Treuepflicht" für Beamtinnen

Hallo liebe Leute,

folgende Formulierung habe ich eben im Internet gefunden:

Bei Beamtinnen kann sich eine Pflicht zur Mitteilung einer Schwangerschaft aus der sogenannten „Treuepflicht" ergeben. In der Dienststelle müssen die Folgen aus den Mutterschutzbestimmungen einkalkuliert und in die Planungen, z. B. Vertretung am Arbeitsplatz, einbezogen werden können, vor allem dann, wenn die Schwangere eine leitende Position innehat. Bei einer unterbliebenen oder verspäteten Mitteilung kann der Dienstherr sonst möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.

Quelle: http://www.der-oeffentliche-dienst.de/infoundrat/frauen.php?loadid=79

Meine Frage an Euch:

Ab wann sollte ich dann bescheid geben? Eine Kollegin von mir hat gleich in der 5. SSW bescheid gegeben. Keine Woche später hat sie das Kind verloren. Das gleiche wollte ich bei mir vermeiden, deshalb beabsichtige ich die 12. SSW abzuwarten (Risiko sinkt dann deutlich). Was könnte dagegen sprechen?

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Hallo,

ich habs auch gleich gesagt, aber einzig aus dem Grund, dass ich keinen Sportunterricht mehr erteilen musste. Sonst hätte ich es auch erst später gesagt.

Meine Kollegin sagte es, als sie den Schwangerschaftstest in der Hand hielt - trotzdem hat man sie für die Klassleitung in einer Abschlussklasse eingeteilt. Sie ist noch bis Anfang Dezember da! Echt suuuuper! Mir tun die "Kinder" wirklich leid, auch wenn es ein sehr unerzogener Haufen ist (war letztes Jahr in dieser Klasse eine Stunde in der Woche tätig).

Wenn du gerade "frisch" schwanger bist, wirst du es eh sagen, ehe die neue Klasseneinteilung gemacht wird. Für das Schuljahr steht ja schon soweit alles, daher würde ich abwarten.

LG,
delfinchen

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Ich bin keine Lehrerin. Ich sitze neuerdings nur am Schreibtisch (früher habe ich Unterricht für Azubis und Mitarbeiter gemacht).

Danke für die Infos.

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Grundsätzlich solltest du die Schwangerschaft mitteilen, wenn du deinen Mutterpass hast. Daher habe ich bis zur Aushändigung des Mutterpasses damals bis zur 11. Woche gewartet, habe dann einen Termin gemacht und habe so meinem Dienstherrn in der 13ten Woche von der Schwangerschaft berichtet.

Solange du keinen Mutterpass hast, muss der Dienstherr davon ausgehen, dass du nichts von einer Schwangerschaft wusstest, und daher auch vorher keine Mitteilung machen konntest.

Alles Liebe Dir und deinem Krümel!

LG
Nina

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Der mutterpass ist Eigentum der Mutter und geht den Dienstherrn nichts an.

Insofern verstehe ich deinen Punkt nicht.

Gruß

Manavgat

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Du, da hast du natürlich recht. Allerdings wollte mein Dienstherr den Mutterpass, bzw. eine Kopie davon sehen, um die Schwangerschaft bestätigt zu haben.

Sicher wäre auch ein Wisch des FA anerkannt worden, wo drauf steht, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde und wann der errechnete Geburtstermin ist.

Lg
Nina

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Da steht: kann sich ergeben.

Das ist eine auslegungssache. Vor der 13. Woche könntest du dich noch gegen das Kind entscheiden, daher kann ich für davor keine mitteilungspflicht erkennen, falls es überhaupt eine gibt.

Gruß

Manavgat

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Guten Morgen,

ich habe gestern im Internet weiter recherchieren aber nirgendwo eine Info gefunden, wann die Mitteilung offensichtlich zu spät ist bzw. wann das Treueverhältnis verletzt ist.

Aus dem gleichen Hintergrund: Möglichkeit der Abtreibung bzw. einer Fehlgeburt hatte ich mir überlegt, dass sie eigentlich nichts machen können, wenn ich bis Ende der 12. Woche abwarte.

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hier musst du auch auf folgendes achten:

sind deine rechte auf gleicher rechtsebene?!

heißt zb.:
ergeben sich deine pflichten aus einem bundesgesetz (regierungsebene) und dein schutz sowas verheimlichen zu dürfen, aus einem landesgesetz, schlägt bundes- das landesrecht.

sind beide auf der gleichen ebene, ist es auslegungssache. und auch dann muss deine dienstvorschrift explizit besagen,dass du sowas mitteilen musst.

natürlich hört es hier nicht auf. auch wenn diese sachen geklärt sind (rechtsebene und deine vorschriften), kann ein gericht immer noch feststellen, dass ein gesetz, welches dich sofort zwingt einen schwangerschaft mitzuteilen, ungültig bzw. rechtswidrig ist.

aber wie immer im deutschen rechtsraum: bei diesem dschungel blickt im ganzen nur ein guter rechtssanwalt durch.

solltest du deswegen einmal probleme haben: NICHTS ANERKENNEN, NICHTS UNTERSCHREIBEN, ZU NICHTS JA SAGEN, bevor du nicht einen rechtsanwalt befragt hast!

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Ich bin Bundesbeamtin. Somit gilt das Bundesbeamtengesetzt mit den weiteren ergänzenden Gesetzen. Hab schon das richtige raus gefischt. ;-)

Ich will ein bisschen warten, weil Momentan eh interne Umstellungen kommen, die zu menem Nachteil kommen könnten, wenn ich es zu früh sage (warte auch ab, dass die Person, die in der Personalstelle für mich verantwortlich wäre, auch den Arbeitsplatz wechselz - das steht nämlich fest).

Danke und guten Arbeitstag!

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Das kommt drauf an:

wenn man als Lehrerin Ende der Sommerferien schwanger ist, würde ich es sofort sagen, damit ich zB keine Abschlussklasse in Klassenleitung oder sonst was bekomme. Denn dann ist ein Ausfall immer schwer zu ersetzen und den Abschlussklassen gegenüber unfair.

Überleg dir halt, ob du in einer Position bist, in der ein Nachteil bei einem auch vorzeitigen Ausfall (alles ist ja möglich), vermeidbare Probleme verursachen würde. Wenn nicht würde ich auch nicht gleich nach dem positiven Test hingehen sonder vielleicht 9. 10. Woche. An die 12. Woche würde ich mich jetzt auch nicht unbedingt klammern wie verrückt, wenn sich vorher schon ne Situation ergibt.

Ich hätte meine Zwillinge beinahe in der 22. Woche verloren, da wäre dann auch die 12. auch gesch.... gewesen.

lg