Elternzeit - Aufhebungsvertrag - Abfindung - neue Arbeitsstelle...????

Hallo,

ich befinde mich noch in Elternzeit bis September 2013. Mein AG hat mir aber bereits signalisiert, dass er mir voraussichtlich bei Elternzeitende keinen Arbeitsplatz anbieten kann. Wir würden dann den Arbeitsvertrag per Aufhebungsvertrag auflösen und ich würde eine Abfindung bekommen. So ist es besprochen (also nur mündlich) und soweit ich bisher informiert bin, in der Situation auch möglich.

Was passiert eigentlich, wenn ich vorm Elternzeitende eine neue Tätigkeit finde und deshalb schon vorher meinen Arbeitsvertrag auflösen muss? Steht mir dann trotzdem die Abfindung zu oder würde ich die nur bekommen, wenn wir den Arbeitsvertrag erst dann auflösen? Ich würde ja gern bei meinem alten AG weiterarbeiten, was aber nicht möglich ist, da alle Plätze besetzt sind. Es ist ja daher nicht MEIN ursprünglicher Wunsch gewesen mir was anderes zu suchen.

Wie funktioniert das eigentlich mit der Abfindung? Die wird dann gezahlt, nachdem die Kündigungsfrist rum ist oder gibts bei einem Aufhebungsvertrag keine Kündigungsfrist? Muss man die Abfindung später bei der Steuer oder irgendwo noch mit als Einnahmen angeben? Angenommen ich würde im März 2013 schon eine neue Stelle anfangen, dann müssten wir meinen alten Arbeitsvertrag zum 28.02.2013 auflösen, damit keine Lücken später bei der Rentenversicherung sind und ich aber auch nicht an 2 Stellen gleichzeitig gemeldet bin oder?

LG

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Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Wenn Du jetzt vorzeitig auf den AG zugehst und um Auflösung des Vertrages bittest, wäre er schön blöd, Dir diese zu zahlen. Das wird er nur tun, um Dich loszuwerden, wenn Du Dich auf den Vertrag berufst und er Dich nicht so einfach kündigen kann.

Wieviele Mitarbeiter seid Ihr denn in der Firma?

gruß,

W

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Wir sind zwischen 25 und 30 Mitarbeiter in der Firma.

Bei dem Gespräch wegen meiner Rückkehr nach der Elternzeit wurde mir gesagt, dass mir kein freier Platz angeboten werden kann und wir daher den Arbeitsvertrag auflösen müssten. Ich würde auch eine gute Abfindung gezahlt bekommen, damit ich "noch ein Stück weit davon leben kann". So die Aussage unseres Personalers. Ich bin jetzt knapp 11 Jahre bei der Firma. Im Idealfall (so war auch seine Aussage) würde ich eine neue Stelle finden und trotzdem die Abfindung bekommen. Ich hoffe er hält sich auch an diese mündliche Vereinbarung. Über die Höhe der Abfindung haben wir nicht geredet, weil ich eigentlich total baff war von dem Gespräch. Ich hatte fest damit gerechnet, dass ich wie geplant wieder anfangen kann im April.

Wie ist das nun, wenn ich z.B. im Februar komme und sage, wir müssten den Vertrag bereits zum 31.3. auflösen anstatt zum 30.9., bis wohin ich die Elternzeit jetzt verlängert habe aus dem Grund, dass momentan nix frei ist und ich nicht so schnell und ungeplant arbeitslos sein will? Eigentlich ist es doch egal zu welchem Zeitraum der Vertrag aufgelöst wird oder? Wenn er mich so oder so loswerden will??? Nicht, dass es dann heißt ICH hätte mir was Anderes gesucht und mir stände daher keine Abfindung mehr zu... Ich weiß nicht, ob mein AG wirklich so ungerecht wäre. Aber ich wollte alle Eventualitäten abklären, bevor ich mich hinterher ärgere.

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Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung hast du prinzipiell nie. Das wird immer einzeln vereinbart und auch in der Höhe verhandelt oder im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt bzw dann vom Gericht angeordnet wenn z.B. die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Kündigung nicht zumutbar ist.

Da dein AG weiss das er dir nach der Elternzeit deinen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten muss und du auch nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit und Kindern sehr schwer kündbar bist, bietet er dir den Aufhebugsvertrag mit einer Abfindung die ihr frei verhandelt (Richtlinie sind zwischen 0,5 -2 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit .. hier eher Richtung 2 da er dich ja loswerden will). Das solltet ihr auf jeden Fall alles schriftlich machen und lass dich nicht auf mündliche Zusagen ein. Auf Nachfragen ob du schon einen neuen Job in Aussicht hast gehst du nicht ein und verneinst halt immer das geht ihn nichts an und hat rechlich auch keine Relevanz zum Aufhebungsvertrag. Auf irgendwelche Klauseln im Aufhebungsvertrag die eine Abfindung von einer Jobfindung abhängig machen sollten lässt du dich nicht ein und forderst eine klare Vereinbarung und regelst das schriftlich und erst wenn du den vom Ag UNTERSCHRIEBENEN Aufhebungsvertrag in den Händen hälst ist dieser bindend für den AG. Du musst hier ein bisschen pokern, d.h. selbst wenn du einen Job in Aussicht hast sagst du einfach nichts.
Du verhandelst einen Aufhebungsvertrag zum Elternzeitende mit einer für dich tragbaren Abfindung (Ich rate dir hier einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen) und fertig. Solltest du vorher einen Job finden ist das doch auch egal das geht den AG nix an weil was will er tun, dann fängst du halt vor Elternzeitende bei dem neuen Job an und fertig. Deinem alten AG ist kein Schaden entstanden da du durch die Elternzeit und dem Aufhebungsvertag ihm eh nicht zur Verfügung getsanden hättest.

