Hallihallo,
kennt sich jemand mit Erbrecht aus?
Kurz zur Info:
Mein Lebensgefährte und ich leben im Haus meiner "Schwiegereltern". Meine "Schwiegermutter" ist letztes Jahr leider verstorben. Wir sollen das Haus irgendwann einmal erben. Wir sind mit meinem "Schwiegervater" nicht verwandt (er ist nicht der leibliche Vater meines Lebensgefährten und er hat ihn auch nicht adoptiert).
Das Haus wurde für ca. 120.000,- € vor 2 Jahren gekauft. Wieviel Erbschaftssteuer würde anfallen. Wäre es besser, wenn mein Lebensgefährte allein erben würden oder wenn wir beide erben würden? Wie sieht es bei einer Schenkung aus?
LG Sterntaler
Erbschaftssteuer bei nicht Verwandten?
Hol dir das aktuelle Erbrecht ist in Taschenbuch Format kostet 9,95 EUR und jeder Laie kanns lesen.
Habs wegen familärer Dinge gerade meiner Schwiegermama geliehen da wenn die beiden mal sterben sollten wir 50% Steuer zahlen müssten und das versucht mein Mann grad irgendwie vorzubeugen und mit dem Buch überzeugungsarbeit leisten dass man evtl schon Teile Schenkt mit Niesrecht z.B. da es da auch 10 Jahres fristen gibt...
Hoch komplex das Thema sag ich nur......
Hallo
Wieso 50 % Steuern? Wenn dein Mann alleine erbt, gibt es da einen zienlich hohen Freibetrag, glaube ca 400000 Euro bei Kindern
http://www.steuertipps.de/lexikon/e/erbschaftsteuer-freibetrag
Bianca
weil das gesamt vermögen bei über 1mio liegt und dann noch das beträchtliche vermögen zzgl immobilien des onkels dazu der der bruder meines sv ist und keine erben hat
vermögen geteilt durch 2 überschreitet deutlich den freibetrag. es gab nämlich bestandsaufnahme sonst wüssten wir nicht so genau bescheid
"Das Haus wurde für ca. 120.000,- € vor 2 Jahren gekauft. Wieviel Erbschaftssteuer würde anfallen"
Eur 20.000,-, wenn Dein Lebensgefährte allein erbt
Wäre es besser, wenn mein Lebensgefährte allein erben würden oder wenn wir beide erben würden?
Wenn ihr beide die Hälfte erbt, muss Dein LG EUR 6.000,- zahlen
Du musst EUR 12.000,- zahlen.
Wie sieht es bei einer Schenkung aus?
genauso.
Siehe: http://www.n-heydorn.de/erbschaftssteuer.html
Da hier einige ja Probleme mit Schlußfolgerungen und Zahlen haben, sollte man also dazu schreiben, dass jeder 50% erben besser wäre ;)
Wobei mir nicht ganz klar ist, wenn die Mutter nach Kauf bereits gestorben ist, warum der LG nicht bereits einen Teil geerbt hat. Gabs ein Testament, das das ausgeschlossen hat?
Die Mutter war nicht als Eigentümerin eingetragen.....
Waren denn Deine Schwiegereltern miteinander verheiratet ? Dann ist Dein Lebensgefährte doch das Stiefkind Deines "Schwiegervaters". Somit hat er einen Freibetrag von 400.000 €. Die Erbschaft an Deinen Lebensgefährrten wäre somit steuerfrei.
Da bist Du auf dem Holzweg. Sofern keine Adoption stattfand, besteht KEIN verwandtschaftliches Verhältnis, zwischen Stiefvater und Stiefsohn.
Somit ist der Sohn aktuell allein vom Stiefvater gar nicht erbberechtigt, es sei denn, es liegt ein Testament vor, indem er bedacht wird.
Die Neuheirat der leiblichen Mütter begründet nicht automatisch ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Stiefkind mit dem neuen Mann, zumindest nicht auf erbrechtlicher Linie.
Im Erbrecht magst Du Recht haben, aber im Erbschaftssteurrecht bist DU auf dem Holzweg. Laut § 15 ErbStG gehören zur Steuerklasse I Kinder und Stiefkinder des Erblassers.
Ihr begeht mit Eurem Gedankengang einen riesigen Fehler!
Dein Lebensgefährte hätte zum Zeitpunkt des Todes seiner Mutter als Erbe gelten müssen. Somit hätte er Anspruch auf 3/4 der Erbmasse, mit Beanspruchung des Zugewinnausgleiches des neuen Mannes der Verstorbenen auf 1/2 der anfallenden Erbmasse.
Somit hätte er schon mal 60.000 € bzw. 90.000 steuerfrei erben können.
Wenn es jetzt so läuft, wie es läuft, da Dein Lebensgefährte ja nicht in dem Sinne mit dem neuen Mann verwandt ist, dürfte er nachher im Erbfall recht tief in die Tasche greifen müssen.
Er würde auch nur erben, wenn es testamentarisch geregelt ist. Ansonsten ist er nicht erbberechtigt!
Ihr solltet dringend drüber nachdenken, ob Dein Lebensgefährte nicht doch noch nachtträglich sein Erbe geltend macht, kann er 3 Jahre nach bekanntwerden des Todes des Erblassers.
Und ihr gewährt Deinem "SchwieVa" lebenslanges Wohnrecht.
So wäre es zumindest von finanzieller Seite weitaus besser!
Euch alles Gute, Janette
Es war ja gar nicht das Haus der Schwiegereltern, wie jetzt gerade rauskommt, sondern nur des Stiefvaters!
o.k. danke für die Info! Hätte aus dem Ursprungstext orakelt, dass es beiden gehörte.