EG Nachzahlung Steuer unverheiratet

Einen wunderschönen Guten Abend,
ich blicke es einfach nicht mehr so ganz, vielleicht kann mir wer helfen. Oder sollte ich doch lieber einen Steuerberater dazu befragen?
Also ich bin unverheiratet, erwarte im Aug. 2012 ein Kind, bin zwar im BV aber Gehalt und Abgaben laufen ganz normal weiter als wenn ich Arbeiten würde.
Nun hat mir heute eine Freundin die verheiratet ist mitgeteilt, dass sie eine Fette Nachzahlung haben wegen ihrem EG.
Aber wie ist es den bei Unverheirateten? Bekommt man da auch eine Nachzahlung, EG ist ca. 800 Euro +/- die ich bekomme dann.
Hoffe es kann mir jemande verständlich erklären was da ungefähr auf mich zukommt!
Danke schon mal für die evtl. Antworten.
#winke

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>>Aber wie ist es den bei Unverheirateten? Bekommt man da auch eine Nachzahlung, EG ist ca. 800 Euro +/- die ich bekomme dann.

Wenn Du ausser dem Erziehungsgeld keine anderen zu versteuernden Einkommen hast, halte ich das für unwahrscheinlich.
Erziehungsgeld (wie jede Lohnersatzleistung) unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Sprich, die Lohnersatzleistung wird zwar selber nicht versteuert, aber auf das andere Einkommen addiert. Dadurch rutscht man mit dem anderen Einkommen meistens ein paar Steuerstufen höher und nach der wird das andere! Einkommen nachversteuert. Bei gemeinsamer Veranlagung ist im Normalfall ein anderes, steuerpflichtiges Einkommen da - nämlich das vom Ehepartner.

Bei Dir wird das Elterngeld und das Mutterschutzgeld also auf Dein Bruttogehalt, das Du bis Juli? erhälst draufgerechnet. ABER: Dadurch, das Du nur 7 Monate zu versteuerndes Einkommen erhälst, rutscht Du erstmal einen Haufen Steuerstufen 'runter = fette Rückzahlung seitens des Finanzamtes. Das Mutterschutz- und Erziehungsgeld schiebt Dich wieder hoch, aber weil das ja nicht die Höhe des Einkommens erreicht und selber nicht versteuert wird, wirst Du kaum die Nachzahlungsgrenze sprengen.

Und alle Steuerfachleute werden mich für diese Erklärung vermutlich töten ;).

Wenn Du es genauer wissen willst, gib' mal Deine fiktiven Daten für 2012 bei elster-online ein.

Grüsse
BiDi

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Hallo BiDi,

wieso sollten Steuerfachleute Dich töten ? Ich finde, Du hast den Progressionsvorbehalt für "Otto Normalverbraucher" sehr gut beschrieben, was den meisten Steuerfachleuten nicht gelingt ;-)

LG Jupp

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Hallo,

jetzt habe ich es auch verstanden ;-)

Sehr schön!!!!! :-))))

lg

Christina

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Hallo,

Musste zweimal lesen, um alles zu verstehen, wieso kannder gemeine Urbianer nicht alle Worte ausschreiben, habt ihr nicht genug Tasten auf der Tastatur oder schreibt ihr mit Wurstfingern auf iPones #aerger ? EG heißt vermutlich Elterngeld und BV vermutlich Beschäftigungsverhältnis (könnte auch Erdgeschoss und Betriebsvermögen heißen, acht aber keinen Sinn ;-))

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt, wie der funktioniert, wurde ja schon beschrieben. Wenn Du während dem Bezug von Elterngeld keinen Arbeitslohn hast, ist es vom System des Progressionsvorbehaltes nicht möglich, dass Du nachzahlen musst, der Progressionsvorbehalt soll nur verhindern, dass Du für Deinen Arbeitslohn bis August ne satte Erstattung bekommst, da Du ja nur acht Monate arbeitest. Aber auch wenn Du ab August z.B. noch halbtags arbeitest, ist es unwahrscheinlich, dass Du eine Nachzahlung wegen dem Elterngeld hast, da Du ja bis August schon für Deinen vollen Arbeitslohn Lohnsteuer bezahlt hast.

Bei Deiner Freundin ist das was anderes: Sie ist verheiratet, ihr Mann hat nach der Geburt des Kindes vermutlich auf Steuerklasse 3 gewechselt. In diesem Falle wird zuwenig Lohnsteuer einbehalten, es kommt zu einer dicken Nachzahlung.

LG Jupp

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Hallo!

ich würde meinen, BV heißt Beschäftigungsverbot.

diezicke