Minijob gekündig wegen fehlender Kinderbetreuung. Sperre vom Arbeitsamt??

Guten Tag

Ich habe einige Wochen einen Minijob ausgeübt. Meine Tochter geht noch nicht in den Kindergarten. Sie musste in der Zeit also zur Oma. Die zieht jetzt aber weg und deswegen habe ich gekündigt. Vor zwei Wochen hab ich mich von meinem Mann getrennt und nun muss ich (erst mal) H4 beantragen. Meint ihr ich könnte Probleme wegen der Kündigung bekommen?? Ich habe ja niemanden, der aufpassen kann. Achja sie ist noch keine 3.

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Hallo,

warum musst Du ALGII beantragen? Wovon habt Ihr denn bisher gelebt? Dir steht doch Trennungsunterhalt und Unterhalt für das Kind zu. DA Dein Kind noch unter drei und Du anscheinend bisher eh NUR-Hausfrau und Mutter bist, hat die Freizeitbeschäftigung mit dem ALGII Bezug nichts zu tun.

Oder bist Du in Elternzeit? Wann beginnt Dein alter Job wieder? Ab wann ist die Kinderbetreuung gesichert? Warum kann der VAter das Kind nicht betreuen?

LG, Andrea

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Ja wir bekommen Unterhalt. Allerdings reicht der nicht aus um davon Leben zu können. Deswegen brauchen wir aufstockend H4. Bis jetzt haben wir vom Gehalt meines Mannes gelebt und ich hatte eben noch den Minijob.

Er kann sie leider nicht betreuen, da er ja selber arbeitet. Meine Tochter geht ab Herbst in der Kindergarten und dann kann ich wieder arbeiten. Meine Stelle war allerdings befristet und ich muss mir was anderes suchen.

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Hallo,

Deine Tochter hat ab dem nächsten Kigajahr, also direkt nach den Sommerferien einen Kigaplatz? Dann schreibst Du doch hoffentlich bereits Bewerbungen und bist auch arbeitssuchend gemeldet, oder? Und ab August bekommst Du dann AlG1. Wann genau zieht denn die Oma weg? Wieso reicht jetzt plötzlich das Gehalt Deines Mannes nicht mehr zum Leben? Vielleicht gibt es auch Kompromisse in den Arbeitszeiten. Habt Ihr wirklich keine Ersparnisse? Wieso reichen Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt nicht? Gibt es eine Mangelberechnung? Gibt es gar keine Chance die geringfügige Beschäftigung bis zum Kigastart durchzuziehen?

Liebe Grüße, Andrea

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Bei meiner Schwägerin war es in etwa genauso, allerdings konnte sie ALG1 beantragen und hatte sich im vorfeld mit dem Arbeitsamt telefoniert, ging alles problemlos und sie hat auch keine Sperre bekommen.

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alg 1 bekomme ich erst wenn ich auf dem Arbeitsmarkt verfügbar bin. Also sobald meine Tochter im Kiga ist.

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Dann war es tatsächlich nur "in etwa genauso".
Die TE hat keine Betreuung für das Kind und steht dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung. ALGI gibt es unter diesen Voraussetzungen nicht.

Gruß,

W

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Dies könnte allerdings zu Problemen führen. Du hättest erst Rücksprache mit dem Amt halten und dann handeln sollen.

Das Arbeitsamt und Jugendamt hätten dir auch bei der Unterbringung deiner Tochter helfen können.

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Unfug!

Kind ist unter 3.

Gruß

Manavgat

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Was genau meinst du denn bitte mit Unfug?

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Da gibt es keine Probleme, weil Dein Kind unter 3 ist.

Selbst wenn sie über 3 gewesen wäre, so ist fehlende Kinderbetreuung (wenn Du Dich um Betreuung gekümmert hast) eine Begründung für nicht arbeiten können. Auch da gäbe es keine Sperre.

Gruß

Manavgat