Sonderkündigungsrecht bei Besitzerwechsel von Fitnessstudio?

Hallo,

ich habe eine Frage, und zwar bin ich seit einigen Jahren Mitglied in einem Fitnesscenter,
möchte aber gerne wechseln, bin aber noch bis nächstes Jahr März an meinen Vertrag gebunden. Nun hat sich ergeben, dass das Studio, was einer großen Fitnesskette angehörte, in Privatbesitz übergegangen ist. Die neuen Besitzer meinten, es gäbe für die Mitglieder kein Sonderkündigungsrecht, da alle Beiträge gleich bleiben und sich die Leistungen auch nicht verändern, eher verbessern.
Nun hab ich aber doch ein großes Manko gefunden. Nämlich als Mitglied der großen kette hatte ich die Möglichkeit, in allen Fitnesscentern Deutschlandweit dieser Kette zu trainieren. Dies ist ja jetzt, durch den Privatbesitz, nicht mehr gegeben.
Weiß jemand, ob dann nicht vielleicht doch ein Sonderkündigungsrecht besteht?

LG

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Hast Du Dich denn überhaupt erkundigt, ob die anderen FC noch zu der Kette gehören und ob Deine Mitgliedschaft da auch weiter anerkannt wird?

Ansonsten war es ein netter Versuch, aber ohne Erfolg.

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Ein Besitzerwechsel begründet nicht das Recht auf Sonderkündigung, wenn die Bedingungen ansonsten gleich bleiben.

Möglicherweise gibt es eine Chance, wenn Du glaubhaft begründen kannst, dass Du dauerhaft in einer anderen Filiale trainiert hast, das Dir jetzt aber nicht mehr erlaubt wird.

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"Mein Fitnessklub hat einen neuen Betreiber. Kann ich sofort kündigen?
Nein, der reine Besitzerwechsel gibt Kunden kein außerordentliches Kündigungsrecht, solange sich an den Bedingungen, wie sie vertraglich vereinbart wurden, nichts ändert. Das Sonderkündigungsrecht würde nur greifen, wenn z.B. das zugesicherte Leistungsangebot eingeschränkt oder die Preise erhöht würden. Solange dieses nicht der Fall ist, bleibt lediglich die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung entsprechend den Vertragsbedingungen."

Quelle: http://www.bz-berlin.de/ratgeber/mein-recht-bei-fitnessklub-vertraegen-article750675.html