20 Std. Woche - wie ist das mit Feiertagen

Hallo zusammen,

ich habe einen Teilzeitvertrag und arbeite 20 Std. pro Woche. Ich arbeite immer Di. und Mi. und alle 2 Wochen Samstags (das ist nicht vertraglich geregelt wann ich arbeite nur die 20 Std.).

Wenn nun ein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage fällt wie schon bald der 3.10 dann soll ich dafür an einem anderen Tag arbeiten z.B. Donnerstag.

Ist das so korrekt? Wenn einer nen 40 Std. Job hat, der kann doch auch nicht die Feiertagszeit nacharbeiten !

Für mich fühlt sich das irgentwie nicht richtig an. Hat jemand von Euch Ahnung?

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Wenn du feste Arbeitstage hast ist das nicht korrekt. Dann musst du den Feiertag bezahlt bekommen und die Stunden nicht an einem anderen Tag nacharbeiten.

Hast du jedoch keine Angabe im Vertrag, auf welche Arbeitstage sich die Wochenstunden verteilen, könnte das zum Problem werden.

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Wenn es festgelegt ist, dass sie Di u mi sowie alle 2 samstage hat sie darüber einen mündlichen Vertrag und der gilt.

Da muss nichts nachgearbeitet werden.

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Das muss sie aber auch nachweisen können. Und das könnte schwierig werden. Deshalb auch mein letzter Satz.

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Das ist nicht korrekt.

An Feiertagen ist bezahlt frei. Umgekehrt bekommst Du ja auch nichts, wenn Feiertag ist und Du sowieso nicht arbeitest.

Gruß

Manavgat

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Wenn vertraglich nichts geregelt ist, arbeitest du ja du an manchen Tagen mehr und machst dafür an den anderen Tagen Freizeitausgleich. Trotzdem bleibt ja eine tägliche Sollarbeitszeit von 3 Stunden 20 Minuten. Und diese 3 Stunden und 20 Minuten müssten dir auf dem Stundenkonto gut geschrieben werden für einen Feiertag. Und das auch, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem du nicht arbeitest.

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Dann muss sie aber auch 24 Tage Urlaub im Jahr haben. Daran kann man ablesen, ob der Chef über eine 6 Tage Woche abrechet oder eine 2,5 Tage-Woche!

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Stimmt, aber sie sagte ja, dass nur die 20 Stunden im Vertrag stehen. Und da sie samstags arbeitet, war ich von einer 6-Tage-Woche ausgegangen.

Und bei 2,5 Tagen wäre ja wieder das Problem, dass sie in einer Woche Minusstunden macht, die sie in der anderen dann ausgleicht.

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Dem meiner Vorrednerin kann ich nur zustimmen.

Du bekommst für den Tag dann die 3 Stunden 20Min. gutgeschrieben. Sofern bei euch eine 5Tage-Woche vereinbart ist (für alle). Die restlichen Stunden (zbs. Wenn du sonst an dem tag 8Stunden gearbeitet hättest, wäre das dann 4Stunden 40Min. ) müsstest du dann an nem anderen Tag nacharbeiten und vielleicht mit Überstunden ausgleichen.

Wenn der Feiertag zbs. auf einen Tag fällt an dem du frei hast, bekommst du auch die 3Std.20Min. gutgeschrieben und müsstest keine 20Std. in der Woche arbeiten.

Bei ner 6tage-Woche wären es dann weniger.

Bei Fragen kannst du mich auch gern direkt nochmal anschreiben.

dann erläutere ich es nochmal genauer.

Ich hab auch immer nur 20Std. gearbeitet und werde es nach der EZ auch wieder tun,

LG
Katharina

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Die 3 Stunden und 20 Minuten beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche.

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Ja, sorry, ich war verkehrt. Bei einer 5Tage-Woche wären es genau 4 Stunden am Tag.

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Wieviele Tage Urlaub hast du denn? Wenn die auch auf 2,5 runter gerechnet sind, scheint der Ag von festen Arbeitstagen auszugehen und dementsprechend ist ein Nacharbeiten auch nciht korrekt!

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Hallo,

Ich arbeite auch 20s .td in der Woche. Wenn ein Feiertag ansteht bekomme ich den mit 8 std berechnet, egal ob ich da arbeite oder nicht. Ich arbeite normal nur Donnerstag Freitag und Samstag. Wenn dienstags ein Feiertag ist bekomme ich trotzdem die Stunden gutgeschrieben. Die Begründung der Buchhaltung: sie sind angestellte.

LG Fusselchen

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Ich danke Euch für Eure antworten. Werde mal mit meinen Chef sprechen...der hat schon öfter mal versucht uns Kollegen übers Ohr zu hauen.

Beste Grüße,

Anne