Gerichtsvollzieher :(

Hallo zusammen,

vorneweg mal meine Geschichte:

Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Ex-Mann getrennt. Damals hatte ich mir von meinem Anwalt ausrechnen lassen, was mir von meinem Ex an Unterhalt für meine Kinder zusteht. Fest mit diesem Betrag rechnend ( ich weiss, das war naiv) mietete ich mir eine 3 Zimmer-Wohnung. Mein Ex zahlte leider nix, zwischenzeitlich übernahm das JA einen Teil des Unterhalts. Da meine wenigen Ersparnisse für die Kaution und eine bescheidene Küche draufgingen, hatte ich keinerlei Rücklagen. Ich arbeite halbtags, da ich keine ganztägige Kinderbetreuung habe. Ende der Geschichte ist auf jedenfall, dass ich meine Miete schon von Anfang an nur immer zur hälfte überweisen konnte und diese Wohnung schon nach 3 Monaten wieder kündigen musste.
Wir leben nun zu dritt in einer 1,5 Zimmer-Wohnung :(
ich habe dem ehemaligen Vermieter schon den grössten Teil abbezahlt, der noch ausstehende betrag beläuft sich auf knapp 300 euro.
Nun war ich wieder in einem finanziellen engpass (waschmaschine kaputt) und hatte den Vermieter angerufen um ihn zu bitten, einen Monat die raten auszusetzen. Er sagte mir, das läuft alles über die Hausverwaltung aber leitet es weiter. Nun bekam ich eine Mahnung, also wieder beim Vermieter angerufen, der sagte, kann nur ein Versehen sein, er sagts der Hausverwaltung nochmal. Nun komm ich heute nachhause und hab ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten :( Er hat sogar bei Nachbarn geläutet und sich nach mir erkundigt oO. Jetzt bin ich natürlich in Aufregung hab überall gegoogelt und lese aber überall, dass da normalerweise nicht nur eine normale Mahnung geschickt werden muss, sondern ein gerichtlicher Beschluss. Anderweitige Schulden hab ich nicht.
Mir ist das so unangenehm, vor allem bei der Nachbarschaft :(
Habe versucht den Gerichtsvollzieher telefonisch zu erreichen, aber er hat nur eine bandansage mit Telefonzeiten. (erst wieder am Freitag, aber das ist ja Feiertag ;()

Bitte helft mir, darf der Herr sich bei meiner Nachbarschaft über mich erkundigen? Und wieso hab ich nur die Mahnung bekommen? Die Hausverwaltung sagte mir übrigens am Telefon ich soll mich nicht aufregen, das kommt schon in Ordnung. Bin aber trotzdem fix und fertig :(

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Offensichtlich brauchst Du dringend mal Beratung für die einfachsten Dinge, wie z. B. monatlich wirtschaften!

Miete + Energie müssen immer bezahlt werden, egal was Du sonst für Probleme hast.

mach so weiter und Du findest Dich mitsamt Deinen Kindern im Obdachlosenheim wieder.

Wenn Du zu wenig Einkommen hast, dann musst Du ALG2 (ergänzend) beantragen und eben notfalls zur Tafel gehen.

Gruß

Manavgat

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Ich zahle meine Miete und meinen Strom. Auch habe ich sonst keine offenen Rechnungen, bis auf die 300 euro an meinen ehemaligen Vermieter. Ab Sept. 2012 habe ich eine Ganztagsbetreuung und kann dann auch wieder mehr arbeiten. Zu Essen haben wir immer genügend und ausgewogen.
Würde mein Exmann mir den Unterhalt zahlen von monatlich 750 euro anstatt seine Firma seiner Mutter zu überschreiben und seine 2 Autos, dann hätte ich überhaupt keine finanziellen Probleme.
Ergänzendes ALG 2 bekomme ich nicht, wie oben schon geschrieben.
Gruss

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Der damalige Vermieter hatte Dich doch bestimmt schon wegen den ausstehenden Forderungen angemahnt, bevor die Ratenzahlung erfolgte, oder?

In dem Falle beginnt das Mahnverfahren ja nicht erneut, sondern setzt sofort beim letzten Schritt an, der gekommen wäre, wenn Du gar nichts gezahlt hättest. In dem Fall kommt dann im letzten Schritt der Gerichtsvollzieher. Das ist meiner Meinung nach schon alles korrekt so.

Doch, ein Gerichtsvollzieher darf sich anderweitig erkundigen, ob und wann Du anzutreffen bist.

Es ist korrekt, dass nur ein Brief in Deinem Kasten mit Ankündigung landet, wann er kommt. Du hast noch Glück, dass eine Voranmeldung erfolgte. Mein Ex-Freund hatte (leider!!!!) dauernd mit Gerichtsvollziehern zu tun, ich habe schon mit dem bei uns Zuhasue Kaffee getrunken.... Wie peinlich... Da kam vorher nichts, der stand einfach vor der Tür.

Also, wie gesagt, wenn schon ein Mahnverfahren anhängig war und Du unterbrichst ein laufendes Ratenverfahren kommt dann sofort der nächste Schritt. Das beginnt nicht wieder von vorn.

Du solltest mal dringend prüfen lassen, ob Du in Deiner Situation, vor allem mit der wohnlichen Situation, nicht doch Anspruch auf staatl. Hilfe hättest. Ergänzendes ALG II oder Wohngeld + Kinderzuschlag.

LG Janette

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Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Vermutlich hast Du recht und er hat sich korrekt verhalten. Ich hab mich nur so erschrocken vorhin, inzwischen hab ich mich wieder einigermassen beruhigt.
Wohngeld bekomme ich. Damit ist leider alles ausgeschöpft, weil mir für ALG II der Unterhalt, der aber nicht bezahlt wird angerechnet würde.

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Damit ist leider alles ausgeschöpft, weil mir für ALG II der Unterhalt, der aber nicht bezahlt wird angerechnet würde.

Unfug, Unfug, Unfug!!!!!

Bei ALG2 wird Unterhalt nur angerechnet, wenn Du ihn auch bekommst.

Gruß

Manavgat

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"Jetzt bin ich natürlich in Aufregung hab überall gegoogelt und lese aber überall, dass da normalerweise nicht nur eine normale Mahnung geschickt werden muss, sondern ein gerichtlicher Beschluss."

Ich gehe davon aus, dass die Forderung bereits durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Urteil tituliert ist...anderenfalls könnte ein Gerichtsvollzieher nicht tätig werden. Eine gesonderte Mahnung wäre in dem Fall, dass du deiner Ratenverpflichtung nicht nachkommst, gar nicht erforderlich gewesen. BTW: Irgendwer (die Hausverwaltung?) muss den Gerichtsvollzieher ja auch mit der Vollstreckung beauftragt haben.

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so isses

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Der Gerichtsvollzieher wird NUR beauftragt, wenn ein rechtskräftiges Urteil/Titel vorliegt.

Den müsstest du dann schon haben. Da würde ich mal ganz fix in deinen Unterlagen nachgucken, wo der Titel abgeblieben ist. *kopfschüttel*

Außerdem müsste der GV auch eine E-Mail Adresse o.ä. haben. So kann man den auch kontaktieren.