Versicherung zahlt nicht und nu?

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich schreib hier im richtigen Forum, wenn nicht bitte verschieben ;-)

Nun zum eigentlichen Thema.

Mein Sohn ist 10,5 Jahre alt.

Er sprang auf unserem Trampolin. Seine Sachen (also Schuhe, einen Pullover und seine Brille) hat er neben das Trampolin gelegt, das machen wir immer so, auch die beiden Kleineren (5 Jhare und fast 3 Jahre alt).
Nun war Zeugnistag und meine Schwiegereltern kamen um zum Zeugnis zu gratulieren.

Sie gingen zum Trampolin, mein Sohn stieg aus diesem heraus. Meine Schwiegermutter ging in dem Moment einen Schritt zurück und trat dabei auf Brille und Pulli :-[ . Brille war natürlich kaputt #schmoll . Sie war total durch den Wind deswegen, es war ihr unentlich peinlich.

Sie wollte mir gleich das Geld für eine neue Brille geben, aber ich sagte das sie doch für solche Dinge ne Versicherung hat.
Gesagt, getan, ging ich am nächsten tag gleich zu dem Versicherungsvertreter, dieser nam den Schaden auf und leitete ihn weiter.

Heute kam dann der Brief zurück, damit sie den Schaden nicht übernehmen :-[

Drin stand :

"Für ein Verschulden unseres Versicherten liegen keine Anhaltspunkte vor.
Er mußte nicht damit rechnen, dass sich auf dem Fußboden eine Brille befand. Ein Fußboden ist keine geeignete Ablage für derartige Gegenstände."

Und wie geht es nu weiter? Irgendwie ist es jetzt total blöd. Kann man dagegen irgendwie vorgehen bzw. hat man eine Chance das sie den Schaden doch noch übernehmen?

Ich bedanke mich schon im voraus für eure Antworten

LG
Sandra mit Max, Ben und Lea

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Hi,

es geht um die Haftpflicht deiner Schwiegermutter, richtig?

Natürlich könnte man sicher dagegen vorgehen, Schriftverkehr anstrengen, ggfs. Rechtsanwalt einschalten etc. etc.

Die Frage ist allerdings: Steht der Aufwand im richtigen Verhältnis zum Ergebnis?

Wenn deine Schwiegermutter dem Jungen eine neue Brille kaufen will, sollte sie es tun. Sie kann sich allerdings fragen, ob sie bei dieser Versicherung noch versichert sein möchte. Und sich eine andere suchen.

lg die hinterwäldlerin

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ja, genau die Haftpflichtversicherung ist es

"Wenn deine Schwiegermutter dem Jungen eine neue Brille kaufen will, sollte sie es tun"

Ja, sie würde es machen, MEIN Problem ist jetzt aber auch, dafür hat man doch eigentlich eine Versicherung. Sie Verdient jetzt nicht das große Geld die beiden leben auch nur "von der Hand in den Mund" (wie es so schön heißt) , da sind die 80,-Euro schon ne Menge Geld.

Da sie sehr enttäuscht ist zieht sie das jetzt auch in Erwägung.

Wir werden jetzt beide gegen unsere Bescheide jetzt "Widerspruch" einlegen.

Danke für deine Antwort

LG
Sandra

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Kann man sich besser sparen, kostet nur Geld und bezahlt wird trotzdem nicht, die Brille hat auf der Erde nix verloren.

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Leider ist es so. Wenn eine Brille auf dem Boden, einem Stuhl oder Treppenstufen liegt, dann bezahlt die Versicherung nicht. Weil man an diesen Orten eben damit rechnen muss, dass jemand draufsteigt oder sich draufsetzt.

Machen wirst Du da nicht viel können.

Lg,
FINA

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Dagegen kannst Du nichts machen. Den Schaden wird mit der wahrheitsgemäßen Schilderung keine Haftpflichtversicherung übernehmen und alles andere wäre Versicherungsbetrug (Brillen werden oft zum Gutachter geschickt, das ist billiger, als alles einfach zu bezahlen).

Alle Dinge, die auf Sitzmöbel oder den Fußboden gestellt/gelegt werden, liegen dort unsachgemäß. Keiner kann damit rechnen, dass Du eine Brille auf den Boden oder z.b. eine Sesselfläche legst.

Anders wäre der Fall, wenn z. B. die Brille auf einem Tisch gelegen hätte und jemand setzt sich drauf - in dem Fall hättest Du den Zeitwert ersetzt bekommen.

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Hallo,

Die Versicherung hat recht. Eine Brille hat auf dem Boden nichts zu suchen. Genauso wie auf einem Stuhl. Wir haben für diesen Fall Brillenetui. Da passiert dann auch nichts wenn die auf dem Boden liegt. Vorausgesetzt es ist ein hartes etui.

