor oder nach der Arbeit hingehen kann, oder halt dann nen halben bzw. ganzen Tag Urlaub nehmen.
LG
Hallo!
Du musst zwar freigestellt werden für den Arztbesuch, musst die verlorene Zeit aber auf jeden Fall wieder nacharbeiten.
Nur wenn Du zu einem Betriebsarzt geschickt wirst mit Auftrag des Arbeitgebers gilt das als Arbeitszeit.
Hallo,
hier werden Deine Fragen beantwortet
http://www.fintext.de/news/detailansicht/article/1298551352/
Allerdings kann ich bei den relativ vielen Terminen und der dadurch langen Abwesenheit verstehen, dass der Arbeitgeber oder die Kollegen nicht begeistert sind.
LG
si
Wenn Du um 10:00 Uhr im Büro bist, fängt um 10:00 Uhr die tatsächliche Arbeit an. Alles andere ist "Freizeit", die Du wohl nacharbeiten mußt.
LG