Nach Elternzeit wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld

Halloooo,

ich habe vor meinem Sohn ab dem 1.1.2011 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Bin dann schwanger geworden und trotzdem weiter das Geld bezogen und mich weiter beworben.

14. Dezember kam mein Sohn auf die Welt. Bin also 6 Wochen vorher in Mutterschutz gegangen und 8 Wochen später.

Eigentlich hätte ich ja Arbeitslosengeld 1 Jahr Anspruch gehabt.

Jetzt habe ich Elternzeit bis zum 14.12.2012, dann würde ich gerne wieder arbeiten gehen. Mein Sohn wird auch betreut von meiner Mutter. Habe ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Wielange?

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Hallo,

das war bei mir ähnlich. Die Restzeit bekommst Du nicht mehr, aber hast neuen Anspruch für 1 Jahr. Dazu kam, dass das Geld fiktiv nach meiner Qualifikation berechnet wurde.

LG Jule

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Wie war das denn bei dir?

Weil ich war Vollzeit arbeiten, dann habe ich meinen ersten Sohn 6.12.2007 bekommen. Dann ab 1.1.2011 Arbeitslosen bekommen bis zum Mutterschutz von meinem zweiten Sohn (geboren am 14.12.2011)

Da wurde auch schon fiktiv berechnet. Jetzt habe ich ja noch was über. Und einer sagt es steht mir nur der Rest zu, andere sagen da kommen noch 6 Monate drauf.

Oh ha ist das kompliziert #schock

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Mein erster Sohn kam im Dezember 2008 zur Welt. Davor hab ich voll gearbeitet. Einige Zeit nach der Elternzeit wurde ich gekündigt. Bekam dann 8 Monate ALG1 und danach Mutterschutz. Nach der Elternzeit habe ich mich wieder auf dem Amt gemeldet und dachte auch, dass ich nur den Rest bekomme. Aber durch die Elternzeit hatte ich wieder Anspruch auf ein volles Jahr, das Einkommen aus der Elternzeit wurde aber zur Berechnung nicht hinzugezogen.

LG Jule

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