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hallo,

also erstmal hast du anspruch auf einen gleichwertigen arbeitsplatz nach der elternzeit!

ist doch nich dein problem wie dein AG das verwirklicht. ich würde in diesem punkt auf mein recht bestehen, er wusste ja wann du wiederkommst. http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/rueckkehr-elternzeit.html?page=2

2. natürlich hast du weder anspruch auf abfindung noch aufhebungsvertrag. wenn du was anderes gefunden hast, kündigst du einfach ganz normal.

lg, verena

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Aber ich hätte mir doch nichts anderes gesucht, wenn ich ganz normal wieder hätte anfangen können??? Das ist schon das Problem vom AG. Er hat gewusst bis wann die Elternzeit geht und sollte eigentlich dahingehend planen können. Das ändert nun aber nichts an der Tatsache, dass ich dort nicht wieder anfangen kann... Wenn er nein sagt, was bleibt mir dann übrig? Einklagen werde ich meinen Arbeitsplatz mit Sicherheit nicht. Wenn ich meinen Chef verklage und dann später auf meinem Arbeitsplatz ein "gutes Arbeitsklima" erwarte, dann hab ich mich geschnitten...

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Du willst doch aber dann einen Aufhebungsvertrag wegen des neuen Jobs.
Damit hast Du eine denkbar schlechte Verhandlungsposition, das ist doch klar.
Du wirst dann klagen müssen, um statt der Wiederbeschäftigung eine Abfindung zu bekommen.

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Denke bitte daran, das du eine Sperre bei Alg 1 riskierst wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst und noch keine neue Stelle hast. Die Abfindung würde das Amt auch anrechnen und versteuern musst Du die Abfindung bei der nächsten Steuererklärung natürlich auch.

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Ich riskiere nur eine Sperre, wenn kein Grund im Aufhebungsvertrag drin steht. Wenn drin steht, dass er mich nicht weiter beschäftigen kann, weil kein Arbeitsplatz frei ist, gibts keine Sperre. Aber das muss auch wirklich so drinstehen. Habe mich da bereits beim AA erkundigt für den Fall der Fälle. Genauso was es bei der Abfindungszahlung zu beachten gibt, damit diese nicht aufs Arbeitslosengeld angerechnet wird.

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Das kann ich mir kaum vorstellen da du mit einem Aufhebungsvertrag jeglichen Rechtsanspruch deinem Arbeitgeber gegenüber verlierst. Somit gibst du dein Recht auf deinen Arbeitsplatz auf. Ist aber nur mein Verständnis.

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Hallo,

ein Aufhebungsvertrag hat schriftlich zu erfolgen. Der Arbeitgeber soll dir darin auf jeden Fall "bescheinigen", dass er keinen Arbeitsplatz für dich hat (so umgehst du möglicherweise eine 3-monatige Sperre beim ALG wegen "Selbstaufgabe" des Arbeitsplatzes, die ein Aufhebungsvertrag nahezu IMMER nach sich zieht).

Durch den Aufhebungsvertrag darf die Kündigungsfrist auf keinen Fall abgekürzt werden, in dem Fall würde dir nämlich deine Abfindung voll auf deinen ALG-Anspruch angerechnet!
Bsp.: deine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate, Elternzeitende 31. August
dein Aufhebungsvertrag darf daher frühestens den Ausstieg zum 30. Oktober regeln (der Aufhebungsvertrag muss in dem Fall bis zum 31. August geschlossen sein)

Lass dir den Passus einfügen, dass du ab Ende der Elternzeit bis Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung des Gehaltes freigestellt bist. Für den Fall, dass du eine Arbeitsstelle vorher findest soll dir das selbstverständlich ermöglicht werden und das noch ausstehende Gehalt der Abfindung zugeschlagen werden und ausgezahlt werden.

Eine Abfindung unterliegt selbstverständlich der Einkommensteuer und ist auch sozialversicherungspflichtig.

Ein Aufhebungsvertrag beinhaltet einige Fallstricke und bedarf eigentlich einer anwaltlichen Beratung. Weil wichtig ist: Du bist nicht kündbar. Es gibt keinen Kündigungsgrund! Der Arbeitgeber muss deine Vertretung wieder entlassen, du hast Vorrang. Das sollte dir bei dem Gespräch immer klar sein (auch wenn Arbeitgeber da immer einschüchtern wollen und angeblich eine großzügige Abfindung zahlen ...)

