Chance auf ein Vermittlungsgutschein auch wenn man nicht bei der AA gemeldet ist ?

Hallo

Da wir nichts zu diesem Thema auf der Seite von der Agentur für Arbeit gefunden haben, frage ich mal hier.

Hat man eine Chance auf ein Vermittlungsgutschein, auch wenn man nicht mehr bei der AA gemeldet ist ?

Nach Ablauf von ALG I wurde kein Antrag auf ALG II gestellt, weil der Lebensgefährte " zu viel " verdient. Da sie kein Geld mehr erhalten hatte, wurde sie aus dem Computer genommen und " abgemeldet ".

In der Zwischenzeit macht sie 2 Jobs auf 165 € Basis. Nun fand sie im I-net eine Stellenanzeige für Vollzeit, aber nur mit einen Vermittlungsgutschein ( privater AV )

Besteht die Möglichkeit einen Vermittlungsgutschein zu bekommen oder müßte sie sich erst wieder bei der AfA arbeitssuchend melden ?

Danke und LG
Bianca

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Hallo,

man kann auch ohne Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und arbeitsuchend gemeldet sein.

Es gibt kaum seriöse Vermittler. Wie sagte mein Arbeitsvermittler damals #gruebel: "Wenn wirklich so viele Stellen gäbe, wie die Vermittler ausschreiben, gäbe es keine Arbeitslosen."

Es gibt übrignes keine 165-Euro-Basis. Du wirst hoffentlich nach Stunden bezahlt.

Einen Vollzeitjob findest du auch ohne Vermittlungsgutschein.

LG

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Danke, aber leider hat uns deine Antwort jetzt nicht wirklich weiter geholfen.

Ob man einen Vollzeitjob mit oder ohne Gutschein findet, ist erst mal dahingestellt.
Und ja, sie wird nach Stunden bezahlt bei den beiden Jobs.

Hat man eine Chance auf den Gutschein auch wenn man nicht bei der AA gemeldet ist ?

LG

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Melde dich doch einfach Arbeitssuchend. Wozu das ganze Theater wenn es doch so einfach gehen kann....

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Nach der elternzeit hatte ich mich arbeitssuchend gemeldet.
Habe meinen Berater vor 2 Jahren nach dem V.gutschein gefragt, dieser sagte mir damals das man erst nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit überhaupt einen Anspruch hat.

Viele Grüße

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Google hat es ausgespuckt.

Die Neuregelungen ab dem 01.04.2012 sind im wesentlichen:

•Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den vermittlungsgutschein.
•Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
•Nichtleistungsbezieher erhalten erstmals den Vermittlungsgutschein, dieser wird wie für Hartz-IV-Empfänger nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt.