Mutterschaftsgeld (AG) fürs 2. während Elternzeit des 1. Kindes?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine rein hypothetische Frage (bin noch nicht schwanger, aber rein theoretisch könnte diese Frage für mich interessant werden).

Angenommen, ich werde in der Elternzeit schwanger und der neue Mutterschutz beginnt während der laufenden Elternzeit, dann bekomme ich ja "nur" den Teil des Mutterschaftsgeldes, den die Krankenkasse zahlt. Ich habe in dem Leitfaden zum Mutterschutz nun unten stehenden Abschnitt gefunden und frage mich, ob ich ohne weiteres zu Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit des ersten Kindes abbrechen könnte, um auch den Arbeitgeberanteil zu bekommen. Und wenn ja, wie stelle ich das an? Der Arbeitgeber muss ja nicht einer Verkürzung der Elternzeit zustimmen, schon garnicht, wenn er weiß, dass ich wieder schwanger bin und dadurch ein Anrecht auf den Arbeitgeberzuschuss bekäme ... #kratz

Kennt sich jemand damit aus? Bitte keine Vermutungen, ich möchte nur Antworten von denen, die es tatsächlich WISSEN, ob es möglich ist oder nicht!

Vielen Dank!!!

#winke

Hier der Abschnitt:

Beginnt wegen der Geburt eines weiteren Kindes eine neue Mutterschutzfrist noch während einer Elternzeit, besteht trotz Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, solange die neue Schutzfrist mit der laufenden Elternzeit zusammenfällt, es sei denn, die Frau übt eine zulässige Teilzeitarbeit aus.
Endet die Elternzeit während der Schutzfristen oder wird die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen beendet, ist für den nach Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum die Zuschusspflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers gege- ben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

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Nein, zum Beginn des Mutterschutzes kannst du nicht ohne weiteres die Elternzeit beenden, wohl aber zur Geburt (da kann der AG eigentlich nicht dagegen etwas unternehmen).

Aber wenn die Elternzeit eben im MUtterschutz regulär ausläuft, dann bekommt man nach dem Ende der Elternzeit gleich den AG-ZUschuss auch!

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Ah, okay. Danke für deine Antwort!
Weißt du, wie ich das Ende dann beantragen müsste?

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Ich muss mich korrigieren, es gibt im BEEG einen neuen Absatz, der besagt, dass du ohne ZUstimmung des AGs zur INanspruchnahme der Schutzfrist deine Elternzeit beenden kannst.

Damit würde ich also gar nichts beantragen, sondern wie bei der Anmeldung nur Anzeigen:

"Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich nach §16, Absatz 3, Satz 3 BEEG die Elternzeit zum xxx beende, um die Schutzfrist nach § 3, Absatz 2 MuSchG in Anspruch zu nehmen. Bitte bestätigen sie mir dies schriftlich und teilen dies auch der Krankenkasse mit."

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Ich muss dem Tread mal was beisteuern, ist ja noch nicht so alt. Also bei mir ist es so das ich erneut schwanger bin. Ich habe, rechtzeitig, meine aktuelle Elternzeit gekündigt und mitgeteilt das ich dann und dann im neuen Mutterschutz bin.

Trotzdem weigert sich mein AG mir das Muschu Geld zu zahlen.

2 Freundinnen von mir hat selbiges und die haben vom AG Muschu Geld erhalten, obwohl sie die aktuelle Elternzeit nicht gekündigt haben.

Ich weiß auch Nichtsozialist recht wie ich mich jetzt verhalten soll. Dagegen vorgehen oder es so hinnehmen wie es jetzt ist.

Lg jen mit

Gia-Marie 44monate und baby 36+5

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Nicht so recht, soll das heißen. Tablet und seine komischen wortvorschläge ^^