kinderbetreuungskosten / steuererklärung

einene schönen guten morgen an alle!

muß ich für die betreuungskosten einen nachweis beim finanzamt zur steuererklärung beifügen? zb den kitagutschein? wir führen unverheiratet einen gemeinsamen haushalt, unser kind war 2011 noch 2 jahre alt und durchgehend in der kita. die kita ist privat, welche kosten kann ich absetzen und wo trage ich diese ein?

kann jemand helfen???

lg

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Hallo,

ja Du musst die tatsächlichen Kosten nachweisen. i.d.R. sollte da der Vertrag reichen. Falls Du einen Zuschuss (Kitagutschein?) erhalten hast, musst Du die auch mit angeben.
Absetzen kannst Du ausschließlich die Betreuungskosten, kein Tee-, Spiel- oder Essensgeld.

Angegeben wird das in der Anlage Kind. Elster erklärt das aber eigentlich ganz gut und ausführlich.

Grüße
K.

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Mein Schwager ist Steuerberater und er hat einen Paragraphen gefunden, laut dem man auch das Essengeld absetzen kann. Haben wir bisher immer gemacht und wurde auch immer bewilligt.

LG die Julia

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na dann verrat uns diesen Paragraphen doch mal ;)

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Du kannst Dir von der Kita einen nachweis schreiben lassen, machen wir jedes Jahr, die Hälfte der Eltern schmeißt den Wisch weg und braucht dann noch einen, aber ist ja kein Problem...