Hauskauf Zahlungsverzug?!

Hallo!
Also wir haben am 16.11.2012 beim Notar unseren Kaufvertrag für unser Traumhäusle unterschrieben. (bloss zur Info: eine Bank hatten wir schon da fest hinter uns stehen)
Nun ist es so, dass auf dem Haus noch eine Grundschuld über 15.000 DM eingetragen war.
Es war im Vertrag ein wichtiger Bestandteil, dass diese Grundschuld vor der Zahlung gelöscht sein muss.

Zahltermin 31.12.2012.

Die Löschung hat sich durch mehrere komische Umstände von Seiten des Notars sich bis zum 21.12.12 hingezogen und ich bin sofort, als ich am 21.12.12 die Kopie der Löschung hatte, zu meiner Bank mit den Überweisungen und Kopie der Löschung gefahren und habe die Zahlung des Hauses angewiesen.
Und da ist bis heute (Ausser dem Zins- und Gebühreneinzug des Bausparervertrages) nichts passiert.

UND HEUTE IST DER 31. !!! und unser Eigenanteil ist immer noch auf unserem Konto
AHH!
:-[ #zitter
Jetzt meine Fragen,
wenn am Mittwoch das Geld noch nicht bei den Verkäufern auf dem Konto ist, bin ich dann im Verzug und vorallem was heisst das?
Kann der Verkäufer den Kaufvertrag rückgängig machen?
Durch die Löschung wurde ich ja gezwungen, erst so spät die Zahlung zu tätigen und durch die ganzen Feiertage ist ja klar, dass da nichts passiert. Gibt es da Kulanz?
Mich macht die ganze Sache echt verrückt!

Bitte helft mir!

LG Catmum

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am besten wendest Du Dich an den Verkäufer und erklärst einfach die Situation.

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Was heißt denn, es ist bis heute noch nichts passiert. Es lagen zwei Bankarbeitstage dazwischen, was erwartest du? Guck doch erstmal, wie es am 2.1. aussieht.

Das weiß aber sicherlich auch der Verkäufer, dass das nicht in zwei Tagen geht!

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Hi,

der 21.12. war natürlich ein sehr ungünstiges Datum für solche Sachen. Aber dafür konntest Du ja nichts.

Allerdings liegen inzwischen 2 Bankarbeitstage dazwischen - da sollte etwas passiert sein. Warst Du bei Eurem Bankberater bei der Überweisung? Hast Du mit dem das besprochen?

Wir hatten damals eine Blitzüberweisung terminlich gebucht. Wir haben mit den Verkäufern zusammengesessen und haben praktisch am Computer zugucken können, wie das Geld das Konto wechselt.

Ich würde die Verkäufer anrufen und ihnen die Sachlage erklären. Es kann gut sein, daß am 02.01. das Geld auf dem Konto erscheint. Es sind nunmal Feiertage. Und das wissen die Verkäufer auch. So gesehen ist der 31.12. ein schlechtes Zahldatum - aber das sollte jeder wissen.

Ansonsten würde ich mir keine weiteren Gedanken machen.

Viel Spaß mit dem neuen Haus! Und guten Rutsch!

#winke

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....UND HEUTE IST DER 31. !!! und unser Eigenanteil ist immer noch auf unserem Konto....

Heute wird auch nichts passieren, denn der 31. 12 ist ein Bankfeiertag und da wird auf keiner Bank eine Buchung vorgenommen.

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Hallo,
warum sollte der Verkäufer den Kaufvertrag rückgängig machen nur weil das Geld 3 Tage zu spät auf dem Konto ist? Kann ich mir nicht vorstellen.

Zum anderen finde ich es merkwürdig. Bei unserem Hauskauf haben wir eine Zahlungsaufforderung vom Notar bekommen, als alle Unterlagen da waren, dann hatten wir 14 Tage Zeit zu zahlen...

bei uns war das Geld am nächsten Tag weg und der Bankteil hat 2 Tage gebraucht.

lg und einen guten Rutsch!

Glückwunsch zum Haus ;-)

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Guckt mal was in eurem Vertrag steht was bei Verzug apssiert und ab wann dieser Verzug einsetzt. Bei uns waren es 2 Wochen nach Zahlungsanweisung - Am ende 3 Wochen später als im Kaufvertrag vereinbart weil aus verschiedenen Gründen die Zahlungsanweisung vom Notar fehlte, ohne die die Bank nicht ausgezahlt hätte.

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Dazu gibt es schon länger eine gesetzliche Regelung. Kam mit der Einführung der SEPA Überweisungen. Seit dem 01.01.2012.

Bei elektronischen Anweisungen muss das Geld spätestens 24 Std. später beim Empfänger sein.

Bei manuell getätigten Überweisungen (am Bankschalter abgegeben) muss das Geld 48 Stunden später beim Empfänger sein.

Wochenenden werden grundsätzlich nicht mitgezählt, genauso wie Feiertage.

Der 31.12. ist übrigens grundsätzlich KEIN Banktag. Demnach muss das Geld spätestens am 02.01. eingehen. Sonst ist was verkehrt gelaufen.

Sofern die Verzögerung nicht bei Dir lag, es kommt immer auf das Verschulden drauf an, wer den Verzug zu verschulden hat, hast Du nichts zu befürchten.

Liegt der Verzug bei Dir, darf der VK ordentlich Verzugszinsen in Rechnung stellen. Das kann schon mal ein paar 1000 € bei großer Summe und wenigen Tagen ausmachen.

Dir alles Gute!

Janette