Wohnungszuweisung oder wer weiss Rat?

Hallo zusammen,

ganz dringende Frage, hoffe, dass die einer beantworten kann -

meine Freundin und ihr Partner (nicht verheiratet) haben sich getrennt - sie haben 3 Kinder davon 1 Säugling (3 Monate alt) - nun möchte sie dass er auszieht - er sieht es aber nicht ein - und sie findet mit 3 kleinen Kindern nicht so schnell was neues. Hat sie ein anrecht auf die Wohnung - kann sie eine Wohnungszuweisung beantragen? Sie hat jetzt erstamal Unterhaltsvorschuss beantragt - Elterngeld (dass ist noch nicht durch) und Kindergeld - damit könnte sie die Wohnung finanzieren und hätte auch noch was zum leben. Sie ist nervlich ein Wrack - der Typ redet nicht mit ihr und wenn er schreit er sie nur noch an und beschimpft sie und die Kinder werden auch nicht grade freundlich behandelt - oder welche möglichkeiten hat sie? Ach ja im Mietvertrag stehen beide!

Schon mal vielen Dank

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Polizei anrufen - Mann aus der Wohnung verweisen lassen..
Sie hat mit den Kindern Vorrang!

Geht! Hat eine Nachbarin letztes Jahr auch gemacht- die Beiden haben sich tierisch gestritten, da hat sie die Polizei angerufen und gesagt, dass ihr EX-Freund die Wohnung nicht räumen will #bla die Polizei kam und hat ihn der Wohnung verwiesen..
Er musste 2 Nächte im Hotel schlafen, durfte seine Sachen auch nur im Beisein von Zeugen aus der Wohnung holen, dann ist er zu seiner Familie nach Berlin zurückgezogen..

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Hallo,

ganz üble Sache. Ich kenne das.
Kann dir so richtig keinen Rat geben. Glaube allerdings, dass eine Wohnungszuweisung grundsätzlich bei häuslicher Gewalt ausgesprochen wird.
Wobei ich dieses fertig machen im Sinne nicht mit einander sprechen und wenn dann nur beschimpfen bereits als häusliche Gewalt betrachte.

Sie sollte sich Rat bei einem Anwalt suchen (gibt es über pro Familia sehr billig).

Ansonsten hat sie ein Problem mit dem Unterhaltsvorschuss. Solange sie in einer Wohnung leben gibt es den nicht. Da geht man nämlich davon aus, dass der Ex sie unterstützt.

Ich wünsche deiner Freundin ganz viel Kraft.

Liebe Grüße
Sommer

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Das mit dem Unterhaltsvorschuß müsst gehen, ging bei mir damals auch. Habe allerdings das Schlafzimmer geräumt und bei meiner Tochter mit im Zimmer geschlafen und nichts mehr für ihn im Haushalt gemacht, getrennt von Tisch und Bett (oder so ähnlich).

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Hallo,

ich weiß wie es deiner Freundin geht, ich habe das auch hinter mir.

Ich war allerdings verheiratet, standen beide im Mietvertrag und wir hatten eine Tochter.

Nach der Trennung wollte er auch nicht ausziehen. War ja wegen der Unterhaltszahlung und der anstehenden Scheidung schon beim Anwalt. Der hat ihm 2 (oder 3, weiß nicht mehr genau) mal ein Frist wegen dem Auszug gestellt. Als er dies nicht machte stellte ich einen Antrag auf Wohnungszuweisung. Mein Anwalt sagt in der Regel bekommt der mit dem Kind/den Kindern die Wohnung zugewiesen. Als mein Ex das Schreiben vom Gericht bezüglich Stellungsnahme bekam hatte er sofort klein beigegeben und ist am Wochenende zu seinen Eltern gezogen. Dort wohnt er nun seit fast 9 Jahren.

Mit der Polizei kann eine Lösung sein, aber wenn er eh schon so launisch ist würde ich das nicht als erst Wahl sehen. Ich würde mal auf dem Jugendamt nachfragen, es geht ja um das Wohl der Kind in erster Linie und die sind da zuständig. Oder mal bei einem Anwalt nachfragen, was da machbar ist. Aber normal dürfte eine gerichtliche Wohnungszuweisung nicht davon abhängig sein ob man verheiratet ist oder nur zusammen lebt.

Hab ein bissel wirr geschrieben, hoffe du verstehst wie ich das alles meine.

VG Mela

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ja, sie kann die Zuweisung über das Gericht beantragen.

Mein Rat: Anwältin aufsuchen. Wenn sie kein/zu geringes Einkommen hat, dann läuft das über PKH. Allerdings sollte sie schon bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen, dass ein PKH-Antrag gestellt werden muss.

Gruß

Manavgat