Kindergartenzuschuss

Hallo,

ich befinde mich zur Zeit im MUtterschutz und habe bislang bei meinem Arbeitgeber mein Gehalt aus Grundgehalt und Kindergartenzuschuss erhalten.
Nun hat mir das Steuerbüro mitgeteilt, dass ich im Mutterschutz keinen Anspruch auf einen Kindergartenzuschuss habe und also nur noch das Grundgehalt bekomme, da ich ja während der Zeit nicht arbeite.
Kennt sich jemand von Euch aus,ob das so rechtens ist?#aerger

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Ja, das ist rechtens. Beim Mutterschutzgeld zählt nur das Grundgehalt. Etwaige Zuschüsse, z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, sonstige Vergünstigungen, fallen bei der Berechnung raus.

Ein weiterer Grund ist, dass Du das Geld wahrscheinlich steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommst?!?! Richtig????

Ist auch logisch, da man sonst sein Gehalt und damit seinen Anspruch "tunen" könnte. Da dann wieder Ausnahmeregelungen draus zu filtern und und und.... Wäre glaube ich etwas zu kompliziert.

Das wird übrigens auch bei der EG Berechnung nicht berücksichtigt.

LG Janette

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Vielen Dank, dachte das das mit dem Grundgehalt nur etwas mit dem Mutterschutzgeld der Krankenkasse zu tun hat und das der Arbeitgeber in den Mutterschutzwochen den Kindergartenzuschuss weiter zahlen müsste, da es ja so ähnlich ist, wie wenn man krank geschrieben ist. Da hab ich es ja auch gezahlt bekommen.

Kompliziert.

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Er könnte, wenn er wollte, Dir den Kiga Zuschuss auch jetzt noch zahlen. Aber ich denke ganz stark, dass Dein Vertrag bzw. Manteltarifvertrag sagt, dass er nur bei Krankheit zahlen muss, aber nicht bei Mutterschutz oder während Elternzeit.

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Ja genau. Völlig korrekt.

Und das ist auch der Grund dafür, warum ich mir hier immer Fransen an den Mund rede, wenn ich sage:

Ladies verhandelt ein möglichst hohes Bruttojahresgehalt!!!!

warum? Weil diese Zulagen eine verkappte Lohnsenken sind - eigentlich nur die Kosten des AGs senken - und:

im Krankheits-, Mutterschafts- und Rentenfall

ein Kürzung bedeuten.

Gruß

Manavgat