Hallo Zusammen,
wir sollen für 2009 Kindergartengebühren nachbezahlen. Und zwar einiges. Damals wurde mein Einkommen nicht berücksichtigt, da es sich nur um Mutterschaftsgeld und Elterngeld handelte. Jetzt haben die nochmal alles angefordert und haben das Mutterschaftsgeld mit angerechnet, so dass wir in eine höhere Gehaltsstufe gerutscht sind.
Ist das so richtig? Nachdem was ich im Internet gelesen habe, glaube ich nicht. Die beharren aber darauf, dass das richtig ist. In der Satzung steht das als Einkommen das zählt nach § 2 abs. 1+2 Einkommensteuergesetz. So wie ich das jetzt lese gehört das nicht dazu, oder??? kann das eigentlich jede Stadt für sich selber entscheiden???
Bitte helft mir.
Danke
Jenny
Kindergartengebühren Mutterschaftsgeld
Hallo,
welches Einkommen relevant ist steht in der Kindergartensatzung. Das kann wirklich überall anders sein. Aber für mich ist das verständlich, dass Mutterschaftsgeld und Elterngeld mitgerechnet werden. Es handelt sich schliesslich um Lohn und Lohnerstazleistungen. Mit welcher Begründung sollte es nicht berechnet werden?
LG, Andrea
Elterngeld wir ja auch nicht dazu berechnet.
Mit welcher Begründung????
Mit welcher Begründung muss ich überhaupt so viel bezahlen? In der Nachbarstadt zahlt man gar nichts.
Ausserdem wurde es ja auch erst nicht angerechnet. Erst jetzt, über 2 Jahre später fällt denen auf einmal ein, dass man ja doch das Mutterschaftsgeld zur Berechnung hinzuziehen könnte!
LG
Jenny
Hallo,
Dann müsst Ihr in die Nachbarstadt ziehen. Es gilt immer die Verordnung, die bei Euch gilt - nicht das, was die anderen haben.
Und diese Nachberechnungen sind völlig normal. Wir müssten Auch nachzahlen- aber das mache ich lieber, als erst zuviel zuzahlen.
Die Logik von Kati ist übrigens sehr vernünftig.
Liebe Grüße, Andrea
Also wenn du mal ganz logisch nachdenkst...
Wenn es um die Urlaubstage während des Mutterschutzes geht, dann willst du die natürlich haben, da du ja eigentlich nur nicht arbeiten konntest, weil dir der Staat es quasi verboten hat. Die Urlaubstage bekommst du natürlich, dein Gehalt bekommst du natürlich - aber angerechnet als Gehalt willst du es nicht haben? Das passt irgendwie nicht. Meinst du nicht auch?
Was das Elterngeld angeht...da muß es genaue Regelungen dazu geben. Da werden ja auch ständig die Gesetze dazu geändert. Mal zählt es, mal nicht, mal alles über 300€,...
Und ja, jede Gemeinde regelt das für sich selbst. Bei uns z.B. ist es komplett unabhängig vom Einkommen.
Also deine Logik kann ich irgendwie nicht nachvollziehen...
Mutterschaftsgeld ist genau das selbe wie Gehalt. Es gibt absolut keinen Unterschied. Warum soll es also plötzlich einen Unterschied geben bei der Berücksichtigung für die Kita-Gebuehren?
Hallo Jenny,
das Mutterschaftsgeld zählt meines Wissens als Lohnersatzleistung zum Einkommen. D.h. bei der Steuererklärung wird es angegeben und auf das zu versteuernde Einkommen drauf geschlagen.
Daraus wird dann die Steuer berechnet.
Manche Kindergärten gehen in ihren Beiträgen nach dem zu versteuernden Einkommen. D.h. sie lassen sich den Steuerbescheid des Vorjahres bzw. sollte der noch nicht vorliegen, den des Vor-Vorjahres vorlegen und berechnen danach den Beitrag.
GLG