Autoverkauf! Wie am besten schreiben...

wenn der eventuelle Käufer das zugelassene Auto gleich mitnehmen möchte obwohl es noch auf den Verkäufer angemeldet ist?

Wir verkaufen unseren Zweitwagen,da ein anderer dafür herkommt nun hat sich eine Frau gemeldet die nächstes Wochenende(mit dem Zug) kommt, sich das Auto ansehen und eventuell gleich mitnehmen möchte da sie ca 400 km von uns weg wohnt.Das Auto ist noch angemeldet. Ich möchte Ihr auch eine Frist zum ummelden setzen, wieviel ( Arbeits)Tage wären angebracht?Wie kann ich das nun am besten im Kaufvertrag festhalten? Desweiteren hätte ich gerne die Kennzeichen wieder da es Wunschkennzeichen sind und auf den anderen Zweitwagen kommen soll.Kann ich von Ihr " verlangen" uns die Kennzeichen wieder zu schicken?

Vielen Dank

1

Hallo,

da die Käuferin das Auto ja in einer anderen Stadt zulassen wird, kriegst du dein Kennzeichen doch eh zurück, oder irre ich mich? Hab da leider auch nicht so viel Ahnung.

Ich würde es aber generell nicht machen, ihr das Auto zu überlassen, wenn es noch auf euch angemeldet ist. Wenn was passiert, geltet ihr als Fahrzeughalter und haftet.

LG,
delfinchen

3

Danke für deine Antwort,ich weiß nur das sie bei uns aufm Landratsamt liebend gern die Kennzeichen einsammeln.Wg eventuellen Schäden oder Strafzetteln etc möcht ich es ja im Kaufvertrag vermerken das sie das Fzg übernommen hat. Ich weiß aber nicht ob das dann Rechtsgültig ist.

5

Hallo,

ja, da wäre ich mir nämlich auch nicht sicher .... wahrscheinlich muss im Zweifelsfall der herhalten, der der offizielle Fahrzeughalter ist...

Ich konnte damals mein Wunschkennzeichen behalten, um es vom alten Auto auf neue zu "übertragen" - und bei uns gibt es auch sehr viele Wunschkennzeichen.

LG,
delfinchen

2

Wir haben schon mehrere Autos verkauft und haben es immer angemeldet gelassen. In den Standard-Kaufverträgen die du im Internet bekommst steht drin, dass sich der Käufer verpflichtet innerhalb weniger Tage das Auto umzumelden.

Verlangen kannst du es nicht, dass sie dir die Kennzeichen schickt, aber du kannst sie fragen.

4

Danke für deine Antwort, weißt Du zufällig auch wenn sie zb geblitzt wird oder so ob wir dann trotzdem haften müssen oder aufgrund des festhaltens im Kaufvertrag sie haften muß?

11

Hallo,
wenn du den Verkauf nachweisen kannst, dann haftest du nicht für Strafzettel.

Aber.

Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht um meldet, also vertragsbrüchig wird, dann läuft die Versicherung weiter.
Baut der Käufer dann einen Unfall, dann geht das zu Lasten deiner Prozente.
Es gibt zwar Versicherer die verzichten auf die Hochstufung, einen rechtlichen Anspruch darauf hat man allerdings nicht.

Spätestens wenn du einen Käufer erwischt, der dass Fahrzeug ins Ausland bringt und NICHT um meldet, dann wirst du bitterböse erfahren warum man NIEMALS ein angemeldetes Fahrzeug veräußert.

Ist der Käufer nämlich rechtlich nicht zu packen, weil untergetaucht oder mittellos ist, dann bleibst du voll in der Haftung für die aufgelaufenen Versicherungsbeiträge und bei einem Unfall sogar für die Hochstufung.

Der Kaufvertrag hilft dir nur um aus der Steuerschuld und aus dem Risiko für Knöllchen raus zu sein.
Für die Versicherung bleibst du so lange haftbar wie das Fahrzeug noch auf dich angemeldet ist.
Auch wenn du das Fahrzeug nicht mehr hast bzw. verkauft hast.

