Darf mein Arbeitgeber mich so verpflichten?

Hallo ihr Lieben,

ich bin Krankenschwester und arbeite seit fast zwei Jahren auf einer Transferstation für maschinell beatmete Patienten. Seit letztem Jahr werden alle Mitarbeiter (immer jeweils zwei) in einem speziellen Lehrgang eingehender geschult. Der Kurs geht über fünf Termine und kostet laut Homepage des Anbieters 500€.

Es haben schon recht viele aus meinem Betrieb an diesem Lehrgang teilgenommen und nun bin ich endlich dran. Heute war der zweite von fünf Terminen, d.h. drei habe ich noch vor mir.

Heute Abend kurz vor Ende der Veranstaltung, lief mir mein Chef über den Weg und sagte mir zwischen Tür und Angel, wir müssen uns nochmal wegen des Vertrages zusammensetzen. Als ich ihn fragte, was er denn genau meint, sagte er, dass ab sofort alle Mitarbeiter, die diesen Lehrgang besuchen, für ein Jahr verpflichtet werden.

Die Kollegen, die schon auf diesem Lehrgang waren, haben sich nicht verpflichten müssen. Bevor mein Kurs anfing, war auch nie die Rede von Verpflichten. Mein Arbeitgeber kann doch nicht mittendrin die Rahmenbedingungen ändern, oder? #gruebel

Was meint ihr?

Liebe Grüße,

cora

1

Mittendrin ist eigentlich seltsam, vorher geht es aber auf jeden Fall. Denn dein Arbeitgeber bezahlt ja den Kurs und will dann verständlicherweise natürlich nicht, dass du dir im Anschluss mit besseren Konditionen einen neuen Job suchst. Hast du denn so etwas vor, oder warum würde es dich stören, noch mind. 1 Jahr in der Firma zu bleiben?

2

Hallo,

ja, dass es vorher geht ist mir klar. Aber mittendrin damit zu kommen ist unfair.

Grundsätzlich habe ich nicht vor zu gehen. Aber ich will mich auch nicht mit der Pistole auf der Brust verpflichten.

4

Dann warte doch ab, ob was schriftlich kommt und dann erklärst du, das du die Art und Weise nicht in Ordnung findest. Dann kannst du immer noch gucken, ob du unterschreibst, oder dich evtl. mit ihm anlegst. Wenn nichts schriftlich kommt, hat er eh pech, dann würde ich immer behaupten, das es dieses Gespräch nie gab.

3

Hallo,

ja darf er. Ich dachte auch, dass das nicht funktioniert - falsch gedacht.

Bei uns ist es so in der Praxis, wenn die Mädel einen "besonderen" Kurs wie z. B. Röntgenschein machen oder eine Ausbildung zur Studienassistentin machen, müssen diese unterschreiben, dass sie mind. 2 Jahre bzw. 4 Jahre in der Praxis bleiben. Tun sie es nicht, müssen sie die Kosten erstatten. Werden sie schwanger, kommen anschließend nicht mehr, ist der Änderungsvertrag hinfällig.

LG
Caro

6

Dass man sich für gewisse Kurse, die der Arbeitgeber großzügigerweise finanziert, verpflichtet ist ja an und für sich gängige Praxis. Aber wenn schon ca. 16 Mitarbeiter diesen Kurs besucht haben, OHNE dass sie sich verpflichten mussten und jetzt mitten im Kurs auf mich zukommt und mich verpflichten will... das kann doch nicht gehen #gruebel.

Mir muss doch vorher die Wahl gelassen werden, ob ich mich darauf einlassen will. Ich fühle mich ungerecht behandelt. Wenn ich mich nicht verpflichten möchte, muss ich den Kurs mittendrin abbrechen. Auch blöd #aerger.

11

Ganz so einfach ist das nicht. Er darf nur dann die Leute verpflichten, wenn die Kosten für den Fortbildungskurs das auch rechtfertigen. Wenn der Kurs sehr teuer ist, kann der AG erwarten, dass der Mitarbeiter nach Beendigung des Kurses einige Zeit im Unternehmen beschäftigt bleibt und er so eine entsprechende Gegenleistung erhält für seine Investition in den Mitarbeiter. Kostet der Kurs jedoch nur 200 Euro, rechtfertigt es keinen Knebelvertrag für zwei Jahre (als Beispiel). Also die Relation Fortbildungskosten und Verpflichtung muss zueinander passen.

