Probleme Wiedereinstieg nach Elternzeit, an wen muß man sich wenden? (lang)

Hallo,

kurz zu meiner Situation: meine Elternzeit endet im Januar 2013 (Kind wird dann 3 Jahre).
Habe vorher immer 40 Std/Woche gearbeitet, jetzt wurden mir 24 Stunden angeboten (3 Tage die Woche a 8 Stunden).

Problem ist das mein Kind nur bis 14 Uhr im Kiga sein wird und wir mal für einen Tag, höchstens für zwei eine Alternativlösung für die Kinderbetreuung hätten, ich aber bis mind 18.30 Uhr arbeiten müsste.
Wäre also schwierig, da mein Mann selbständig ist und mal sporadisch eher freimachen könnte, aber nie zu festen Terminen. Gut, das wußte ich natürlich vorher (wollte aber trotzdem ein Kind :-D ), habe es vor dem Mutterschutz noch gesagt, da wurde mir dann gesagt...ja da schauen wir mal, das klappt schon irgendwie (es ging also darum, dass ich nur halbe Tage arbeiten wollte)...
Gut, nun nach einem Wechsel in den Führungsetagen, will man davon nichts mehr wissen.
Ich solle "schauen", aber es wären erstmal 3 volle Tage für meinen Wiedereinstieg angesetzt (sagte man mir telefonisch).
Ich denke, ich habe da groß keine Chancen??
Der AG hat mir meinen Arbeitsplatz ja freigehalten, sogar eine Stelle mit weniger Wochenstunden angeboten, nur dass es für mich trotzdem nicht hinhaut :-(

Ich möchte nun allerdings nicht kündigen, bevor ich nicht eine andere Stelle in Aussicht hätte.
Bin nun schon soweit, dass ich ab August abends eine Weiterbildung mache, um mich dann auf andere Stellen(wo es die Möglichkeit gibt halbtags zu arbeiten) bewerben zu können.
Man soll es nicht glauben, aber alles was ich bisher an anderen Stellenauschreibungen (halbtags)gesehen habe passt überhaupt nicht :-( und das obwohl ich eigentlich eine kaufmännische Ausbildung habe.

Meine Frage ist jetzt, wenn ich meinem AG mitteile, dass ich 3 volle Tage nicht hinbekomme und die Kündigung erhalten sollte, bekomme ich dann überhaupt Arbeitslosengeld?

Ich weiß ja nicht, wie und wann ich einen neuen Job finde...

Wer kann einem sowas genau sagen??

Das Arbeitsamt wahrscheinlich nicht!?
Muß man sich da bei einem Rechtsanwalt vorher informieren?

Sorry Fragen über Fragen, aber ich weiß grad nicht weiter :-(

Danke im Voraus wer mir nen Rat geben kann, an wen ich mich wenden muß

LG

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Achso vielleicht zur Info:

ich bin gelernte Reiseverkehrskauffrau und hab immer im Reisebüro gearbeitet.
Merke aber gerade, dass ich mit dieser "Qualifikation" anscheinend groß nirgendwo anders als in einem Reisebüro arbeiten kann.
Meistens werden Office Kenntnisse gefordert, die ich (noch) nicht habe ;-)

Nur zu Info, weil es vielleicht komisch klingt, dass ich keine andere passende stelle finde

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du hast als was-auch-immer-KAUFFRAU keine office-kenntnisse????? was hast du denn die ganze zeit auf arbeit gemacht?#kratz

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An deiner Stelle, würde ich mir eine Tagesmutter noch suchen, die die anderen Stunden dein Kind nehmen kann. Lg

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ja überlegt, haben wir das schon, allerdings sind die Kosten nicht ohne und ich bin ehrlich- mich stört, dass dann ein Teil des ohnehin nicht großen Gehalts dann dafür draufgehen würde, aber bevor nix anderes mehr geht....

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Hallo!

Ich würde erstmal beim Arbeitsamt nachfragen. Schlimmstenfalls sagen sie dir, dass sie da nicht der richtige Ansprechpartner sind.

Vielleicht kann das AA dir aber auch bei der Jobsuche weiterhelfen?!? Fragen kostet doch nichts (beim Anwalt schon ;-) )

Ich wünsche dir viel Erfolg!

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Beim ersten Kind habe ich die Betreuung neben dem Vollzeitjob alleine mit den Omas ( jede 1 Wochentag) gestemmt. Jetzt erwarten wir das zweite und da ich im Anschluss auch wieder Vollzeit arbeiten möchte, MUSS nun mein Mann einen Tag pro Woche ran. Wenn dein Mann selbständig ist, wird sich das schon einrichten lassen. Ich finde es sind beide Eltern gleichberechtigt und wenn er sein eigener Boss ist, sollte das zu machen sein...

PS: Ich hatte nach dem ersten Kind zwei Monate Teilzeit gearbeitet ( war aber mit dem AG vorher festgemacht und auch schriftlich fixiert) und habe dann auf Vollzeit umgestellt, weil es in meinem Job einfach nicht funkitioniert hat - weniger Zeit+gleiches Arbeitsaufkommen). Geplant waren eigentlich 12 Monate Teilzeit. Aber wenn man nix schriftliches vereinbart, kann die neue Chefetage eben davon ausgehen, dass du dein altes Arbeitsvolumen erfüllst...

