Zweites Kind und Beschäftigungsverbot

Hallo,

habe mal eine Frage, die mich persönlich interessiert, weil ich mich schon seit Tagen frage, ob ich da die richtigen Infos erhalten haben.

Meine Freundin ist derzeit bis Dezember offiziell noch in Elternzeit und zur Zeit wieder mit dem zweiten Kind in der 10. Woche schwanger. Da sie auch in einem Pflegeberuf arbeitet und das zweite Kind relativ schnell auf das erste gefolgt ist, hat ihr Frauenarzt ihr schon gesagt, dass sie ein Beschäftigungsverbot bekommt. Nun müsste sie ja im Januar wieder arbeiten gehen. Bekommt sie dann Gehalt wenn sie ein Beschäftigungsverbot hat, obwohl sie noch nicht wieder angefangen hat zu arbeiten oder gibt es gar nix?

Ich bin da unsicher, ich wüsste gerne eure Meinung/Infos, weil ich ihr da auch nix falsches erzählen will.

Sie würde nämlich nicht komplett ohne Geld zuhause bleiben können , deshalb würde sie dann wohl erstmal weiterhin arbeiten gehen (wenn denn ansonsten alles ok ist und es jetzt nur wegen dem Beruf und dem zeitlichen Abstand zu einem BV kommen würde. Ihr FA drängt da wohl aber eher drauf, weil sie beim ersten Kind auch schon vorzeitige Wehen hatte).

Vielleicht wisst ihr ja mehr!

LG

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Sie bekommt dann das Gehalt, was ihr laut Vertrag zusteht. So als ob sie wieder arbeiten würde!

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Also auch, obwohl sie nach der ELternzeit nicht einen Tag gearbeitet hat? Nur aus der Situation heraus, dass sie wieder anfangen WÜRDE?!

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Ja, genau aus der Situation heraus!

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