Muss Schmerzensgeld bei ALG I und HartzIV mit angegeben werden???

Hallo Ihr!

Hatte im Jahr 2005 (im Juni) einen Autounfall wo ich über den Haufen gefahren wurde. Da die Schuld eindeutig beim Autofahrer liegt, wird die Versicherung in naher Zukunft das Schmerzensgeld auszahlen.

Nun meine Frage:

Ich beziehe seit November ergänzende Sozialhilfe (also HartzIV) da ich Alleinerziehend bin, bekomme auch noch Arbeitslosengeld bis Ende September diesen Jahres. Muss ich das Schmerzensgeld vom Unfall beim HartzIV-Amt angeben oder darf ich das so behalten, weil es keine regelmässige Einnahme ist?
Falls ich es angeben muss, muss ich auch das Geld mit angeben was ich für die Gutachter vorverauslegen musste?

Ich hab davon nämlich keinen Schimmer und ich würde mich total freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet??????? Ich hoffe das welche unter euch sind die sich damit auskennen.

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus
sagt Jana

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Hi!

Ich rate Dir, such dir einen Anwalt - die Sache ist nicht einfach.

Es wird wohl auf die Höhe des Schmerzengeld ankommen, ob es angerechnet wird.

Aber um sicherzugehen, nie ohne Anwalt!

LG
Kim

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Das Schmerzensgeld wird nicht angerechnet, denn es stellt kein Einkommen im Sinne des SGB II dar sondern ist ein Ausgleich für erlittenen Schaden.

Gruß
Christine