Unterhaltneuberechnung im Mutterschutz bzw. danach

Hallo,

ich lebe vom Vater meines ersten Kindes getrennt. Er zahlt für unseren Sohn Kindesunterhalt und auch noch für mich Ehegattenunterhalt, da wir noch verheiratet sind. Ich bin nun von meinem neuen Partner schwanger und seit 1 Woche im Mutterschutz.
Muss der Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt meines Noch-Ehemannes neu berechnet werden? Zumindest nach dem Mutterschutz, wenn ich Elterngeld beziehe, ändert sich ja mein Einkommen.

Wer kann was dazu sagen? Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Gruß, Danni

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ICh kenne mich nicht aus mit, muss aber mal meinen Senf dazu geben.

Es wäre ja echt hart, wenn dein Nochmann dir mehr Unterhalt zahlen müsste, weil du jetzt wegen einem Baby von einem neuen Mann in Elternzeit bist.

Das hat aber alles nichts mit dem gemeinsamen Kind zu tun.

Lg

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Nicht auskennen, aber seinen Senf dazu geben...danke für den Beitrag! Hinter meiner Frage stand nicht die Absicht zu erfahren, wie ich von meinem Ex mehr Geld bekomme.

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Hi,

wie alt ist Dein erstes Kind?

Je nach Konstellation kann es sein, dass beide Väter anteilig Unterhalt leisten müssen oder aber auch der Ex nun seine Unterhaltspflicht los wird.

Das kann man aber nicht pauschal beantworten.

LG

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Mein erstes Kind ist 7 Jahre alt. Was meinst Du mit anteilig Unterhalt leisten?

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Bisher zahlt nur dein Nochmann Unterhalt für dich.
Mit "anteilig" ist gemeint,daß dann einen Teil für dich dein Nochmann zahlt,den anderen Teil der Vater deines zweiten Kindes.
Wenn dein Nochmann Glück hat,wird er für dich allerdings gar nicht mehr zahlen müssen, denn du kannst ja dann nur wegen dem zweiten Kind nicht arbeiten ,was nicht seins ist.

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Hallo

Dein Ex( Noch) Mann ist dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Das ist nun dein neuer Partner. Denn das Kind vom 1 ist 7 und dir ist zuzumuten, arbeiten zu gehen.

Da das wegen dem neuen Kind nicht geht, muss der Vater dieses Kindes nun zahlen

Bianca

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Also nochmal im Klartext? Der Ehegattenunterhalt steht mir nicht mehr zu, obwohl wir noch verheiratet sind? Und ab wann genau nicht mehr? Für meinen Unterhalt muss mein neuer Partner aufkommen?
Der Kindesunterhalt für mein erstes Kind wird weiterhin in gleicher Höhe vom Vater gezahlt?

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Du hast zwar einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, aber Dein neuer Partner ist nun "vor ihm" an der Reihe. Du kannst ja wegen des Babys dann nicht arbeiten.

Dir ist klar, dass das Kind als ehelich gilt, sofern die Vaterschaft nicht geklärt wird? Das heißt, das Kind bekommt den Ehenamen als Nachnamen, Dein Mann ist sorgeberechtigt und bis zur Klärung der Vaterschaft unterhaltspflichtig, umgangsberechtigt, eben all das, was er als "ehelicher, rechtlicher Vater" darf und muss.

LG

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