Habe neue Stelle bekommen, aber mein Arbeitgeber lässt mich nicht gehen!!!

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich bin heute ziemlich deprimiert. Ich habe endlich einen Job an der Rezeption (Hotel) gefunden mit super Arbeitszeiten (6 Uhr bis 14.45 Uhr). Ich sollte am Freitag anfangen...Im Moment arbeite ich als Zimmermädchen in einem Hotel (401 Euro Job), aber ich wollte wieder in meinen alten Job. Jetzt habe ich sogar eine Tagesmutter gefunden. Am Montag habe ich dann mündlich gekündigt, da das bisher alle gemacht haben und sofort gehen konnten (wir haben keinen Vertrag). So, jetzt will mich mein Chef aber unbedingt halten, da ich so zuverlässig bin und so gut arbeite etc. und besteht auf 4 Wochen Kündigungsfrist. Außerdem bietet er mir einen Vollzeitjob an der Rezeption...Ich weiß, er meint es gut. Aber ich möchte dort nicht bleiben...Besonders an der Rezeption ist es nicht so schön, weil der Ton in dem Hotel von den Chefs nicht so angenehm ist...und die jetzige Rezeptionistin schön des öfteren geweint hat. Außerdem wären die Arbeitszeiten im Schichtdienst (Früh und Spät) und das wollte ich noch nicht. Daher habe ich diesen Job auch lange gesucht...und habe mich wirklich schon sehr gefreut. Ich weiß, ich hätte auf die Kündigungsfristen achten müssen, aber da alle bisher von heute auf morgen gekündigt haben und das nur mündlich, dachte ich, würde das halt klar gehen. Wisst ihr, was ich jetzt noch machen kann???? Bin echt ratlos...

Liebe Grüße von Bianca

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Wenn Du einfach nicht wiederkommst, was soll er tun? Er kann klagen. Dann muß er nachweisen, dass ihm ein Schaden enstanden ist. Voraussetzung ist, dass er niemand findet, der Deinen Job machen kann... also bitte, Du bist Zimmermädchen, kein Börsenbroker. Ich würde mich mit meinem Arbeitsvertrag beim Anwalt beraten lassen, was ich schlimmstenfalls zu erwarten hätte. Kann nicht viel sein... und: Der AG muß erstmal klagen. Die meisten tun das nicht.

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Guten Morgen,

auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt musst Du schriftlich kündigen und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten!

vg Rosaundblau

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Schriftlich kündigen und deine Arbeitszeiten so umlegen, dass du beide Arbeitsstellen bedienen kannst (denke ja nicht dass du für 401 Euro 40 Std./Woche hast oder?). Außerdem schau mal ob du noch Urlaub und Überstunden hast, vielleicht musst du dann gar nicht mehr so viel beim alten Chef arbeiten. Du solltest mit ihm mit offenen Karten spielen und wenns dann immer noch hapert mit dem neuen Job SOFORT mit dem neuen Chef sprechen und darum bitten, dass du später anfangen kannst.

Im allergrößten Notfall würde ich dem alten Chef Lohnverzicht anbieten, damit er dich früher gehen lässt.

LG #winke

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Hallo

Bekommst du ihn von der menschlichen Seite dazu das er dich gehen läßt?

Eine Kündigung immer schriftlich machen, ich hoffe du hast das getan.

Du schreibst er meint es gut mit Dir weil er dir einen Job an der Rezeption anbietet. Nein er meint es nicht gut denn er legt dir Steine in den Weg.

Was kann dir passieren wenn du deinen neuen Job anfängst?

Er kann ein Gehalt zurückholen was ihr bei einem 401 € Job sicher schaffen könnt.

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Lösung hast Du doch geschrieben....." wir haben keinen Vertrag"... was will er machen, wenn Du mündlich kündigst -wie alle anderen auch, sprich Gewohnheitsrecht im Hotel, -und dann nicht mehr kommst.

Ein Arbeitsverhältnis "muss" eine schrifltiche Form ( Vertrag) beinhalten, da es dieses nicht hat, gilt meiner Meinung die schriftliche Kündigung auch nicht, bzw. Kündigungsfristen, die der Chef auf einmal aufstellt.

Kein Vertrag, keine Fristen!

