fitnessstudio erhöht beitrag - sonderkündigungsrecht????

hallo,
heute kam ein brief meines fitnesstudio´s. indem wurden einige neuerungen und sonderpreise für langjährige kunden genannt. ganz am ende (auf der rückseite des einen blattes) stand dann, dass sie die preise minimal erhöhen werden.

hab ich jetzt sonderkündigungsrecht????

zumindest ist es bei strom und krankenkassenbeiträge so. käm mir schon gelegen, da ich m omentan eh nicht zum trainieren komm und mein vertrag noch bis sommer 13 geht.

danke für eure antworten.

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Ich sehe hier keine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht, denn eine Beitragserhöhung bedingt nicht, dass dir die Vertragserfüllung bis zum Vertragsende nicht zugemutet werden kann.

Guckst du auch hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html

Und hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/AGB-Fitnessstudio-Beitragserhoehung-__f43066.html

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Ich sehe die Grundlage schon und wenn ich mich eben in Deinem zweiten Link nicht ganz verlesen haben sollte, sieht das der Anwalt dort auch so.
Denn er schreibt in Bezug auf den 314 BGB, das der dortig Fragesteller davon nicht Gebrauch machen kann, weil die Preiserhöhungsklausel in den dortigen AGBs auf ihn ja nicht zutreffen (weil die 24 Monate noch nicht um sind).

Aber zur Not muss man eben wie überall im Leben eben klagen.

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"Ich sehe die Grundlage schon und wenn ich mich eben in Deinem zweiten Link nicht ganz verlesen haben sollte, sieht das der Anwalt dort auch so.
Denn er schreibt in Bezug auf den 314 BGB, das der dortig Fragesteller davon nicht Gebrauch machen kann, weil die Preiserhöhungsklausel in den dortigen AGBs auf ihn ja nicht zutreffen (weil die 24 Monate noch nicht um sind)."

Ich verstehe das anders. Und zwar so, dass die Beitragserhöhung vom Mitglied nicht akzeptiert werden muss, sich daraus aber kein Sonderkündigungsrecht ableitet.

Wie auch immer...probieren kann man es sicher. Ich vermute allerdings, dass das Studio die Kündigung zurückweisen wird - und dann bleibt nur der Gang zum Anwalt, der sich auch nur in dem Fall lohnt, dass man im Recht ist.

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Ja, hast du. SIE halten ja ihren (alten) Vertrag nicht mehr ein und wollen dir eine Vertragsänderung aufs Auge drücken. Dieser mußt du aber nicht zustimmen, sondern darfst kündigen - das ist das Sonderkündigungsrecht.

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Hallöchen,

hatte das Thema selbst vor kurzer Zeit.
Nein, du hast kein Sonderkündigungsrecht.

ABER: Du kannst der Erhöhung widersprechen (schriftlich)und weiterhin den alten Preis bezahlen. Das Studio muss den bestehenden Vertrag erfüllen und dich weiterhin zum alten Beitrag "behalten".

Widersprichst du der Vertragsänderung (Erhöhung) nicht, dann akzeptierst du stillschweigend die Änderung und musst den neuen Beitrag entrichten.

Liebe Grüße
N.