Lohnfortzahlung und Überstunden bei Kind krank

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Im Dezember war mein Sohn 3 Tage krank und ich habe für diese Tage Kindkrank gemacht und den Krankenschein bei meiner Krankenkasse eingereicht, da ich für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung von meinen Arbeitgeber habe.

Soeben rief mich meine Kollegin an und sagte mir, dass sie mir für diese 3 Tage die Stunden (21h) von meinem Überstundenkonto abziehen muss.
Ist das so korrekt? Eigentlich wird doch hier theoretisch 2x Geld abgezogen oder habe ich da einen Denkfehler?

Kann mir jemand mal auf die Sprünge helfen?

Danke

louisselma

1

Hi,
entweder - oder.

Entweder arrangiert man mit dem Arbeitgeber solche Tage über Überstundenausgleich (habe ich auch schon gemacht). Oder man bekommt wenn es keine Lohnfortzahlung vom AG gibt Lohnersatzleistung von der Krankenkasse, wenn man noch Tage hat.

Du hast schon recht - so werden die Stunden im Prinzip 2x berechnet, denn der AG hat ja vermutlich für die drei Tage kein Gehalt gezahlt. Oder hat er dir für den vollen Monat das Gehalt bezahlt? Auch wenn es sein Fehler wäre (so, wie du es beschreibst) musst du m.W. nach auf so einen Fehler hinweisen.

Oder hattest du deine Kind-krank-Tage für letztes Jahr schon voll, damit keine Ansprüche mehr gegen die Krankenkasse und der AG will dir damit entgegenkommen?

Klär es. Vielleicht hat ganz einfach irgend jemand einen Fehler gemacht.

Viele Grüße
Miau2

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Ist nicht korrekt.
Denn eigentl. hast Du ja dafür Geld von der KK bezogen...der AG

zahlt die Kinder-Krankentage ja nicht.

LG Loonis

3

Hallo,

für die Kindkranktage bekommst Du Geld von der Krankenkasse, der AG zahlt also nicht für Dich, also kann er Dir logischerweise nicht auch noch die Überstunden abziehen!

LG

4

Hallo,
ist denn die Lohnfortzahlung bei Kind Krank überhaupt im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, oder Betriebsvereinbarung wirksam ausgeschlossen worden?

Sonst muss nämlich der AG diese 3 Tage zu 100% bezahlen, ohne Stunden vom Stundenkonto abzuziehen.

Gruß
Demy

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Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Das Arbeitsverhältnis beruht auf gegenseitigen Verpflichtungen.
Keine Arbeit - kein Geld.
Gelt erhält man dann nur, wenn eine eigene Anspruchsgrundlage existiert,

z. B. durch das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Man erhält also höchstens Verdienst bei Fernbleiben durch Kinderkrankentage,
wenn hier eine Anspruchsgrundlage besteht - und nicht umgekehrt.

Falls die genannte Grundlage bestehen würde, dann hat man dafür natürlich auch keinen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.

6

Hallo,
du bist leider nicht ausreichend informiert!
Macht nix, sind sogar viele Personalabteilungen nicht.
Die haben regelmäßig noch nie von 20 Jahre alter Rechtsprechung gehört ;-)

Es gibt noch mehr Rechtsgrundlagen zur Lohnfortzahlung außer aus dem Entgelfortzahlungsgesetz.

Für Kind Kranktage gilt die Lohnfortzahlung aus §616 BGB der im Gegensatz zum Entgeltfortzahlungsgesetz abbedungen, sprich ausgeschlossen werden kann.

Bis zu 5 Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung hat jeder Arbeitnehmer für "Kind Krank" außer, es wurde wie schon geschrieben ausgeschlossen.

Dies ist ständige Rechtsprechung seit dem Grundsatzurteil zu §616BGB des Bundesarbeitsgerichtes von 1992.

Gruß
Demy

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