5

Hallo,

ich denke nicht, dass diese vereinbarung haltbar ist, denn sie sollte VOR Fortbildungsbeginn geschlossen werden.
Auch eine einjährige Bindung sollte geprüft werden. Die wäre nur haltbar, wenn du aus der Fortbildung überdurchschnittliche Vorteile erlangst bzw. sie sehr teuer ist.
Hat euer Betrieb einen Personalreferenten? Der wird ihm hoffentlich mitteilen, dass sein Vorhaben zweifelhaft ist.

http://www.it-recht-kanzlei.de/r%C3%BCckzahlungsvereinbarung-arbeitsvertrag.html

vg, m.

7

Danke für den Link.

Nein, einen Personalreferenten haben wir in unserem Betrieb nicht. Aber ich hab mal einen Bekannten gefragt, der im Betreibsrat sitzt. Mal schauen, was er dazu sagt....

8

Kann er nicht.

Sag ihm einfach, dass Du dem nicht zustimmst und gut ist.

Gruß

Manavgat

9

Würde sagen Dein Arbeitgeber hätte sich früher darüber Gedanken machen müssen, hinterher ist zu spät, die 3 Tage noch durchziehen ihn vertrösten und wenn er danach kommt ""sorry, da habe ich kein Interesse dran".
Was soll denn passieren, rauswerfen geht nicht aus dem Grund und außerdem würde er nur das damit beschleunigen, wovor er ja offensichtlich große Angst hat, nämlich das jemand geht, der nun besser qualifiziert ist.

10

Hallo,

wenn es so einfach wäre... Der Kurs geht ja nicht nur eine Woche, sondern ist immer montags von 8- 17 Uhr. Dummerweise sind im Mai jede Menge Feiertage, sodass sich der Kurs nach hinten verschiebt. Der Lehrgang endet erst am 4.6. und so lange werde ich ihn nicht hinhalten können.

Keine Ahnung, warum er jetzt auf einmal so in Panik gerät. Bislang sind von den bereits "Fortgebildeten" nur zwei ausgeschieden, eine, weil sie schwanger wurde und eine, weil sie schwer erkrankt ist.

12

Hallo,

ich würde ihm sagen, dass du eine solche Vereinbarung nicht treffen wirst. Er hätte dir vor Beginn des Kurses sagen müssen, was er als Gegenleistung erwartet und eine entsprechende Vereinbarung mit dir treffen müssen.

Außerdem sei nochmal dahin gestellt, ob es überhaupt angemessen ist, dich für eine doch recht günstige Fortbildung ein Jahr an den Arbeitsplatz binden zu wollen.

Der AG eines Freundes ist gescheitert. Er hat für eine Fortbildung, die 1000 Euro gekostet hat, ebenfalls eine Verpflichtung für ein Jahr vorgesehen. Bei vorheriger Kündigung sollten die Kosten erstattet werden. Mein Kumpel hat das auch unterschrieben, dann aber doch vor Ablauf des Jahres gekündigt. Der AG wollte die 1000 Euro erstattet haben, ist mit dieser Forderung jedoch gescheitert. Der Richter fand es nicht angemessen, für die geringen Kosten eine Verpflichtung von 1 Jahr zu verlangen.

Gruß
Sassi

13

Ich nehme mal an Dein Chef hat es veschlampt diese Vereinbarung vorher zu machen und hat jetzt Ärger mit der Personalabteilung und/ oder seinem Chef.

Ab SOFORT MÜSSEN alle sich ein Jahr verpflichten... ja ne ist klar :-)

Er hat vermutlich die Aufgabe bekommen das alle MA dass machen sollen udn bekommt Ärger wenn er das nicht hinbekommt. Bedauerlich, aber nicht Dein Problem

Es gibt genau 2 Möglichkeiten wenn Du nicht unterschreibst:

1. Du musst den Kurs abbrechen (den die Firma schon bezahlt hat). Halte ich für unwahscheinlich, weil Dein Chef dann das Problem hat dass eine MA, die den Kurs machen sollte und die entsprechenden Qualis haben sollte, diese nicht hat.

2. Du machst den Kurs ganz normal weiter und bist nicht verpflichtet.

Als Alternative kannst Du ihm ja anbieten, dass er Dir gerne einen modifizierten Vertrag mit 200 EUR mehr Gehalt vorlegen kann, dann würdest Du nochmal neu überlegen....

Cool bleiben und keinen Streß!