Steuererklärung rückwirkend

Hallo,

mein Mann und ich sind seit 3 1/2 Jahren verheiratet. Wir haben die Lohnsteuerklassen 3 und 5. Nun haben wir es leider versäumt unsere Steuererklärung zu machen. Wir wussten bis vor kurzem nicht, dass das bei unseren Steuerklassen Pflicht ist. Wir wurden nie angeschrieben und beim Steuerklassenwechsel auch nicht darauf hingewiesen.

Jetzt wollen wir das gerne nachholen, wissen aber nicht so genau wie lange man das rückwirkend machen kann und ob eine Strafe auf uns zukommt, weil wir bisher keine Steuererklärung gemacht haben.

Ich habe seit unserer Hochzeit kein Einkommen, wir haben keine weiteren Einkommen außer dem Gehalt meines Mannes.

Da mein Mann sehr viele Kilometer fahren muss gehen wir davon aus, dass wir etwas zurück gezahlt bekommen.

Also meine Fragen sind, wie lange kann man die Erklärung rückwirkend machen und bekommen wir Probleme, weil wir bisher keine gemacht haben?

Vielen Dank,
Sabrina

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Hallo,

du kannst das auch für 4 Jahre rückwirkend machen.
Allerdings bekommt jeder von euch 3 Monate Haft ohne Bewährung.

freundliche Grüsse Werner

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4 Jahre rückwirkend ohne Probleme ;-)

hab meine für 2011 gerade eingeworfen.

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Hallo Sabrina,

das dürfte überhaupt kein Problem sein, nur halt aufwändig für Euch #schwitz

Im Normalfall dürfte da nichts passieren. Es könnte (nicht MUSS) eine Strafzahlung kommen, die dann ein paar Prozent der Rückerstattung beträgt.

Ich habe es auch schon mal ein Jahr versäumt und nichts ist passiert #klee

Gruß

Karen

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Vielen Dank für eure Antworten. Da bin ich beruhigt. Dann setzen wir uns gleich heute Abend hin und fangen an das nach zu holen.

LG Sabrina

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Da es eine Pflichtveranlagung ist, geht das sogar 7 Jahre rückwirkend, wenn es strafrechtlich relevant ist, sogar 10 Jahre.

Solange es zu einer Rückzahlung an euch kommt, ist keine Steuerhinterziehung begangen worden.

Sollte es zu einer (unwahrscheinlichen, auf Grund Deiner Angaben) Nachzahlung kommen, könnte schon einer auf die Idee kommen, zu prüfen, ob strafrechtlich relevante Erkenntnisse vorhanden sind.

Womit ihr rechnen müsst ist, dass ein Verspätungszuschlag festgesetzt ist. Das ist ein "Erziehungsmittel", damit ihr künftig euren steuerlichen Pflichten nachkommt. Dagegen kann man Einspruch einlegen, wird aber vermutlich nicht so erfolgreich sein.

LG