Anspruch auf Arbeitslosengeld nach zwei Kindern

Hallo zusammen.

Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Ich war im Januar 2006 einen Monat arbeitslos. Danach ging die Mutterschutzzeit für mein erstes Kind los. Er ist am 18.03.2006 geboren. Meine Tochter gute drei Jahre später am 18.04.2009. Nach drei Jahren Erziehungszeit konnte ich mich am 18.03.2006 nicht arbeitslos melden, weil ja der Mutterschutz für mein zweites Kind schon begonnen hat. Mutterschaftsgeld habe ich nicht bekommen, da ich zu Beginn des Mutterschutzes kein Arbeitslosengeld bezogen habe. (War ja noch in Erziehungszeit).

Jetzt ist meine Tochter 3 und ich habe mich wieder arbeitslos gemeldet. Allerdings habe ich keinen Anspruch da ich vor drei Jahren kein Mutterschaftsgeld bekommen habe. Wäre meine Tochter vor dem 18.03.2009 geboren worden hätte ich Anspruch, wäre sie mehr als 6 Wochen nach dem 18.03.2009 geboren, hätte ich mich für ein paar Tage arbeitslos melden können und hätte auch Anspruch!!!??? Kann das sein? Ich hoffe jemand kennt sich aus.

Vielen Dank.

Tanja

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Hast du einen Bescheid, in dem steht, dass dir kein ALG I zusteht? Wenn ja, vorsorglich Widerspruch einlegen und nicht die Frist verpassen!

Ich habe es so verstanden, dass du sehr wohl ALG I bekommst, wenn dein Anspruch auf ALG I nicht schon im Vorfeld aufgebraucht wurde, was ja nach einem Monat (sofern es wirklich nur ein Monat war) ja nicht der Fall sein dürfte. Aber weil du schon so lange nicht gearbeitet hast, wird es dann wohl nicht mehr nach dem letzten Gehalt berechnet, sondern nach einem fiktiven Wert. Wie sich das berechnet, weiß ich allerdings nicht.

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Widerspruch werde ich einlegen. Wird aber wohl nichts bringen. Das ALGI wäre nach einem fiktiven Wert berechnet worden, wenn mein zweites Kind nicht in diesem Zeitfenster geboren worden wäre. Nun bekomme ich gar nichts. Meine Tochter hätte wie gesagt 4 Wochen eher oder 2 Wochen später geboren werden müssen.

Gruß, Tanja

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du bist im jan 2006 arbeitslos geworden

und hattest bis jetzt im Mai 2012 ( also über 6j )

dir so ganz nebenbei eine Arbeit zu suchen

dinge gibt's die muß ich nicht verstehen

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Sie hat aber in dieser Zeit ganz nebenbei 2 Kinder bekommen und damit fällt sie eigentlich unter die Regelung mit den Kindererziehungszeiten, bei denen sie tatsächlich bis zum 3. Geburtstag des jeweils Jüngsten zu Hause bleiben darf. Aber offensichtlich war eben das Älteste Kind bei der Geburt schon älter als 3 Jahre. Damit bekommt sie nun Probleme.

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Tja, uns war es wichtig, dass in den ersten drei Jahren ein Elternteil zu Hause bei den Kindern bleibt. Da mein Mann mehr verdient hat, bin ich zu Hause geblieben. So was nennt sich Elternzeit. Deshalb habe ich nicht 6 Jahre lang versucht einen Job zu finden. Da wir aber seit Mitte April Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, habe ich bereits im Dezember begonnen Bewerbungen zu schreiben...

Wenn sich also jemand mit diesem Thema auskennt, freue ich mich über Antworten.

Gruß, Tanja

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Hallo Tanja,
ich gehöre zu denjenigen, die nach knapp 6 Jahren "faulenzen" zu Hause ALG1 beantragt haben. Allerdings war der Abstand meiner Söhne geringer. Soweit ich informiert bin, ist absolute Voraussetzung, dass niemals das jüngste Kind älter als 3 ist. Die Abstände wurden bei mir auch geprüft anhand der Geburtsurkunden.

Warst du denn während des Mutterschutzes beim Arbeitsamt und hast dich dort gemeldet? Haben die dich dort abgewiesen? Hast du irgendeinen Nachweis? Einen Namen? Irgendetwas? Das ist die normale Masche von denen, die hochschwangeren an die GKV's zu verweisen, da denen ja Mutterschaftsgeld zustehen WÜRDE, aber laut Gesetz muß niemand in Mutterschutz vor der Geburt gehen. Du darfst also sehr wohl dich arbeitswillig zeigen und ALG1 für die Resttage vor der Entbindung beantragen. Damit würde dir Mutterschutzgeld nach der Entbindung zustehen (von der KK in Höhe des ALG1) und alles würde laufen wie bei deinem 1. Kind. UND du hättest jetzt wieder Anspruch auf ALG1.

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Nein, Nachweise gibt es von damals keine. Die Aussage war immer, dass ich nach drei Jahren Erziehungszeit von meinem zweiten Kind wieder Anspruch haben werde. Die Antwort habe ich ich auch vor drei Wochen wieder bekommen (telefonisch). Nur die Leistungsabteilung stolperte jetzt über die 4 Wochen, weil halt kein Mutterschaftsgeld gezahlt wurde.

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Such am Besten einen Anwalt auf uns lass dich beraten. Ich würde mich nicht abwimmeln lassen, auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ich würde mich auch nicht auf pauschale Aussagen im Internet verlassen. Vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit, zumindest eine Zeit lang ALG I zu erhalten. Versuch es. Eine Beratung kostet nicht die Welt. Und es ist ja auch relevant für dich, da du erneut ein Kind erwartest.