Muss der Vater an sein Kind Unterhalt zahlen, obwohl er studiert?

Hallo,

kennt sich da jemand aus?
Mein Ex hat bis letztes Jahr studiert (da war die Kleine mittlerweile 9 Jahre alt) und hat deshalb keinen Unterhalt gezahlt. Mittlerweile besteht ein Unterhaltsrückstand von mehreren tausend Euro. Diese ergeben sich wohl daraus, dass er viiiel länger studiert hat als die Regelstudienzeit so besagt. Er selbst sagt er habe mit seiner Anwältin gesprochen und er müsse da gar nichts zurück zahlen. Kennt sich da jemand aus?
Ist es egal wie lange man studiert, wenn man eigentlich Unterhalt zahlen müsste?
Oder wie lange darf man denn studieren? Mittlerweile arbeitet er und zahlt (wenn auch nur viel weniger als es müsste).

Liebe Grüße
3sonnenscheine

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ja na klar er konnte den Wichtel ja auch basteln.

Wäre ja noch schöner wenn ein Elternteil während des Studiums von der Unterhaltspflicht befreit wäre. Dann wären viele Senioren an der Uni#rofl

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Also soweit ich weiß hatte er ja während des Studiums kein Einkommen und wurde somit vom Unterhalt freigestellt. Laut Jugendamt aber während der Regelstudienzeit. Es wird erwartet, dass man für sein Kind Gas gibt und rechtzeitig fertig wird oder sich dann um einen Nebenjob bemüht und nebenbei was verdient. Deshalb ist das Geld nun aufgelaufen. Hmm...vielleicht sagt er mir das nur und denkt ich gebe damit ruhe.

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Es besteht Unterhaltspflicht! Ihr hättet Unterhaltsvorschuss beantragen können, dann hättest du zumindest ein bisschen was gehabt (133 Euro).

Mein Ex ist auch weit über seiner Regelstudienzeit gewesen, hatte einen Nebenjob. Wenn er unter 800 Euro verdient, dann kann er Unterhaltsvorschuss beantragen.
Den muss er aber, sobald er richtig verdient, dem Jugendamt zurückzahlen.

So war es zumindest bei uns.

Liebe Grüße

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"Mittlerweile besteht ein Unterhaltsrückstand von mehreren tausend Euro. Diese ergeben sich wohl daraus, dass er viiiel länger studiert hat als die Regelstudienzeit so besagt. Er selbst sagt er habe mit seiner Anwältin gesprochen und er müsse da gar nichts zurück zahlen."

Ich vermute, es geht um die Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss?

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindsvater-in-Erstausbildung-Unterhaltspflichtig-nach-Regelstudienzeitende-__f51545.html