Kinder 23 Monate auseinander - Elterngeld??

Hey! Ich hoffe, hier weiss einer bescheid, denn ich steig durch die Gesetze langsam nicht mehr durch....

Mein erster Sohn kam April 2010 zur Welt. Habe Elterngeld beantragt und es wurde mir bewilligt. Da ich es aber auf zwei Jahre gestreckt ausbezahlt haben wollte, stand mir also im Monat durchschnittlich 450,- € zu (für 23 Monate; also von 04/2010 bis 02/2012).

Mein zweiter Sohn kam jetzt im März 2012 zur Welt. Wieder Elterngeld beantragt und auch angekreuzt, dass ich den verlängerten Auszahlungszeitraum bei halber Bezugshöhe möchte.

Seit dem Mutterschutz für den ersten Sohn war ich nicht mehr berufstätig.

Ich dachte bis dato, dass die Zeit vor der Geburt des zweiten Kindes, in denen Elterngeld bezogen wurde, nicht berücksichtigt werden - sondern die 12 Monate davor. Das würde doch eigentlich bedeuten, dass ich das gleiche Elterngeld wie vorher bekomme, oder hab ich noch was übersehen?

Jetzt bekomme ich den Bescheid, dass ich monatlich nur knapp 200,- € bekomme.
Meine Planung ist zwar völlig im Eimer, aber was solls...

Ich möchte nur gerne wissen, ob das so richtig ist und ich nur wieder so ne Fiskusfreundliche Gesetzeslücke übersehen habe!?

Kann mir das mal einer in einfacher Sprache erklären? ;-)

(«Die Berechnung entnehmen sie bitte dem beigefügten Berechnungsblatt» - natürlich hat die Sachbearbeiterin vergessen, den beizulegen. Muss ich Montag nachhaken, deshalb kann ich dazu nix sagen)

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Hi,
es ist eigentlich ganz einfach: Monate mit Elterngeldbezug fallen aus der Berechnung raus. Splitten verlängert diesen Zeitraum allerdings nicht, denn das verlängert nur den Auszahlungszeitraum, nicht den Bezugszeitraum.

Es waren bei dir also deutlich weniger Monate mit dem Gehalt von vor dem ersten Kind, die überhaupt eingerechnet wurden.

Viele Grüße
Miau2

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Ja so hab ich mir das schon fast gedacht. Wäre auch einfacher für mich zu verstehen, wenn die Sachbearbeiterin jetzt diesen Berechnungszettel nicht vergessen hätte.
So steht in dem Bescheid nur, in welchem Monat ich wieviel bekomme.... aber wie es berechnet wurde, kann ich momentan nicht erkennen.

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Ich vermutet, dass du noch in Elternzeit bist und der Mutterschutz im Januar begann, dann zählte Ja Januar bis Dezember 2011.

Nun ging dein Elterngeldbezug noch bis April 2011, also müssen diese 4 Moante von vor dem 1. Mutterschutz genommen werden.

Also davon 4 Monate und das dann durch 12 und daraus wird das Elterngeld errechnet (müsste ca. 1/3 von dem letzten Elterngeld sein!) da gibts dann noch 75 Euro Geschwisterbonus dazu und das dann durch 2 ist der Auszahlungsbetrag!

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"Ich dachte bis dato, dass die Zeit vor der Geburt des zweiten Kindes, in denen Elterngeld bezogen wurde, nicht berücksichtigt werden - sondern die 12 Monate davor. Das würde doch eigentlich bedeuten, dass ich das gleiche Elterngeld wie vorher bekomme, oder hab ich noch was übersehen?"

Ja - Du hast übersehen, daß Du zwar die EltergeldAUSZAHLUNG strecken kannst, aber nicht den BEZUGSzeitraum. Der ist nun mal nur bis zum 12. Lebensmonat. Elterngeld ist darauf angelegt, daß Mama im Prinzip nach 12 Monaten wieder arbeiten kann / darf / soll.

Die Zeit nach dem 1. Geburtstag Deines ersten Kindes zählt also sehr wohl für das nächste Elterngeld, und zwar mit 0 Euro pro Monat.

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Danke für die Antwort....

(klingt ein bisschen nach Vorwurf, aber gut #augen)