Mutterschutzgesetz und AG

Hallo,

ich hoffe hier bekomme ich vielleicht doch ein paar rechtliche Tipps um meinen AG zu überzeugen.

Ich bin schwanger, logischerweise muss ich zu gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Laut § 16 Mutterschutzgesetz ist die werdende Mutter von der Arbeitzeit für die Zeit freizustellen wo diese Untersuchungen stattfinden. Ein Entgeltausfall darf nicht entstehen.

Tja nun weigert sich aber mein AG und beruft sich auf eine interne Weisung in der es heißt:" Aufgrund der Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeit muss die Schwangere die Termine außerhalb der Arbeitszeit legen oder Ihre Überstunden dafür einsetzen."

Meiner Meinung nach stellt sich eine interne Weisung zum Ablauf des Dienstbetriebens nicht über das Mutterschutzgesetz. Die sehen das anders.

Die Aussage mit wir sind öffentlicher Dienst und haben flexible AZ ist für mich nicht wirklich glaubhaft. Da auch andere öffentliche Dienste die werdende Mutter freistellen für die Zeit der Untersuchung. Nur meine Super Behörde stellt sich quer.

Vielleicht hat jemand Tipps.

Danke im Vorraus.

Lg renes.engelchen1

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Es ist genau richtig. Wenn du flexible Arbeitszeiten hast, dann kannst du deine Arzttermine in die Freizeit verlegen und z.B. erst später anfangen. Diese MS-Regelung ist für starre Arbeitszeiten von z.B. 9 bis 17 Uhr, da hast du gar keine Chance in der Freizeit zum Arzt zu gehen.
Ich bin selbst schwanger und kenne es auch sonst so, dass bei Gleitzeit alle Termine dein Privatvergnügen ist.
Ich meine, es auch so im Internet gelesen zu haben...

Gruss. Alla 34SSW

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Deine Behörde hat aber recht. Manche Schwangere müssen sogar ein Schreiben vom FA vorlegen, dass sie genau in dieser Zeit zum FA mussten und es nicht vor oder nach der Arbeitszeit möglich war. Bei Gleitzeit sollte das ja wohl sowieso kein Problem sein.

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Hallo,

der Arbeitgeber muß Dich freistellen, wenn Du die Termine nicht außerhalb Deiner Arbeitszeit erledigen kannst. Es heißt nicht, daß man sich die Termine so legen kann, daß sie immer in die Arbeitszeit fallen, wenn es auch anders ginge, z.B. bei Teilzeit. Es heißt definitiv auch nicht, daß der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitaufwand für den Arztbesuch zu vergüten hat. Grundsätzlich ist der Arztbesuch Sache der Schwangeren, und der Arbeitgeber muß es ermöglichen, daß sie auch während der Arbeitszeit die Untersuchungen wahrnehmen kann, wenn es nicht anders geht.

Ich weiß nicht, wie Deine Gleitzeitregelung im einzelnen ist und zu welchen Kernzeiten Du da sein mußt bzw. wann Dein Arzt geöffnet hat, deshalb läßt sich das nicht ohne weiteres beantworten, wer recht hat und wer nicht. Sollte es aber so flexibel sein, daß Du beispielsweise auch noch nach 9.00 Uhr anfangen kannst, und Dein Arzt fängt um 8.00 mit der Sprechstunde an, wirst Du in den saueren Apfel beißen und die Zeit anderweitig nacharbeiten müssen. Anders sieht es aus, wenn Du den frühestmöglichen Termin genommen hast und trotzdem in die Kernzeit reinrutschst - hier muß Dich der Arbeitgeber freistellen.

Das Problem stellt sich bei Gleitzeit aber bei jedem Arztbesuch, auch ohne Schwangerschaft. Auch hier muß der Arbeitgeber nur freistellen, wenn es nicht anders machbar ist.

Es kommt immer auf den Einzelfall an, deshalb läßt es sich so pauschal hier leider nicht beantworten.

VG
Susi