Ich brauch mal Hilfe bei meinen Steuern!

Hallo Mädels!

Hab mich heute endlich mal um unsere Steuererklärungen gekümmert. Ich hab noch eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.

Also es geht um die Anlage Kind. Wir sind nicht verheiratet, mein Freund und Papa von Nils verdient wesentlich mehr als ich. Ich beziehe das Kindergeld. Ich bin seit Geburt in Elternzeit und mein Freund hat 2011 einen Monat Elternzeit gehabt.

Wer von uns soll denn nun am Besten die Anlage ausfüllen? Wenn mein Freund das macht, muss ich da dann das Kindergeld angeben? Wir haben auch noch Osteopathie-Rechnungen zum einreichen. Wäre es dann also schlauer das bei mir zu machen, weil ich ja ab Anfang August dann quasi kein Geld mehr verdient habe, also nur MuSchu u. Elterngeld bekommen hab.

Ich bin total überfragt gerade.

Hoffe auf Antworten, damit ich den Kram endlich vom Tisch krieg.

LG Steffi

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"Wer von uns soll denn nun am Besten die Anlage ausfüllen?"
Ihr habt gar keine Wahl, da ihr unverheiratet seid. Ihr füllt sie beide aus. Das Kindergeld wird hälftig bei Beiden eingetragen, auch wenn nur du es beziehst. Aber es ist eine Leistung, die denjenigen zusteht, die für den Unterhalt des Kindes aufkommen - das seid ihr beide. Genauso ist es mit dem Kinderfreibetrag. Den bekommt ihr - falls überhaupt - auch jeder zur Hälfte.
Es gibt bei euch (steuerlich) kein "wir". Wo willst du denn die Osteopathie mit einreichen? War das für das Kind? Das geht allenfalls unter außergewöhnliche Belastungen. Ist denn deine "zumutbare Belastung" schon überschritten?

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Ja, bei außergewöhnliche Belastungen wollt ich das eintragen, die Rechnungen sind für Nils und mit denen würde ich über meine Grenze kommen. Deswegen wollt ich mal wissen wer die Anlage ausfüllen muss/kann. Also füllen wir die beide aus (mit hälftigem Kindergeldbetrag) und ich reiche die Rechnungen bei mir mit ein?

Muss ich denn bei "Übertragung des Kinderfreibetrages" in Zeile 38 was eintragen? Also so, dass der Kinderfreibetrag beim Papa eingetragen wird? nHast du da ne Ahnung?

LG

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Schau Dir mal die Zeilen 38 und 39 auf der Anlage Kind genau an, dann kannst Du Dir die Frage selbst beantworten.
Es geht dabei nicht darum, dass der steuerliche Kinderfreibetrag auf den Vater übertragen wird sondern darum, ob er ganz auf Dich übertragen werden soll, weil der Vater nicht oder kaum Unterhalt zahlt.
Ansonsten steht jedem Elternteil der steuerliche Kinderfreibetrag hälftig zu.

Zu der Frage der außergewöhnlichen Belastungen kann ich Dir nur raten, alles einzureichen. Wenn das FA es Dir nicht genehmigen will, melden die sich. Was Du nicht beantragst, kannst Du auch nicht genehmigt bekommen.
Viel Glück!

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