Grüsse lisa

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Nein, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, gelten trotzden die Gesetze.

Auch mündliche Verträge sind rechtswirksam und es gelten die gesetzlichen Kündigungspflichten.

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Deine juristische Bewertung ist leider komplett falsch.

Hauptfehler ist, dass ein Arbeitsvertrag zur Wirksamkeit zwingend eine Schriftform benötigen würde. Auch mündliche Arbeitsverträge sind möglich.

Eine Kündigung bedarf aber zwingend der Schriftform.

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Wie bereits von goldie ausgeführt:

Was sollte passieren wenn Du trotzdem gehst? Da kommt nichts nach außer allenfalls einem schlechten Zeugnis. Und auch dagegen kann man sich wehren.

Wenn Du ihm entgegen kommen willst, gib ihm Arbeitszeiten an wann Du kommen kannst (trotz Deinem Job).

Oder rede mit Deinem neuen AG, ob es da für die nächsten 4 Wochen Spielraum gibt.

Auf jeden Fall lässt man sich aber bei der Ausgangslage nicht den neuen Job entgehen.

P.S.

Vergiß nicht schriftlich und nachweisbar zu kündigen. Selbst wenn Du ohnehin die Frist nicht einhalten solltest ist dies trotzdem ratsam.

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Nachtrag:

Korrektur:
"Oder rede mit Deinem neuen AG, ob es da für die nächsten ca. 5 Wochen Spielraum gibt. "

Und kündige an Besten ohne Angabe eines Enddatums. Dann kriegt der AG nicht vor Augen gehsalten zu wann sie wirkt (auch wenn er es natürlich weiß oder wissen sollte). Rechtlich ("offiziell") wirken würde sie gesetzlich zum 15.06.

Aber wie gesagt: Die tatsächliche Einhaltung der Kündigungsfrist sollte bei Dir keine Priorität haben.

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Alles nur Hinhaltetaktik.

Er will Dich doch nur unter Druck setzen.

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Hast ja schon "lustige" Antworten bekommen ;-)

Richtig ist: Ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich vereinbart werden. Allerdings muss binnen eines Monats nach dem Nachweisgesetz der EG-Richtlinie 91/533/EWG der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und Dir aushändigen.

Wenn der Arbeitgeber diese Nachweispflicht versäumt, steht dem Arbeitnehmer wohl ein Zurückhaltungsrecht in Bezug auf seiner Arbeitsleistung zu.

Der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag gilt aber dennoch, auch bei Versäumen, nicht als unwirksam.

Also, hat der AG Dir nie die Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt, kannst Du Dich wohl an diesem Punkt "Zurückhaltung der Arbeitsleistung" aufhängen.

Für Kündigungen bedarf es IMMER der Schriftform. Die Kündigung musst Du somit schriftlich (am Besten mit Nachweis) Deinem Arbeitgeber übermitteln.

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/08/02/ist-ein-mundlicher-arbeitsvertrag-wirksam/

Viel Glück!

Janette

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hi

da auch ich mich beruflich bedingt in personalsachen auskenne, kann ich das hier nur unterschreiben. so und nicht anders isses. (da kommen schnarchende erinnerungen aus nem weiterbildungskurs wieder hoch -.- )

glg

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"Ich weiß, ich hätte auf die Kündigungsfristen achten müssen, aber da alle bisher von heute auf morgen gekündigt haben und das nur mündlich, dachte ich, würde das halt klar gehen."

Ich kann mir das zwar gar nicht vorstellen, aber wenn es wirklich so gewesen ist, besteht darauf definitiv kein Rechtsanspruch. Sprich; Dein Arbeitgeber kann eine schriftliche Kündigung sowie die Einhaltung der Kündigungsfrist von dir verlangen.

"Wisst ihr, was ich jetzt noch machen kann????"

M.E. kannst du höchstens noch mal mit deinem Chef reden und ihn umzustimmen versuchen. Sollte er sich weiterhin weigern, dich aufgrund der mündlichen Kündigung ohne Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag zu entlassen, wirst du beim neuen Arbeitgeber entsprechend später anfangen müssen...wenn man dich dort dann noch nimmt. Ist der neue Arbeistvertrag denn schon unterschrieben?