Arbeitslos melden nach Elternzeit,bin ich zu spät dran? Frist nicht eingehalten?

Hi!

Kurze Frage.

Mir steht noch ALG 1 zu. Mitte Juni läuft meine Elternezeit aus. Für 20 Stunden die Woche habe ich heute mit biegen und brechen eine Betreuung gefunden über die Zentrale Kinderbetreuungstelle.

Jetzt lese ich aber immer das man sich drei Monate vorher Arbeitsuchend melden muss. Nu sind es bei mir ja nur noch drei Wochen.

Leider erreiche ich telefonisch keinen mehr. Gehe aber gleich Morgenfrüh zum AA.

Aber vorweg möchte ich gerne wissen,ob mir jetzt eine Speere droht oder Kürzungen oder sonstiges. oder ist das egal nach der Elternzeit? ich wußte ja vor 3 Monaten nicht wie es den nun weitergeht und das sich jetzt Kurzfristig doch noch was ergibt.

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.

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Naja, 3 Monate ist schon Pflicht, denn in denen hättest dich zusammen mit dem AA um nen Job bemühen können! Die Frist um mehr als 2,5 Monate verpasst ist schon nicht ohne! Ich denk daher schon, dass du mit Konsequenzen rechnen musst!

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Huhu,

Das sehe ich anders als meine Vorposterin. Du hast erst seit heute den festen Betreuungsplatz und stehst ja erst durch diesen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Anders kannst du dich garnicht arbeitslos melden, höchstens arbeitssuchend (d.h. du bist registriert, kriegst Termine und Jobangebote aber keine Leistungen).

Ich denke wenn du das so darlegst kannst du einer Sperre entgehen, kommt natürlich immer auf den Angestellten dort an... (es gibt ja diverse Gründe, dass die 3-Monatsfrist nicht eingehalten werden muss oder kann, ob deiner dazugehört ist dann auslegungssache, im "Rechte und Pflichten"-Buch steht dazu nichts, außer eben 'ohne Betreuung nicht arbeitslos')

Lg
Yaisha

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Sie hätte sich vorher aber schon Abreitsuchen melden müssen , das hat nicht unbedingt was mit Betreeungsplatz zu , des ist dann wenn sie sich fest arbeitslos meldet und geld will

Lg Martina

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Also wir sind grad in der Situation, dass mein Mann im August in Elternzeit gehen wird. Sein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 01.08. aus.

Wir haben ihn jetzt mit dem Hinweis auf die Elternzeit arbeitslos gemeldet. Daraufhin meldete sich eine Dame vom AA und meinte, er muss sich erst drei Monate vor Ende der EZ melden!

Da scheint ja wohl dann was dran zu sein!

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Du hättest dich ja erstmal arbeitssuchend melden müssen und da wurde mir damals gesagt, dass es dann eine Sperre gibt, wenn das nicht rechtzeitig passiert.

Wie alt ist dein Kind denn?
Ich frage, weil du sagst, dir steht "noch" ALGI zu. Bist du sicher, dass nicht inzwischen ein neuer Anspruch entstanden ist, der länger ist?

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Hallo

des kommt auf den sachbearbeiter an. Ich hatte mich 3 monate vorher arbeitsuchen gemeldet , torztdem eine sperre bekommen weil ich obwohl ich VOR der Elternzeit nach gefragt hatte , sie dann aufeinmal sich wiedersprachen und die aussage die cih VOR der Elternzeot bekommen hab war des es 3 monate vor ende reicht , aber die neue aussage war des ich mich shcon Vor der Elternzeit hätte melden müssen ( was ich auch getan hatte , nur sind wir dann umgezogen in meiner Elternzeit und hatte somit ein neues AMt zuständig).

Lg Martina

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Dagegen hätte ich Widerspruch eingelegt. Das klingt für mich nicht ok.

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Hallo

hab ich , leider hat es nichts gebracht . Dafür hab ich gelernt mir nun IMMER den namen der leute zu nortiren die mir auskunft geben.

Lg Martina

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Hallo,

NEIN Du bekommst keine Sperre.

Du kannst Dich nicht arbeitslos oder arbeitssuchend melden da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. (Eigene Erfahrung)

Beim ersten Kind stand ich drei Monate vor Ende vor der Tür, und da sagte man mir ich soll wiederkommen wenn es soweit ist. Beim zweiten hab ich mich genau eine Woche vorher zum Ende der Elternzeit arbeitslos gemeldet, und das war ok.

Niemand hat etwas von Sperre oder so gesagt. ist ja auch logisch :sobald du dich arbeitslos, oder auch arbeitssuchend meldest, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ich glaub nicht das dies je nach Bundesland verschieden ist.

LG und schönen Abend noch Jeanette

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Für die Arbeitsagentur ist es völlig irrelevant, ob du vor 3 Monaten bereits einen Betreuungsplan hattest oder nicht. Fakt ist, du warst/bist von Arbeitslosigkeit bedroht und hättest es rechtzeitig melden können und müssen. Einen Rückzieher machen bzw. Veränderungen kann man auch nachträglich dort bekannt geben.

Und ja, ansich droht nun eine Sperre. Hängt aber sicher auch mit deinem Sachbearbeiter zusammen, ob er das durchzieht.

Gruß
Sassi

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hallo!

ich war nach der ez auch kurzzeitig zu hause und meine vermittlerin meinte, bei ez gilt das mit den 3 monaten nicht. hatte mich auch kurz vor ende der ez beim aa gemeldet weil ich immer gehofft hab, was zu finden. hatte keine einbußen oä.

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Danke für die Antworten

Also ich war da und ob Speere oder nicht wissen sie noch nicht. Erfahre ich hoffentlich Morgen!

Fakt ist und das habe ich gesagt: Vor 3 Monaten hatte ich noch keinen Betreuungsplatz,da wurde mir am Telefon gesagt das ich mich erst Arbeitslos bzw. Arbeitssuchend melden kann,wenn ich einen habe. Und das schriftlich!
Diese besagten Betreuungsplatz habe ich erst diese Woche bekommen und kann mich dementsprechend jetzt auch erst melden,wenn ich nach der Aussage am Telefon gehe.

Das ich jetzt schon vorher bzw. jetzt was gesucht habe kann ich anhand von Absagen nachweißen. Ist ja nicht so das ich nichts getan habe in der Zeit.

ALG1 steht mir zu..da ich 6 Jahre lang gearbeitet habe in einen Betreib, dann umgezogen bin und weitere 6 Monate in einen Betrieb gearbeitet habe. Habe 2 Monate ALG1 bekommen dann Mutterschaftsgeld,dann Eltergeld. Und jetzt bemühe ich mich ja wieder um Arbeit und möchte arbeiten und somit stehen mir laut Sachbearbeiterin die restlichen 10 Monate noch zu.

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Hallo,

die 3-Montas-Frist gilt für dich definitiv nicht, da du momentan in keinem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (§38 SGB III) stehst, oder übst du neben deiner Elternzeit eine Tätigkeit aus!?

Wenn du sonst noch ne Frage hast, meld dich einfach.

LG Aenoon