Was ist sinnvoller? Getrennt oder zusammenleben?

Hallo,

ich bin leider sehr unerfahren auf dem Gebiet und hab eine etwas kompliziertere Frage bzw. Fragen... vielleicht könnt ihr mit helfen #kratz

Also ich habe meinen vorraussichtlichen ET am 02.08.2013. Ich bin derzeit Schülerin an einer Abendschule und ab August dann leider arbeitslos und werde ALG II bekommen.

Mein Freund ist Student und bekommt Bafög. Nun überlegen wir natürlich zusammen zu ziehen. Noch wohnen wir getrennt. Nun war meine Überlegung was sinnvoller wäre, gemeinsam oder getrennt zu wohnen. Das Geld ist eh knapp und und würden wir getrennt wohnen wäre er demnach doch reintheoretisch unterhaltspflichtig, oder? Ich meine er könnte ja trotzdem oft dort sein.

Vielleicht werden es einige nicht nachvollziehen können. Ist auch in Ordnung.

Würde mich trotzdem über Hilfe freuen.

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????

Bei getrennten Wohnungen heißt das automatisch 2x Miete!!!

Wenn ihr nur eine Wohnung habt und Euch dadurch eine Miete sparen könnt, dann habt ihr automatisch mehr Geld!!! ist doch sinniger?!

Das mit dem Unterhalt ist mir noch nicht so ganz klar...
Als Student wäre er wahrscheinlich eher schlecht als recht dazu in der Lage der Unterhaltsverpflichtung nachzukommen... das heißt Du würdest UVG bekommen und Dein Freund würde sich verschulden...
Das kann nicht das Ziel sein?!

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Recht hast du. Danke.

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Unterhaltspflichtig ist er Dir und dem Kind auch, wenn ihr NICHT zusammen lebt.

Das macht erstmal keinen Unterschied, ob ihr zusammenlebt oder nicht. Wenn es bei ihm etwas zu holen gibt, holt es sich das Jobcenter von ihm zurück.

http://mein-recht.de/kindesmutter.htm#ansprueche

Gruß

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Getrennt kommt ihr besser weg. Finanziell.

Gruß

Manavgat

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Finanziell wird es vermutlich den Alleinerziehungszuschlag ausmachen. Ihr generiert allerdings mit zwei Wohnungen zusätzliche Kosten für den Steuerzahler.

Wenn ihr getrennt lebt wirst du UV bekommen und vermutlich aufstockend ALGII.

Wenn ihr zusammenlebt wirst du keinen UV bekommen, aber ebenso ALGII, wobei zwar das Bafög da miteingerechnet wird, aber das Bafög wird wohl gerade so den Bedarf deines Freundes decken, also wird da kaum ein Überhang vorhanden sein.

Was du allerdings auch bedenken musst, auch wenn jetzt alles rosig zwischen euch ist. Den UV bekommst du maximal 6 Jahre lang und sollte der Herr in 6 Jahren zu einem Monster mutieren oder er der Meinung sein du bist zum Monster mutiert, und nicht mehr zahlen (können/wollen), oder gar versterben, dann hast du den UV aufgebraucht und bekommst dann, wenn du ihn WIRKLICH brauchst, nichst mehr.

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PS: Zudem wird das mit dem Zurückzahlen bei Zahlungsunfähigkeit offensichtlich unterschiedlich gehandhabt. Auch die Zahlungsunfähigkeit wird unterschiedlich bewertet. zB weiß ich von einem Student, von ihm wurde erwartet einen Nebenjob zu machen und er wurde damit als zahlungsunWILLIG eingestuft.

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Zu bedenken gebe ich noch, daß dein Freund 113€ Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG dazu bekommt sofern er mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Dieser Zuschlag ist geschenkt und muß nicht zurück gezahlt werden!

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Hallo,
ich finde deine Frage jetzt nicht so toll.

Dem Staat kostet es definitiv weniger, wenn ihr offiziell zusammen lebt.

Man ist ja verpflichtet die Staatsausgaben so gering wie möglich zu halten...

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Vielleicht hat meine Frage einfach auch andere Gründe, die ich hier nicht unbedingt breit diskutieren möchte.

Ich habe auf jedenfall nicht vor, irgendwelche krummen Dinger abzuziehen. sonst würde ich das sicher nicht hier Posten.

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Ja kann sein. ich möchte es nur zu bedenken geben.

Generell denke ich dass es für dich und das Kind besser ist zusammen zu leben, aber ich meine nicht finanziell, sondern er kann dir helfen....

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