Vorher eingereichter Urlaub weg im Beschäftigungsverbot??

Hi,
ich bin zahnmedizinische Fachangestellte und wir bekommen im Falle eine Schwangerschaft Beschäftigungsverbot. Ich hatte vor diesem Beschäftigunsverot letztes Jahr schon Sommerurlaub eingereicht. Jetzt sagte meine Kollegin die das selbe hatte, dass sie sich bei der Zahnärztekammer informiert hätte und es tatsächlich so wäre das Urlaub den man schon eingereicht hat, einfach verfällt im falle eines Beschäftigungsverbotes, das der Chef ja quasi seiner Pflicht mir Urlaub geben zu wollen nachgekommen ist! Hat jemand Ahnung oder einen Link ob dem wirklich so ist?!

Vielen Dank und liebe Grüße#winke

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Hallo,
ja, wenn der Urlaub eingereicht und bereits genehmigt wurde, dann ist er pfutsch. Das war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Kannst du selbst nachlesen: 09.08.1994, AZ 9 AZR 384/92

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Das hat sich aber in den letzten 18 Jahren doch etwas geändert ;)
Inzwischen ist er nicht mehr weg, genauso wie man nicht genutzten Mutterschutz hinten ran bekommt usw.

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Hi,

ne dein Urlaub bleibt dir erhalten und zwar wird bis zum ende des Mutterschutzes gezählt.
Verfallen tut der nicht.

Ich war auch im BV und dann bis Nov im Mutterschutz und die 24 Tage die bis dahin sich ansammelten stehen mir zu wenn ich zurück komm zzgl dem neuen Urlaub dann.

Musst nach Mutterschutzgesetz und BV suchen da stehts drin

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DAS war jetzt nicht wirklich die Frage. Natürlich sammelt sie neuen Urlaub während des Mutterschutzes und des BV an. Die Frage war, ob ihr Urlaub, den sie bereits eingereicht hatte gilt, oder ob der nicht gilt, weil sie den quasi nicht nehmen kann, da sie im BV ist.

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Schon klar. Ich hatte damals auch meinen Jahresurlaub eingereicht und abgesegnet bekommen als ich dann Schwanger wurde und BV bekam.

Mein Urlaub ist mir nicht gestrichen worden.

Evtl hat sich das geändert inzwischen

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Wenn du automatisch bei Bekanntgabe der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot kriegst, dann hast du ja mindestens 8 Monate bis zur Geburt ohne dass du arbeiten gehen musst.
Deutlich mehr arbeitsfreie Zeit als der längste Sommerurlaub, warum müsste dir denn der Urlaub noch zusätzlich gutgeschrieben werden? Das verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

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Beschäftigungsverbot zählt wie Arbeitszeit- der Urlaubsanspruch geht bis der Muttrschutz vorbei ist

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ich arbeite im Kindergarten und da ist der urlaub ja schon fürs ganze jahr verplant für die schließtage. Hab auch BV bekommen und der urlaub war nicht weg. Ist das gleiche wenn du während deinem urlaub krank wirst und nen krankenschein einreichst dann werden die urlaubstage auch wieder gutgeschrieben.

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Krank war noch NIE das selbe, wie schwanger. Tatsächlich hebt der Krankenschein den Urlaubsantrag auf.

Und wenn DEIN AG keine Ahnung vom Urteil (aus 1994 - also schon etwas her, aber immernoch voll gültig) des höchsten Arbeitsgerichtes diesbezüglich hat und dir den Urlaub "schenkt", dann freu dich einfach, aber gib hier keine falschen Auskünfte. Das Bundesarbeitsgericht hat 1994 ganz klar entschieden, dass Schwangere ihren Urlaub "verlieren", wenn er
1. vor dem BV beantragt wurde
2. vor dem BV genehmigt wurde
3. in dem BV liegt.
Ganz anders liegt der Fall, wenn das BV bereits ausgesprochen wurde und erst danach kommt erst die Genehmigung des Urlaubs. Dann verliert die Schwangere den Urlaub nicht.

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Wo steht denn, dass das Urteil noch gültig ist, immerhin besteht das Gesetz, auf das es sich bezieht ja so schon seit Jahren nicht mehr bzw. ist verändert worden.

Das ist schon seit Jahren hinfällig!

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Hier nochmal den Auszug aus dem Mutterschutzgesetz hier steht eindeutig drin das der Urlaub nicht verfällt

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html