DRINGEND zum Unterhaltsrecht in Serbien

ich bräuchte dringend Ihre Hilfe bzw. Unterstützung in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit nach dem Familiengesetz in Serbien.

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und seit dem 13.07.2012 mit meinem Ehemann Herrn aus Novi Pazar in Serbien verheiratet. Wir gemeinsam haben einen Sohn der ebenfalls deutscher Staatsbürger ist und mittlerweile 10 Jahre alt ist. Die Vaterschaft wurde bereits vor Eheschließung von meinem Mann schriftlich beim Jugendamt der Stadt Rosenheim anerkannt. Das Sorgerecht wurde durch die Soregerechtserklärung die beiderseits von uns abgegeben worden ist jeweils auf Mutter und Vater zur Hälfte geteilt.

Nun zu meiner ersten Frage welche Unterlagen werden benötigt um unser gemeinsames Kind über die serbische Botschaft auch in Serbien registrieren bzw. eintragen zu lassen? Wie gestaltet sich das Verfahren und was muss beachtet bzw. berücksichtigt werden?

Mein jetziger Mann hat jedoch aus einer früheren Beziehung in Serbien eine noch lebende Tochter die mittlerweile 3 Jahre alt ist. Diese Tochter lebt in Novi Pazar bei der Kindsmutter.

Zu dieser Tochter und auch ihrer Mutter besteht leider seit längerer Zeit kein persönlicher Kontakt mehr. Eine Adresse bzw. irgendwelche Kontaktdaten zur Kindsmutter oder irgendetwas dergleichen liegt uns nicht vor und ist uns auch nicht mehr bekannt.

Nunmehr ist mein Ehemann im Mai 2012 nach Deutschland ausgewandert um hier gemeinsam mit mir und unserem gemeinsamen Sohn zu leben jedoch wissen wir dass er trotz alle dem nach serbischem Unterhaltsrecht seiner Tochter in Serbien natürlich weiterhin zum Unterhalt verpflichtet ist.

Wir haben daraufhin versucht die Kindsmutter ausfindig zu machen und haben sie persönlich angeschrieben (dieser Brief wurde an ihre letzte bekannte Adresse postalisch aus Deutschland übersendet) um die unterhaltsrechtliche Angelegenheit bezüglich der gemeinsamen Tochter zu klären. Wir gaben ihr bekannt, dass nunmehr mein Mann nicht mehr in Serbien wohnhaft ist sondern in Deutschland und wir baten sie daraufhin uns ihre Bankverbindung mitzuteilen damit wir pünktlich jeden Monat den Unterhalt an die gemeinsame Tochter an sie überweisen könnten aus Deutschland.

Auf diesen Brief bekamen wir aber leider keinerlei Reaktion bzw. Antwort. Es wurde uns keine Bankverbindung mitgeteilt bzw. irgendwelche Informationen seitens der Kindsmutter schriftlich oder mündlich übermittelt.

Nunmehr sind ein paar Monate vergangen und vor ein paar Tagen bekamen wir einen Brief vom Familiengericht in Novi Pazar mit einer Vorladung zur Gerichtsverhandlung wegen der Unterhaltssache für seine Tochter.

Mein Mann ist daraufhin sofort nach Serbien gereist um diesen Gerichtstermin natürlich wahrzunehmen.

Nun zu meiner Frage:

Ich habe natürlich jetzt Angst da ich die serbischen Gesetze bezüglich der Unterhaltssache nicht kenne dass ihm dort etwas nachteiliges passieren kann.

Er ist momentan mit 6 Monaten Unterhalt im Rückstand die er aber nur nicht bezahlt hat weil wir einfach nicht wussten wo wir das Geld von Deutschland aus hin überweisen bzw. ordnungsgemäß übergeben können wenn uns die Kindsmutter in Serbien keinerlei Mitteilungen bzw. Informationen zukommen lässt.

Dann zu meiner nächsten Frage:

Wie ist das Unterhaltsrecht in Serbien bezüglich unseren gemeinsamen Kindes geregelt. Dieses in Deutschland lebende Kind müsste doch bei der Unterhaltsberechnung in Serbien berücksichtigt werden. Denn er ist ja auch diesem Kind nach deutschem Kind zum Unterhalt verpflichtet oder nicht?
Hat unserer gemeinsamer Sohn nicht Vorrang bezüglich der Unterhaltszahlung weil er mit dem Vater zusammenlebt und auch der Erstgeborene ist?

Ich mache mir natürlich jetzt riesige Sorgen da ich einfach das Rechtssystem in Serbien nicht kenne und bitte Sie um Ihre Unterstützung und Mithilfe in diesem Fall. Was können wir tun? Was erwartet meinen Mann in dem Gerichtstermin? Wird er vielleicht verhaftet weil er diesen Unterhaltsrückstand hat Wie kann man für die Zukunft den Unterhalt korrekt in Serbien berechnen lassen und sicherstellen dass man diesen auch von Deutschland aus direkt problemlos an die Kindsmutter bezahlen kann und es somit zu keinem weiteren Gerichtsverfahren bzw. Gerichtsverhandlung kommen kann.

