Aufhebungsvertrag in der Elternzeit??? Keine Teilzeit möglich...

meine elternzeit endet im märz nach3 jahren und mein chef, bei dem ich jetzt auch mein 10-jähriges hätte, kann mir keine teilzeitstelle zur verfügung stellen (kleiner betrieb). mir ist es aber zur zeit auch gar möglich mehr zu arbeiten, da meine tochter erst im august/september in den kindergarten kommt. meine schwiegereltern könnten allerdings ein paar stunden einspringen, so dass ich 15 std arbeiten könnte, was sich aber auch nicht wirklich lohnen würde bei dem stundenlohn (2tes auto erforderlich, fahrtkosten).

nun möchte mein chef einen aufhebungsvertrag mit mir schließen, mit der begründung, keine teilzeitstelle zur verfügung zu stellen, so dass ich auch keine sperre beim arbeitsamt bekomme. ich bin aber wie gesagt fast 10 jahre im unternehmen und hätte auch noch resturlaub, der mit zusteht.

nur wenn ich den aufhebungsvertrag nicht unterschreibe, müsste ich ja meinen alten job mit 40 std wieder annehmen, was ja zur zeit gar nicht geht, folglich würde er mir ja sowieso kündigen müssen, aber die kündigungsfrist einhalten müssen. aber ich kann ja die std auch gar nicht arbeiten, wegen fehlender betreuungsmöglichkeit. ich bin echt überfragt :-(((
ging es hier jemanden ähnlich? was habt ihr gemacht. steht einem in diesem fall eigentlich eine abfindung zu?

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Das stimmt nun mal gar nicht. Dein Chef kann dir in Elternzeit nicht kündigen - du kannst es aber sehr wohl jederzeit. Eine Sperre bekommst du auch nicht. Die Begründung der Kinderbetreuung ist wirklich ein wichtiger Grund eine unbefristete Vollzeitstelle zu kündigen und trotzdem ALG1 zu bekommen auf Teilzeitbasis.
Könnte dein Chef dir denn eine Ganztagsstelle zur Verfügung stellen? Oder würde er dir sowieso kündigen?
Da du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, steht dir auch keine Abfindung zu. Die Frage ist nur, ob er denn in der Lage ist, seinen Part des Vertrages zu erfüllen. Denn wenn nicht, könnte man sich ja trotzdem auf eine Abfindung einigen. Willst du denn wieder Vollzeit arbeiten? Die Zeit bis August/September ließe sich ja nun wirklich leicht überbrücken. Wie war das doch gleich mit dem "Rechtsanspruch" auf die Betreuung mindestens ab 3? Sieh doch zu, dass du eine Tagesmutter bekommst, ...

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Du warst 10 Monate lang schwanger und 3 ganze Jahre in Elternzeit und Dir fällt JETZT ein, dass Du ein Betreuungsproblem hast?
Was ist mit einer Tagesmutter? Was ist mit einer Notbetreuung über das Jugendamt? Ein Babysitter? Eine ältere Nachbarin?

Wann hast Du denn den Antrag auf Teilzeit gestellt? Wieviele Mitarbeiter beschäftigt Dein Arbeitgeber? Grundsätzlich ist es für AG relativ schwer, einen TZ-Antrag abzulehnen.

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Warum sollte Dir eine Abfindung zustehen, wenn Du Deinen Teil des Vertrages nicht mehr erfüllen kannst?
Wenn Du nichts ausgelassen hast, dann stellt Dir Dein Chef nach wie vor Deine alte Stelle zur Verfügung. Somit erfüllt er seinen Teil ves Vertrages.

Du hast ein Betreuungsproblem. Warum sollte Dir Dein chef dann kündigen müssen? Wenn Du Deinen Teil nicht mehr erfüllen kannst so musst Du kündigen.

Ehrlich gesagt finde ich es schon etwas dreist nach einer Abfindung zu fragen wenn es sich so verhält das er Dir Deinen Job weiterhin anbietet.

Warum nimmst Du nicht eine andere Betreuung außer Kita in Anspruch. Es gibt immer andere Möglichkeiten. Man muss nur wollen. Dann hättest Du auch Deinen Job weiterhin.

LG Mona

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Und wenn du Vollzeit arbeitest, braucht ihr kein 2 Auto? Verstehe ich nicht so ganz

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Das Auto kostet das gleiche, egal ob man für 4 oder für 8 Stunden auf der Arbeit ist.

Bei 4 Stunden bekommt man aber nur die Hälfte des Gehalts, so dass sich die Fahrt oft nicht mehr lohnt.

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Sie haben aber doch jetzt auch kein 2 Auto. Und sie ist ja vorher auch Vollzeit arbeiten gegangen.