VG
B

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Danke für deine Infos. Genau soweit ist mein Informationsstand mittlerweile auch. Lediglich das mit der Kündigungsfrist ist nicht ganz richtig. Vom AA wurde mir erklärt, dass die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag steht (ich glaube das waren 6 Wochen zum Quartalsende) eingehalten werden muss. Aber nicht nach Elternzeitende, sondern ich könnte auch jetzt schon meinen Arbeitsvertrag zum 30.09. auflösen. Wichtig ist, dass der Aufhebungsvertrag mindestens 6 Wochen vorm Austritt aus dem Unternehmen schriftlich erfolgt.

Bekomme ich das Geld unversteuert überwiesen und muss es dann in der Steuererklärung angeben oder wird die Steuer bereits abgezogen, bevor das Geld auf meinem Konto landet?

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Dein Arbeitgeber versteuert das erstmal. Über die Steuererklärung bekommst du dann vielleicht etwas wieder (es gibt da die sogenannte Fünftelregel).

VG
B

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Dein AG hat keine allgemeine Verpflichtung Dir eine Abfindung zu zahlen. Solange schriftlich nichts niedergeschrieben wurde, ist so wie so alles offen. Denn solche Vereinbarungen sind mündlich ungültig. So was bedarf IMMER der Schriftform.

Bekommt Dein jetziger AG davon Wind, dass Du einen neuen Arbeitsplatz inne hast, wird er a) entweder gar keine Abfindung zahlen, oder b) nur einen minimalen Betrag.

Du kannst mit 2 Jobs bei der SV gemeldet sein. Das ist absolut kein Problem.

Sei schlau, versuch zu pokern. Versuch unter keinen Umständen Deinem jetzigen AG das neue Angebot wissen zu lassen. Sag immer, wie nötig Du das Geld hast und wie schlecht Deine Chancen am Markt stehen mit Kind usw usw.... Dann gibt es auch Geld und u. U. auch ein paar Euros mehr.

Du solltest Dich an einem Bruttomonatsgentgelt pro Beschäftigungsjahr orientieren und das auch (erstmal das Angebot des AG anhören und sacken lassen) dann, Information auch glaubhaft dem AG gegenüber rüber!!! ;-)

Was die anderen hier zur Sperre beim AA Amt gerade in Bezug auf die Abfindung sagten ist größtenteils nicht korrekt. Man muss schon eine riesige Abfindung bekommen und daraus zieht sich das Amt eine ganz komplexe Rechenformel heraus, um Dir daraus eine Sperre reinzudrücken.

Am Wichtigsten ist, wie auch richtig geschrieben, dass die Kündigungsfristen trotz Aufhebungsvertrag eingehalten werden. Das kollediert mit der Sperre von der Arbeitsagentur. Die Kündigungsfristen Deines AG.

Bitte ruf bei der Arbeitsagentur selbst an und lass Dich KORREKT beraten! Das ist bei so einer Entscheidung ganz wichtig. Da es im Zweifel ganz gravierende finanzielle Folgen für Dich haben kann.

Der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung ist Verhandlungssache. Die kann selbst dann noch gezahlt werden, wenn Du schon lange raus bist, wenn es steuerlich für Dich günstiger wäre.

Dein AG muss die Abfindung versteuern und ans Finanzamt abführen. Dazu ist er verpflichtet!

Ob man bei Dir die (häufig) günstigere Fünftelregelung anwenden kann, kann Dir niemand beantworten. Dein AG muss das aber prüfen.

Wenn voll versteuert wird, sind 50 % der Abfindung weg! SV Abgaben müssen nicht geleistet werden auf ene Abfindung.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen!

LG Janette

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Danke für deine Antwort. So langsam werde ich mit dem Thema Abfindung etwas sicherer. Bisher hatte ich damit nichts zu tun, weil immer ICH meine Arbeitsstellen gekündigt habe, wenn sich etwas Besseres ergeben hat.

Ich wollte halt nicht ganz naiv in das Gespräch gehen. Mein AG soll schon merken, dass ich mich informiert habe. Daher hab ich in den letzten Tagen viel hier nachgefragt, mich beim Arbeitsamt informiert, mit Krankenkasse telefoniert wegen der Elternzeit usw. Unglaublich, auf was man da alles achten muss.

Mein AG weiß, dass ich seit letztem Jahr auf Minijob-Basis arbeite. Von daher werde ich ihm sagen, dass ich das jetzt erstmal weiter mache bis sich was Passendes findet, was ja bei 3 Kindern wirklich nicht leicht ist. Obwohl ich mir bei einer Stelle grad ganz gute Chancen ausrechne. Das mit dem Minijob reicht mir finanziell auf Dauer aber nicht aus, weil es gerade mal 300 Euro sind. Die KiGa-Gebühren für 2 Kids davon abgezogen bleibt mir monatlich nicht viel übrig. Das war eigentlich nur zum Austesten (ob ich es wirklich schaffe mit 3 Kindern arbeiten zu gehen) und zum Überbrücken gedacht bis ich wieder richtig anfange mit Arbeiten :-(