Mutterschaftsgeld bei Teilzeitjob und Minijob # lang#

Hallo,

ich arbeite 25 Sunden als Angestellte und 6 Stunden als Minijobberin.
Bin nun in der 20. Schwangerschaftswoche und mach mir so meine Gedanken.

Wenn ich das jetzt richtig recherchiert und hinterfragt habe, habe ich kein Anrecht auf Mutterschaftsgeld für den Minijob, aber beim Elterngeld wird es einbezogen.

Stimmt das so? Heißt das im Klartext ich bekomme für die 3 Monate Mutterschaft nur den Teilzeitjob ausgezahlt und das Elterngeld beinhalteten dann Teilzeit und Minijob??

Kann mir jemand in diesem Wirrwarr helfen. Warum hat man als Minijobber in Verbindung mit einer anderen Stelle kein Anrecht? Ist doch ungerecht, oder?

Und jetzt noch zum Elterngeld: Ich bekommen nur das volle Elterngeld ausbezahlt, wenn ich keine Stunden während der Elternzeit arbeite. Richtig? Wenn du also alle Vorteile nutzen willst, geht man am Besten erst wieder nach der Elternzeit arbeiten.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gruss Ure

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Hallo,

für den Minijob bekommst Du kein Mutterschaftsgeld, weil Du für den keine SV-Beiträge abgibst. Die Krankenkasse bezahlt Dir eine Tagespauschale von 13 € irgendwas, den Rest stockt der Arbeitgeber auf.

Für das Elterngeld wird er aber mit eingerechnet, weil er trotzdem zu Deinem Verdienst zählt, auch wenn keine SV-Abgaben bezahlt werden.

wenn Du während der Elternzeit arbeiten gehst, wird das an das Elterngeld angerechnet. Du hast also nicht mehr Geld, wenn Du ein paar Stunden arbeiten gehst.
Also ja: finanziell rechnet sich das erst wieder nach Ablauf des ersten Lebensjahres.

LG xsalinax

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das ist doch jetzt mal ne klare Aussage... danke

Wie sieht es eigentlich mit den zwei Monaten für Väter aus? Wenn ich doch nach dem Jahr nicht wieder voll einsteige (bei mir halt halb) macht es doch auch keinen Sinn meinen Mann für zwei Monate in Elternzeit (jetzt mal nur von der materiellen Seite) zu schicken, oder? Dann haben wir ja nur seinen Elterngeldanteil und meine paar Euros für die paar Stunden die ich dann vielleicht wieder arbeite.

Wir fahren doch dann besser, wenn voll verdient und vielleicht über Überstunden so ein Monat oder so mal daheim bleibt (bei seinem Beruf wäre das möglich)

Weißt du das auch?

Gruss Ure

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Ja, wenn Du arbeiten gehst und dein Mann zuhause bleibt bekommt ER Elterngeld (maximal 1800€ netto) und Du Deinen Teilzeitverdienst. Finanziell rechnet sich das nicht.
Er MUSS auch zwei Monate nehmen. Ein Monat ist nicht möglich.

Die Frage, ob es das "wert" ist stellt sich hier nicht, das muss jede Familie für sich selbst entscheiden :-)

Wenn es aber möglich ist, dass Dein Mann einen Monat Überstunden abbauen kann würde ich das definitiv so machen! Kein finanzieller Verlust und Männe trotzdem zu Hause - ist doch perfekt. #pro

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Nein, das stimmt so nciht, du erhältst Muttershcfatgeld für beides JObs, weil du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast!

Nachzulesen hier:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html