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Wenn Du Deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, musst DU kündigen zum Ende der EZ. Laß Dir in diesem Fall von Deinem AG bestätigen, dass sie Dir keinen Arbeitsplatz anbieten könnnen, bei dem die Betreuung Deines Kindes gesichert ist, dann bekommst Du beim Arbeitsamt auch keine Sperre.

Gruß
GR

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ja, hab ich eben schon unten geschrieben, das werd ich auf jeden Fall machen lassen

danke

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Hallo!

Ruf folgende nr. an und lass dich beraten bzgl. arbeitsrecht, die haben mir damals super geholfen nach meiner elterzeit (recht auf teilzeit, arbeitszeiten etc.):

01805--676713

lg, verena

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danke dir
#winke

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ich denke, dass in diesem fall eine weiterbildung sinn macht, also speziell office. das müsstest du selbst finanzieren, würde aber deine chancen extrem steigern, dich anderweitig zu bewerben und damit erfolg zu haben.

finde ich übrigens alles sehr merkwürdig: wie wird man reiseverkehrskauffrau ohne office??? und warum findet sich keine lösung wegen des kleinkindes? rechtsanspruch auf zehn stunden betreuung steht dir zu, im ernstfall kann man den kitaplatz wechseln, tagesmutter suchen, aupair etc...

meine persönliche meinung spar ich mir mal...

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#kratz

Was soll daran merkwürdig sein?

Natürlich habe ich (selbstbeigebrachte) Office Grundkenntnisse, aber Bestandteil der Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau ist das ganz sicher nicht (bzw war es zumindest nicht als ich die Ausbildung gemacht habe).

Und Großeltern, die 24h Stunden zur Verfügung stehen haben wir hier leider nicht vorzuweisen,
eine KIgaplatz den man (mühsam) bekommen hat (u3 platz) kann man auch nicht mal einfach so wechseln, zumal es hier keine Kindergärten wie Sand am Meer gibt....

Eine Weiterbildung, die ich logischerweise selbst finanziere, fange Ich schon bald an, wie ich aj auch schon schrieb!!
Aber trotzdem danke

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Hi,
du kannst dich auf jeden Fall arbeitssuchend melden und (mit Einschränkungen) die Hilfe vom ARbeitsamt in Anspruch nehmen. Das kannst du auch schon während der Elternzeit machen - je eher, je besser.

Die "Hilfe" besteht darin, dass dein Profil in deren Datenbank landet, du - wenn du Glück hast - Stellenangebote bekommst, dass du die Beratung in Anspruch nehmen kannst usw.

Als arbeitssuchend gemeldet hast du keine Pflichten nach dem Motto "5 Bewerbungen pro Woche, sonst Sanktionen!". Du kannst an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen - Bewerbungsseminare, Infoveranstaltungen zur Berufsrückkehr...

Und dann kannst du auch besprechen, ob das ARbeitsamt in deinem Fall einer Kündigung durch dich ohne Sanktionen zustimmen würde. Dafür sollte dir dein AG schriftlich geben, dass er dich definitiv nicht (nur) zu Zeiten beschäftigen kann, wo du Kinderbetreuung hast.

Rechtsanwalt kannst du dir dann sparen, wenn das Arbeitsamt sein OK dazu gegeben hat, dass du in dem Fall selbst kündigst.

Du hast halt kein REcht auf Arbeitszeiten deiner Wahl, von daher wird ein RA da m.E. nach nicht viel ausrichten können - Teilzeit an sich würde dein AG ja gewähren. Und du hättest noch zusätzliche Kosten.

Die Alternative - oder gleichzeitig zum Besuch beim Arbeitsamt - wäre mal beim Jugendamt nachzufragen, ob es noch weitere Betreuungsoptionen gibt. Eine Tagesmutter als Ergänzung für die 3 Tage z.B., oder - zur Not - ein anderer Kindergartenplatz mit längeren Öffnungszeiten. Auch dafür schadet es nicht wenn du nachweisen kannst, dass dein AG dich nicht anders beschäftigen kann.

Generell macht es natürlich Sinn, sich Kenntnisse in gängigen Office-Anwendungen anzueignen. Weiterbildungen in diesem Bereich wird das ARbeitsamt aber wohl nur übernehmen, wenn du tatsächlich arbeitslos gemeldet bist - die Möglichkeiten, dich zu fördern sind leider sehr verschieden. Eigentlich widersinnig, denn arbeitssuchend gemeldete beziehen ja (noch) keine Leistungen - würde man da so gut fördern, dass es erst gar nicht zum Leistungsbezug kommt würde man viel Geld sparen...aber so war das System halt als ich auf der Suche war - arbeitssuchend bedeutet eingeschränkte Möglichkeiten fürs Arbeitsamt. Aber schaden tut es definitiv nicht, diese Möglichkeiten wenigstens zu nutzen.

Viele Grüße und viel Erfolg,
Miau2

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Hi,

danke für deine Antwort.
Das ich eine Weiterbildung (in meinem Fall Office Seminare) selber finanzieren muß, war mir schon klar ;-)

Kitas gibt es hier lieder nur ganz wenige und wir haben nur in einer einen Platz bekommen, dort gibt es keine Nachmittagsbetreuung.

Aber ich werde mir das auf jeden Fall vom AG mal bestätigen lassen, dass keine anderen Beschäftigungszeiten möglich sind...

Danke dir

LG