LG Fusselchen

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Schreibt erst mal einen Widerspruch, dass Deinen Schwiegereltern durchaus bewusst war, wo die Sachen der Kinder liegen wann die im Trampolin sind.

Manche Versicherungen lehnen immer beim ersten Versuch ab, und dann gehts doch.

Muss nur klar sein, dass man wirklich nicht aufgepasst hat.

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Vielen Dank , so werd ich das schreiben das ist ja auch so. Aber immer die richtigen Formulierungen zu finden ist echt schwer.

Danke nochmal

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Muss natürlich im Namen der Schwadensverursacherin geschrieben werden, ja?

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Da scheine ich Glueck mit meiner Versicherung zu haben - meine Tochter hat sich schon 2 Mal auf die Brille meines Vaters gesetzt (Brille lag auf dem Stuhl) und meine Versicherung hat beide Male anstandslos gezahlt. Und die Brille meines Vaters kostet an die 800 Euro.

Inzwischen hat mein Vater aber gelernt aufzupassen wo er seine Brille hinlegt ;-)

LG

Biene

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Die Versicherung muss haften, wenn die Schwiegermutter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet hat.

Das hängt von den konkreten Umständen ab.

Eine einzelne leicht übersehbare Brille auf dem Fußboden ist sicher etwas was man ohne Schuld übersehen kann. Schuhe, T-Shirt und z.B. daraufliegende Brille aber nicht .

Außerdem ging die Schwiegermutter rückwärts ohne zu schauen wohin sie tritt.

Ein weiterer Anhaltspunkt, der für ein Verschulden sprechen könnte.

Alles steht und fällt mit der Erkennbarkeit das etwas auf dem Boden lag und den Umständen auf Hindernisse zu achten.

Im Bereich einer Hüpfburg ist erst recht mit Bodenhindernissen (zumindest mit Schuhen) zu rechnen was eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert.

Auf keinen Fall solltet ihr jetzt schon klein beigeben. Ich sehe Eure Chancen recht gut.

Wenn die Brille allerdings einzeln auf dem Boden lag sieht es etwas anderes aus.

Lag die Brille neben dem T-Shirt und Schuhe sieht es etwas schwieriger aus (Stichwort: hätte sie es erkennen können).

Und bedenke: Die Versicherung muss nur zahlen, wenn ein Fehler von ihr vorlag.

Du musst also bei der Schilderung den Schwerpunkt darauf legen die Fehler herauszustellen, die die Schwiegermutter gemacht hat.

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Tja, da hat der Versicherer recht und ich muss sagen ich finde es gut, dass mal ein Haftpflichtversicherer so seinen Pflichten -ungerechtfertigte Forderungen gegen den Kunden- abzuwehren, übrigens machen die das auch notfalls vor Gericht ;)

Es gibt zwar viele Versicherungen, aber eine die komplett gegen Dummheit absichert gibt es leider noch nicht.
Aber alles eine Frage der Zeit, ich sehe schon die Ergo-Direkt-Werbung vor mir, wir machen das einfach, vielleicht buchen sie Euch ja für den Werbespot, dann ist wenigstens die Brille bezahlt.

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Wenn man deutlich sieht, da stehen Schuhe, liegt kleidung, und alle wissen es auch, dann ist das dich nicht eigenes Verschulden. Klar, jetzt sind auch alle Schlauer und können da nen kleinen Tisch aufstellen, aber sowas passiert und es ist die Schuld der Schwiegermutter - also muss die VErsicherung zahlen.

Es gibt viel zu viele Versicherungen die den ersten Schadensantrag auch nur beim allerkleinsten zweifel erst mal ablehnen, und bei einem Widerspruch dann doch zahlen - das darf man ruhig auch mal machen.

Seit mein Vater Pflegefall ist schreibe ich fast schon jede Woche Widersprüche und Beschwerden an die Krankenkasse, und siehe da, es hilft...

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Krankenkasse nicht gleich Versicherung und mit Widersprüchen bewirkst bei Versicherungsgesellschaften garnichts, weil Widersprüche sieht das VVG nicht vor.

Außer wenn es ums Abweichungen zwischen Antrag und Versicherungsschein geht, aber nicht im Schadensfall.

Von daher werden Widersprüche wohl in der Ablage P (wie Papierkorb) abgelegt.

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Warum bringt man einem Kind bei die Brille auf den Fußboden zu legen?
Der Fußboden ist wohl ein ungeeigneter Ort für eine Brille.
Ich trage schon viele lange Jahre eine Brille, auf dem Fußboden hat sie noch nie gelegen.

Selber Schuld.
Diesmal war es die Schwiegermutter beim nächsten Mal passiert es einem befreundeten Kind.

Ich finde die Versicherung zahl zu recht nicht und auch die Schwiegermutter müsste nichts bezahlen denn es ist eure eigene Dummheit.