Es kann ja wohl kaum zumutbar sein, jeden Monat nach Serbien zu reisen und dort direkt vor Ort die Unterhaltszahlung persönlich zu übergeben oder?

Was sollen wir tun?

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Ich kann Dir bzgl. des serbischen Unterhaltsrechts nicht helfen, würde ich auch nach dem Satz, Euer Sohn sollte finanziell bevorzugt werden, weil der Vater momentan bei Euch lebt und er der "Erstgeborene" ist, nicht wirklich wollen.
Wie kommt man auf solche Gedanken?

Eine andere Frage, die sich stellt, ist die, wie Dein Mann bislang Unterhalt bezahlt und warum er nicht vor seiner Auswanderung die weitere Vorgehensweise mit der Mutter seiner "noch lebenden"(????) Tochter geklärt hat.

Gruß,

W

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Guten morgen,
Mein Mann ist Kroate. Um das gemeinsame deutsche Kind in Kroatien eintragen zu lassen benötigt man lediglich die geburtsurkunde des Kindes und die Pässe der Eltern. Die Eltern müssen persönlich beim zuständigen Standesamt dort vorsprechen. Ich vermute, dass es in Serbien nicht anders ist.
Wie das mit dem Unterhalt ist, habe ich keine Ahnung.
Aber warum sollte das hier lebende Kind bevorzugt werden? Das glaube und hoffe ich nicht. Prinzipiell müssten beide Kinder gleichbedeutend sein, aber wie gesagt, ich weiß es nicht.

Am besten mal bei der serbischen Botschaft nachfragen.
VG Silke

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Ich würde das Kind NICHT in Serbien eintragen lassen, da es dann dort auch wehrpflichtig wird.
Eig. kann man nur eine Staatsbürgerschaft haben, aber Serbien lässt einen nicht raus.
Ich wäre da wirklich, wirklich vorsichtig. Kroatien ist noch ne Spur anders, aber Serbien...
Oder seid ihr beide Serben und das wäre für euch kein Problem bzw. ist euer Kind überhaupt dt. Staatsangehörige?
Wende dich doch mal an die serb. Botschaft, die können euch viel besser beraten.

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Stimmt, genau das ist mir auch eingefallen. Ein Bekannter von mir, hier in Deutschland aufgewachsen (serbischer Vater, deutsche Mutter), hatte die serbische Staatsbürgerschaft und ist nach einem Besuch seiner Großmutter in Serbien dort tatsächlich eingezogen worden - das war kein Spaß, zum Glück war er damals zu Zeiten des Krieges nicht in Kämpfe verwickelt und konnte desertieren ...

LG

Anja

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Es geht ja hier nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern nur um's eintragen beim dortigen Amt. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? #kratz

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Jetzt nicht zum Thema.... aber ihr habt einen gemeinsames Kind der Bub is 10 Jahre...

Er hat aus einer früheren Beziehung noch ein Kind mit 3 Jahren??

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Man ist zusammen, man trennt sich, man findet sich wieder...

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Hallo,

kennt dein Mann nicht die Gesetze in Serbien als Serbe? Zumindest so einige?
Wenn nicht dann ist der einzige und einfachste Weg die Serbische Botschaft / Konsulat in Deutschland zu kontaktieren. Einfach im Internet schauen wer für euch zuständig ist.

Nachweise, über die Bemühungen seine Ex ausfindig zu machen, dürfte er ja haben.

Wie lange ist seine Ex denn verschwunden? Und hatte er vorher schon Kontakit zu seiner Tochter?

Gab es keine Verwandtschaft, Freunde oder Bekannte von ihr oder dort in der Nähe die wissen wo die beiden jetzt sind? So überhaupt kein Hinweis? Schon merkwürdig......

Gruß

Christina

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#pro

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"Hat unserer gemeinsamer Sohn nicht Vorrang bezüglich der Unterhaltszahlung weil er mit dem Vater zusammenlebt und auch der Erstgeborene ist?"

Was für eine ekelhafte Denke! Nein, zum Glück sind vor dem Gesetz (zumindest hier) alle Kinder gleichberechtigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Serbien anders ist.

Oder soll das eine Kind am Hungertuch nagen, nur weil ein Kind mit dem Vater leben "darf" und zudem noch DER #augen Erstgeborene *brech* ist? Raffdenken!

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Sorry muss noch mal was nachfragen:

Ihr habt in Juli 2012 geheiratet, Dein Mann scheint kurz vorher hierher gekommen zu sein, da er da (nach 10 jahren) die Vaterschaft anerkannt hat.
Warum denn erst jetzt?

Bis dahin hatte er noch in Serbien gelebt....und da konnte er sich nicht schon mal erkundigen wie dort die Gesetze sind? Nun er muss ja da schon den Gedanken / Wunsch gehabt haben, euren Sohn da registrieren zu lassen....da erkundige ich mich dort vor Ort?!

Warum soll er dort registriert werden?

Gruß

Christina