Länge des Mutterschutzes bei frühzeitiger Geburt

Hallo,

nun habe ich auch mal eine Frage zum Mutterschutz.
Bei Frühgeburten bekommt man anstelle von 8 Wochen 12 Wochen MuSchu zugesprochen.
Aber was ist, wenn das Kind 1-2 Wochen zu früh kommt, bekommt man die Zeit dann auch hinten angehangen?

Oder mache ich mir hier wieder zu viele Gedanken, da der Muschu sowieso dann endet, wie er über den ursprünglichen ET berechnet wurde?

vg
fuxx

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also bei frühchen bekommst du 12 wochen nach der geburt und die zu früh gekommene zeit (max. aber 6 wochen) hinten dran. dadurch kommst du auf max. 18 wochen mutterschutz nach der geburt.

kommt dein kind 1 oder 2 wochen zu früh handelt es sich nicht um ein frühchen und du hast auf deutsch gesagt pech gehabt. die frauen, die über den et gehen, bekommen die zeit ja auch nicht von den 12 monaten elternzeit abgezogen.

lg

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Die Frauen, die über ET gehen, haben aber länger Muschu. Ich habe meinen Großen in der 41. SSW entbunden. Das war eine Woche länger Muschu und Mutterschaftsgeld - eben das VOR der Geburt.

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es ging hier aber um den mutterschutz nach der geburt, also ging ich davon aus, sie meint, wie lange sie nach der geburt alles bekommt.

hinsichtlich deiner anderen antwort gebe ich dir recht... irgendwie hatte ich zum mutterschutz nach der geburt auch die elternzeit von 12 monaten im kopf, man sollte halt nebenbei nicht telefonieren. ;-)

meine freundin redet nämlich schon mehrere tag mit mir wegen ihrer elternzeit und der verlängerten mutterschutzfrist und ist der meinung, dass sie zu ihren 12 monaten elternzeit ja auch noch den mutterschutz erhält und so erst zum eigentlichen et (bei 10 wochen zu früh gekommendem kind) wieder arbeiten müsste... da habe ich wohl etwas durcheinandergewürfelt, sorry.

lg

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Nein. Eine FRUEHgeburt ist etwas anderes, als ein etwas zu früh geborenes Baby. Bei einer Frühgeburt stellt der Arzt im KH einen Schein aus (so war es zumindest damals bei meiner Freundin) und damit gilt das Kind als Frühgeburt.

Bei 1-2 Wochen wird einfach die fehlende Zeit hinten dran gehangen an den Muschu und damit ist der Muschu danach eben 9-10 Wochen.

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Guten Morgen,

also zum besseren Verständnis:

- kommt dein Kind vor ET in den 6 Wochen Mutterschutz, wird die nichtverbrauchte Zeit hinten dran gehangen -> ursprüngliches Mutterschutzende

- bekommt man vom KH eine Frühgeburtsbescheinigung kann man nochmal 4 Wochen dranhängen (gleiches gilt bei Mehrlingen)

- kommt ein Kind vor Antritt des Mutterschutzes und Bescheinigung liegt vor, hat man insgesamt 18 Wochen nach Geburt Mutterschutz

- und kommt das Kind nach ET hat man ganz regulär 8 (bzw. 12 bei Mehrlingen) Wochen Mutterschutz

Ich hoffe, das hilft dir jetzt ein bisschen weiter und du musst dir nicht mehr allzuviele Gedanken machen.

LG lilie

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super, lieben DANK!!

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Mei - o Mai --- was hier wieder für Halbwissen rumgeistert.... tztzt .....

bekommst Du Dein Kind 2 Wochen zu früh, werden die Mutterschafsgeldzahlungen um 2 Wochen verlängert. Du bekommst also auf jeden Fall 12 Wochen Mutterschutzgeld bezahlt - egal welche Tage das Kind hin oder her nicht zum ET kommt.

Klar, -- das MuSchugeld wird dem Elterngeld angerechnet und dieses wird nicht "ein Jahr" genehmigt, sondern "bis zur Vollendung des ersten Jahres, - also 1.Geburtstag" -- das ist ein feiner Unterschied.

Und noch etwas: die ELTERNZEIT verlängert sich um die Mutterschutz-Zeit.
Julian kam im Mai und ich hatte 3 Jahre Elternzeit bis Mitte JULI, also 3 Jahre und 1,5 Monate angerechnete Mutterschutzzeit.

deswegen ist es auch wichtig, wie Du deinen Elternzeitantrag formulierst: "3 Jahre" ... oder "Bis datum" --- so musst Du nämlich nicht am ersten Geburtstag (2.ten, 3.ten) Deines Kindes arbeiten anfangen, sondern erst ein paar Wochen später, -- abgesehen davon, dass Du die Elternzeit vom Datum her auch dazwischen FREI wählen kannst unter der Berücksichtiung der 2-Jahres-Regel).

das mal die Fakten in kurz.

#winke Tanja

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Wieso wurde bei dir die Elternzeit verlängert?
Mutterschutzfrist wird doch mit angerechnet.

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

LG lilie

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dann lese den Link mal genau: --- erster Volltextabsatz "......... Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet. "

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Hallo,
wenn Dein Kind 1 Woche zu früh kommt hast Du nach der Geburt 9 Wochen Mutterschutz. Du bekommst die Zeit, die Du vor der Geburt nicht nehmen konntest hinten gut geschrieben. Sozusagen werden dann die 8 Wochen ab dem errechneten und nicht tatsächlichen Termin berechnet.
Kommt Dein Kind 1 Woche nach ET und Du hattest vorher daher schon 7 Wochen statt 6 dann wird ab dem tatsächlichen Termin berechnet, so dass Du insgesamt statt 14 Wochen 15 hast.