Es geht auch nur um die Frage, warum sie bei Teilzeit ein 2 Auto braucht. Um nichts anderes

Bianca

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Hallo,

ich würde mir schleunigst eine Tagesmutter suchen, für die Zeit, die überbrückt werden muss, und in der heutigen Zeit nicht auf 10 Jahre Betriebszugehörigkeit pfeifen.

Eine Abfindung kannst du vergessen, wenn dein Chef dir deine alte Stelle zur Verfügung stellt, weil es ja an deiner Person liegt, dass du diese nicht mehr annehmen kannst d. h. den Vertrag nicht erfüllen kannst.

Was ich nicht verstehe: du hast ganze drei Jahre Zeit gehabt, dir einen Plan zu machen und kurz vor Toresschluß fällt dir ein, dass du keine Kinderbetreuung hast.
Wenn du einen Vollzeitjob hast, sollte eine Tagesmutter doch finanziell drin sein.

LG

Nici

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Wenn man vom Gehalt noch eine Tagesmutter finanzieren muss und sich ein 2. Auto samt Unterhaltskosten anschaffen muss, bleibt vom Verdienst (insbesondere bei Steuerklasse 5) oft nicht mehr viel oder gar nichts übrig.

Und arbeiten gehen nur zum Spaß ?
Da fallen mir 1000 Sachen ein, die ich lieber täte.

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Hallo,

Die Kosten einerTagesmutter kommen immer auf die Region an. Ichbrauche zum Kiga noch eine Betreuung. Dazu haben wir eine Tagesmutter. Und es haelt sich in Grenzen. Selbst bei einer Vollzeitstelle, waere es finanzierbar, da das JA einen Teil mit bezahlt. Es bei uns also nicht gehaltsabhaengig. Man sollte sich deswegen immer erst mal beim zustaendige JA informieren.

Lg Fusselchen

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Hallo,

habe ein ähnliches Problem... nur habe ich 1 Jahr EZ und "muss" nach den 12 Monaten wieder gehen. Ein paar Monate bis Ende Sommer, bis die Kindergärten neue Kleine aufnehmen, könnten wir schon überbrücken, aber dann wird's finanziell echt eng durch das fehlende Elterngeld.
Ich müsste zum Juli wieder zurück in meinen Job. Ganztags ungern da ich von 9 bis 18 Uhr arbeite (um kurz nach 7 aus dem Haus muss und abends halb 8 daheim bin). Ich gebe meinen Vorrednerinnen zwar recht, dass sich eine Betreuung immer irgendwie findet, aber wer gibt sein Kind gerne bis abends halb 8 mit 1 Jahr ab!? :-(
Eine Halbtagsstelle ist bei mir leider auch nicht möglich und möchte sie mir auch ungern erstreiten müssen. Also werde ich mir wohl in der Nähe etwas Neues suchen. Mein AG bietet mir auch einen Aufhebungsvetrag an falls ich nichts finde und nicht zurück kann/will. Habe mich bei meiner Rechtsschutz mal schlau gemacht, es gibt tatsächlich Ausnahmen, bei denen man nicht vom ALG gesperrt ist (Betreuungszeiten der Kinder, dir hätte aus wirtschaftl. Gründen sowieso gekündigt werden müssen...). Allerdings so einen Aufhebungsvertrag nicht in der EZ unterschreiben, Du bist dann auch nicht mehr kranken-/sozialversichert!

Wenn ich es richtig verstehe, würdest Du wohl auch bei passender Betreuung nicht Vollzeit zurück? In dem Fall würde ich zum Ende der EZ den Aufhebungsvertrag unterschreiben... als allerletzte Möglichkeit! ...und mich natürlich jetzt schon um einen neuen Job kümmern. Oder geht es nur um die Monate bis deine Tochter in KiGa geht? Dafür würde ich keinen Job kündigen bei dem ich so lange bin und eben in den sauren Apfel beißen und eine Tagesmutter bezahlen. Informiere Dich doch da mal beim Jugend- oder Arbeitsamt. Ich kenne Fälle, die auch aufgrund fehlender KiGa Plätze und drohendem Jobverlust die Tagesmutter (oder zumindest die Differenz zum KiGa) bezahlt bekommen haben.
Ach ja, auf die Abfindung würde ich verzichten. Ich glaube ein AG kommt Dir mit dem Aufhebungsvertrag schon entgegen. Er könnte ja auch einfach verlangen, dass du nach Deiner EZ Vollzeit auf der Matte stehst oder Du kündigst wenn Dir irgendwas nicht passt ;-)

Alles Gute, Bibi