jobcenter will Begründung (WG oder BG)???

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage und hoffe jemand kann mir weiter helfen.

Meine beste Freundin ist seit dem 01.01.2012 bei mir gemeldet und wohnt auch bei mir.
Ich wohne mit meinem 6 jährigen Sohn alleine in einer 2 Zimmer Wohnung.

Da meine Freundin sich von ihrem Freund getrennt hat mit dem sie zsm wohnte, ist sie zu mir gekommen. Wir beziehen beide Alg2.

Sie schläft auf der Couch im Wohnzimmer. Und jeder macht so eigentlich sein Ding.

Jetzt habe ich vom jobcenter einen Brief bekommen wo ich Begründen soll, warum ich nicht in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft lebe?

Was soll ich dahin schreiben? Habe es leider mit dem formulieren nicht so.

Sie wohnt bei mir in der Wohnung, zahlt aber bis jetzt keine Miete. Wie können wir das ändern? Muss ich ein Untermietvertrag machen oder wie läuft das?

Hoffe jemand kann mir bisschen weiter helfen.
Danke schonmal im voraus.

Liebe Grüße
jess

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Hallo,

du hast keine Beziehung zu deiner Freundin.

Gruß

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Nein wir sind nur Freunde, mehr nicht.

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Das ist die Begründung.

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Hallo,

Ich hab zwar noch nie irgendwelce Erfahrungen mit dem Amt gemacht aber irgendwo hier im Forum hab ich was über so Situationen gelesen. Ich meine, da stand, dass man nur bis zu 6 Wochen angemeldeten Besuch haben darf. Oder sowas.

Die werden davon ausgehen, dass du von deiner Freundin 'schwarz' Miete kassierst und so dein Einkommen aufbesserst- ohne Bescheid zu sagen, spricht weniger Leistungen zu beziehen.

Außerdem könntest ja, wenn ihr da zu zweitr wohnt, immer einer auf die Kinder aufpassen und der andere Aarbeiten (an sich keine schlechte Idee).

Ich denke nicht, dass mit Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft eine Liebesbeziehung gemeint ist.

VLG

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Sie hat ja beim Amt angegeben das Sie bei mir wohnt. Steht ja dann auch in ihrer Akte. Sie bekommt auch nur Alg2.

Mein Sohn ist bis 16 Uhr im Kindergarten. Also wegen aufpassen zwecks arbeiten gehen ist da eigentlich unnötig.

Mit Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist eine Bedarfsgemeinschaft gemeint. Und die sind wir nun mal nicht.
Wir sind wenn dann, eine Wohngemeinschaft. Wohnen in einer Wohnung aber jeder macht halt sein Ding.

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Zusammen geratener Nonsens.

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Ich würde auch schreiben, dass ihr eine WG seid und keine weiter Beziehung zwischen euch besteht.

Wegen dem Untermietvertrag solltest du vorab mit deinem Vermieter sprechen. Der muss zustimmen.

Gruß
Sassi

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 01.01.2012 wohnt XY bei mir, da sie sich von Ihrem Freund getrennt hat.

Da wir befreundet sind, habe ich sie in dieser Notsituation bei mir aufgenommen. Wir stehen in keinerlei Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zueinander.

Mfg YZ

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Danke sehr #blume

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Teil Ihnen mit, dass Du keine Liebesbeziehung mit ihr hast und sie nur vorübergehend in Deiner Wohnung aufgenommen hast, damit sie nicht auf der Straße schlafen muss.

Und dass Du sehr begrüßen würdest, wenn man ihr bei der Wohnungsbeschaffung behilflich wäre, da Du die Wohnung für 3 Leute deutlich zu klein findest!

Mach keinen Untermietvertrag und auch sonst keine Verrenkungen.

Gruß

Manavgat

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Die Sache ist noch, das die Wohnung in der ich jetzt wohne 15 Euro zu teuer ist. Da die Miete sich erhöht hat. Und wir würden gerne in Zukunft weiter als WG in einer größeren Wohnung zusammen wohnen. Wo dann jeder sein eigenes Zimmer hat.

In dem Falle also eine 4 Zimmer Wohnung.

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Das! solltet ihr Euch vorher schriftlich genehmigen lassen. Und zwar mit der Maßgabe, dass es als WG genehmigt wird in der keine für den anderen einstehen wird.. Sonst hast Du nachher endlos Diskussionen und verlierst den Alleinerziehenden Zuschlag!

An Deiner Stelle würde ich das nicht machen. Solltet ihr Euch in die Haare kriegen oder eine mit einem neuen Lebenspartner zusammenziehen wollen, dann geht der Wohnungs-Zirkus in die nächste Runde.

Gruß

Manavgat

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Glückwunsch, Du sollst also von Amtswegen zur Zwangslesbe gemacht werden, ich würde da selbst garnichts schreiben, sondern mir einen Anwalt suchen, dass eigne Wort, egal ob gesprochen, oder in Schriftform wird eh nur versucht so zu verstehen, wie Amt das gerne hätte.