Kostenübernahme Kurzzeitpflege - bitte helfen!

Hallo,

meine Mutter leigt gerade im Krankenhaus. Seit Anfang Dezember zum dritten Mal, davon zweimal eine Lungenentzündung. Es geht ihr immer noch ziemlich schlecht (bekommt ganz schlecht Luft) und so, wie es ausschaut, kann sie auf keinen Fall nächste Woche (wenn möglicherweise eine Entlassung ansteht) wieder nach Hause.Sie hat eine chronische Lungenerkrankung (COPirgendwas) und pfeift (im wahrsten Sinne des Wortes leider) momentan aus dem letzten Loch. Bei ihrem Krankenhausaufenthalt Anfang Dezember wurde eine Reha abgelehnt und der Sozialdienst-Mensch hat mir gesagt, dass es momentan (laut Arzt) keine Reha-Indikation gibt. Sie wäre aber sowieso noch nicht reha-fit, denn sie kann nicht mal alleine aufstehen, geschweige denn z.B. auf Klo gehen. Man könnte wohl noch eine Kur beantragen, aber das kommt ja auch erst viel später in Frage. Jetzt soll eine Kurzzeitpflege beantragt werden. Meine Mutter hat bisher noch keine Pflegestufe, da kümmert sich der Sozialdienst jetzt aber drum. Nun hat mir der SD gerade gesagt, dass für die Kurzzeitpflege Kosten in Höhe von 1000 Euro entstehen würden (Unterkunft und Verpflegung). Meine Mutter bekommt eine Rente von knapp über 1000 Euro (von der sie ja aber ihre Wohnung weiterhin zahlt), ich bin grade in Elternzeit, mein Mann ist Handwerker. Wir können das also auch nicht "mal eben so" stemmen. Natürlich bezahlen wir es, wenn es so sein muss, denn ich möchte nicht, dass sie in diesem Zustand alleine bleibt.
Kann man irgendwo Unterstützung bekommen für diesen Betrag? Wie ist das für die Zukunft? Wer weiß, wie lange sie noch alleine leben kann... Bekommt man Unterstützung für einen Heimplatz?

Viele Grüße und vielen Dank für eure Hilfe
xyz mit Mann und zwei Mäusen (28 Monate, 5,5 Monate)

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Hi,

wende Dich an die Krankenkasse bzw. Pflegekassen - die sind dafür zuständig.

Meine Oma wurde 2011 wg Oberschenkelhalsbruch operiert und musste nach dem KH-aufenthalt für 4 Wochen in Kurzzeitpflege.

Zitat:
Kurzzeitpflege
max. 1.550 €/ Jahr für max. 28 Tage/ Jahr bei vorübergehender Pflege in einer stationären Einrichtung

Kann die Pflege zeitweise zu Hause nicht oder nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden, kann die vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung erforderlich werden. Das gilt z.B. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung.

Die Pflegekasse übernimmt für maximal 28 Tage im Jahr die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 1.550,00 € im Kalenderjahr.

Gruß
Kim

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Man muss so einen Wisch unterschreiben, dass man die Kosten aus eigener Tasche aufbringen kann. Die Institutionen versuchen aber erstmal mit den zuständigen Stellen abzurechnen. Können die Kosten nicht voll gedeckt werden, kommt die Rechnung nach hause.

Wir haben gerade ähnlichen Fall. Bei meinem SchwieVa steht die Pflegestufe noch nicht fest. Es mussten aber ein Pflegebett, Toilettenstuhl etc. sofort bereitgestellt werden. Meine SchwieMa musste eine Selbstkostenübernahme unterschreiben an den Auslieferer, wenn die Pflegekasse die Kosten nicht übernimmt oder nicht voll übernimmt.

Sollte Deine Mutter nicht mehr in der Lage sein, allein zu Leben, werden die Heimkosten von ihrer Rente und vom Pflegegeld, u. U. eigene Immobilien, Sparverträge, versucht zu decken. Reicht es nicht, müssen die Kinder ihre Einnahmen offen legen, ist da nichts zu holen, springt das Sozialamt ein. Bzw. das Sozialamt springt sofort ein, versucht sich das dann aber von den Kindern wiederzuholen.

Wie alt ist Deine Mutter? U. u. kann man sie erstmal in die Geriatrie verlegen. Da wird man auch aufgepeppelt und therapiert. Das bezahlt die KK. Ist vollstationär mit Ärzten, die sich auch speziell auf altersbedingte Erkrankungen spezialisiert haben.

Für ältere Menschen müssen andere Pflege und Gesundheitskonzepte entwickelt werden. Die Geriatrie bereitet auch sehr gut auf die anschließende häusliche Pflege vor.

Versucht mal, wenn sie älter ist als 60 - 65 sie in die Geriatrie zu bekommen.

LG Janette

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Hallo,

meine Mutter ist 67. Vielen Dank für deine Antwort, ich werde Montag zur Krankenkasse gehen und mit denen das besprechen. Ich habe im Netz gelesen, dass auch für die Kurzzeitpflege evtl das Sozialamt einspringt, da wollte ich dann auch noch hin.

Viele Grüße

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Hat deine Mutter eine Pflegestufe ist das die Zuständigkeit der Pflegekassen. Da sie keine hat, wie du schreibst, ist es dann die Zuständigkeit der KK. Du musst dort einen Antrag auf Kurzzeitpflege abgeben, dann wird berechnet was ihr zusteht.

COPD ist chronisch, ich würde dazu raten, zu versuchen dies als Schwerbehinderung durchzubekommen.

LG

die#bla

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Hallo,

meine Mutter hat schon einen schwerbehindertenausweis mit GdB60. Vielleicht sollten wir jetzt noch mal versuchen, den GdB zu erhöhen (bisher sind es hauptsächlich andere Krankheiten, die ihn ausmachen), aber bringt das noch irgendwas?

Viele Grüße