Darf AG nach der Elternzeit Gehalt kürzen wg. anderer Stelle ???

Hallo,

folgende Situation:
meine 2-jährige Elternzeit endet bald und das 3. Jahr werde ich schieben. Laut der Personalabteilung hab ich dann wieder ein Anrecht auf eine Vollzeitstelle. Derzeit arbeite ich schon wieder Teilzeit.

Ich möchte jetzt auch gerne wieder Vollzeit machen. Aber in meiner alten Abteilung ist das wahrscheinlich nicht möglich und mein Platz hat eine andere Kollegin übernommen. Jetzt ist intern etwas frei geworde, wo ich hin könnte, jedoch soll ich 2 Gehaltsstufen weniger bekommen dafür. 2 Stufen machen brutto über 400 EUR aus.

Darf der AG das einfach bestimmen, oder kann ich sagen, nein ich möchte meine alte Gehaltsstufe behalten. Die Stelle ist von der Anforderung halt auch nicht mehr so wie meine alte Stelle vor der Elternzeit.

Bin mir jetzt unsicher, was ich machen soll bzw. ob mein AG damit auch im Recht ist. Ansonsten müsste ich wahrscheinlich Teilzeit weiter in meiner alten Abteilung bleiben, evtl könnte ich ein paar mehr Stunden bekommen. Da bliebe meine Gehaltsstufe dann auch bestehen.

Oder muss ich nach der Elternzeit das nehmen, was der AG sagt???

Danke für Eure Meinung.
LG
Marie

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Nein dürfen sie nicht und ob sie die andere Arbeitsstelle dir überhaupt geben können, ist fraglich.
es muss ein gleichwertiger Job sein, den sie dir geben, also warst du vorher Managerin, darfst du jetzt z.B. nicht Sekretärin werden usw.

Sprich gibt er dir die andere Stelle, dannaber zu dienem bisherigen Einkommen, da gilt Bestandsschutz!

UNd das jemand anders deine Stelle hat, ist egal, dann muss die im Zweifelsfall gehen, wenn es keine gleichwertige Stelle gibt oder eine geschaffen werden, dein AG wußte ja, dass du jetzt zurück kommst!

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Soweit ich weiss bedürfen Änderungen am Gehalt der Schriftform inkl. Zustimmung vom Betriebsrat, etc. Das ist also so ohne Weiteres nicht zuläsig.

Du hast rechtlich Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz nach Ablauf der damals vereinbarten Elternzeit mit den davor geltenden Bezügen.

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Nein, auf den alten Arbeitsplatz hat sie keinen Anspruch, nur auf einen gleichwertigen!

Änderungen des Gehalts wären eine sogenannte Änderungskündigung, der sie auch zustimmen müsste, wenn sie das nicht tut, geht es nicht!

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Hallo,

du hattest Teilzeit und du arbeitest jetzt Teilzeit - wie vorher.

Damit ist der Arbeitgeber seinen Pflichten ausreichend nachgekommen.

Wenn du jetzt einen anderen Arbeitsplatz haben möchtest, hat das nichts mehr mit der Elternzeit zu tun.

Gruß

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Äh, du hast irgend etwas da übersehen, sie arbeitet Teilzeit in Elternzeit, nach Ende der Elternzeit will sie ihre Vollzeitstelle wieder, da soll es weniger Gehalt geben, das geht nicht!

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Nein, vorher hatte ich Vollzeit. Bin dann nach einigen Monaten stundenweise, d. h. auf Teilzeit zurückgekommen.

Mein alter Arbeitsplatz wurde ja besetzt mit einer anderen Kollegin.

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Wenn Du vorher angegeben hast, dass Du in den zwei Jahren Elternzeit Teilzeit arbeitest und danach wieder Vollzeit arbeiten möchtest, hätte der AG Deine alte Stelle nur befristet mit einer anderen Kollegin besetzen dürfen oder müsste Dir eine Stelle, die der alten Gehaltsstufe und den alten Anforderungen entspricht, anbieten. Wende Dich an den Betriebsrat!

Du hast kein Anrecht, genau Deine alte Stelle wiederzubekommen, aber gleichwertig (vom Profil und von den Bezahlungen her) muss die neue Stelle schon sein!

LG

Anja