Gruß
Demy

6

Hallo,

du gibst im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit an, wann sie den Wagen mitgenommen hat. Auch in der Veräußerungsanzeige für Ordnungsamt und Versicherung.

Weiter machst du einfach noch einen handschriftlichen Satz drunter, dass sie dir die Kennzeichen binnen x Tagen zurück schickt.

Unterschrift, fertig.

Wenn ein Unfall passiert, sie geblitzt wird oder ähnliches, könnt ihr mit dem Kaufvertrag nachweisen, dass sie den Wagen da schon hatte.

Grüße

10

Dankeschön :-D

7

Hallo,
ich habe auch bereits meine Kennzeichen mitgegeben mit der Vertragsklausel ihn innerhalb von 3 Tagen abzumelden.

Hatte aber nun wieder das Problem und habe mich bei meiner Versicherung erkundigt und dort sagte man mir ganz dutlich, dass diese Klausel bei einem Unfall extreme Probleme mit sich bringt!!!!

Ich kann dir nur empfehlen, dass der Käufer sich Kurzzeitkennzeichen mitbringen soll oder "rote Kennzeichen".

Gerade wenn du die Kennzeichen behalten und eventuell wieder verwenden willst, würde ich niemanden mit meinen fahren lassen....wer weiß ob du sie jemals wieder bekommst....

Sag dem Käufer er solle sich um Kennzeichen kümmern, wenn er dein Auto haben will, wird das kein Problem sein und du bist auf der sicheren Seite!

8

Wenn Du alles richtig machen willst, dann meldest Du das Fahrzeug vorher ab.

Die Interessentin soll sich Kurzzeitkennzeichen auf ihrer Zulasungsstelle holen und dann kann sie damit heimfahren.

9

Hallo,
mach es so wie von vwpassat vorgeschlagen.

Genau so und nicht anders.

Man sollte niemals ein angemeldetes Fahrzeug weggeben.
Im Ernstfall gibt das ausschließlich Ärger.

Es ist überhaupt gar kein Problem sich Kurzzeitkennzeichen zu besorgen.
Das geht ganz einfach.

Der potenzielle Käufer ruft bei seiner Versicherung an, lässt sich die eVB Nummer geben, fährt damit zur Zulassungsstelle, nennt die eVB Nummer und bekommt Kurzzeitkennzeichen.
Damit kommt der potenzielle Käufer her und nimmt dann eventuell das gekaufte, von dir abgemeldete Fahrzeug dann mit.

So einfach ist das!

Gruß
Demy

14

Eine Ausnahme würde ich evtl. sehen, wenn ein Händler (deutsche Nationaltät vorrausgesetzt) das Fahrzeug erwirbt.

Aber unter Privatleuten nicht.

12

Macht das bloß nicht!!!! Wenn da was passiert seit ihr Schuld! Melde es ab und sie soll sich kurzkennzeichen bei der Zulassung holen. Da seit ihr auf der sicheren Seite. Oder sie soll sich rote Kennzeichen besorgen. Ich kann nur von dem Überlassen eines angemeldeten Fahrzeuges abraten. Du kannst den leuten nur vor den Kopf schauen!! Ich kenne mich da aus, meine Eltern haben ein Autohaus. Wir haben da leider schon so einige Geschichten miterleben müssen.

LG

13

"Macht das bloß nicht!!!! Wenn da was passiert seit ihr Schuld! "

Naja, so ist das ja nun auch nicht!

Man haftet "nur" noch für die Versicherungsbeiträge und kann eventuell hochgestuft werden wenn der Käufer einen Unfall baut.
Mehr nicht!

Das reicht mir persönlich aber um ein angemeldetes Fahrzeug nicht zu übergeben.

Gruß
Demy

15

Vielen Herzlichen Dank an alle!
Dann werden wir auf Nummer sicher gehen.