Elterngeld und Kleingewerbe, kennt sich einer aus

Hallo Ihr lieben,

gerne würde ich meiner Tätigkeit als Beraterin für Kindermode weitergehen.
Leider muss man dafür ein Kleingewerbe anmelden.
Ich bin in Elternzeit und beziehe Elterngeld, melde ich dass jetzt an bekomme ich nur den mindestsatz von 300 €.

So jetzt meine Frage :
Kann mein Mann dass Kleingewerbe auf sich laufen lassen ? Und er macht dann auch den Ausgleich beim Finanzamt am Ende des Jahres. Müsste doch eigentlich gehen sind ja sowieso verheiratet :-/

Wer kennt sich da aus ? Und kann mir helfen ?

Liebe Grüße

Lisa

1

"Ich bin in Elternzeit und beziehe Elterngeld, melde ich dass jetzt an bekomme ich nur den mindestsatz von 300 €."

Wie kommst du denn auf den Unfug.
Es wird ja das Einkommen was du jetzt nach der Geburt hast angerechnet und wenn du dein Gewerbe jetzt anmeldest, wirst du nicht wirklich Gewinn haben, sondern erstmal ganz viele Kosten! Und wenn du die nicht automatisch hast, dann erzeugst du sie eben in der Elterngeldzeit und guckst, dass der Gewinn erst danach entsteht!

2

Dass ist kein Unfug dass sagte mir die Elterngeldstelle so. Du kriegst dann den mindestsatz von 300 Euro weil du unter 30 Stunden in der Woche arbeitest.

Irgendwie versteh ich deine Antwort nicht SORRY.

3

DAs hat dir die Elterngeldstelle sicherlich so nicht gesagt oder du hast die Antwort genauso wenig verstanden, wie meine.

Ganz ehrlich, wenn du dies alles nicht verstandne hast, solltest du kein Gewerbeanmelden, denn das sind die Grundlagen dafür.
Es muss bei einem Kleingewerbe eine Einnahmen-Überschuss-Berechnung gemacht werden, damit errechnet man den Gewinn oder den Verlust.
Nur der Gewinn wird aber beim Elterngeld gegen dein Einkommen vor der Geburt angerechnet, hast du keinen, wird auch nichts angerechnet. Arbeitest du über 30h, gibts gar keine Elterngeld!

Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen vor der Geburt abzüglich Werbungskostenpauschale und dann der Differenz zu dem Gewinn nach der Geburt.
Davon gibts dann 65-100%, mindestens aber 300 Euro!

Da ich nicht weiß, was du an Einkommen vor der Geburt hattest, kann ich dir nicht sagen, wieviele Gewinn du haben kannst bevor du nur noch 300 Euro Elterngeld erhältst!

weitere Kommentare laden
6

***Ich bin in Elternzeit und beziehe Elterngeld, melde ich dass jetzt an bekomme ich nur den mindestsatz von 300 €.***

das hat die elternstelle dir so gesagt, Zweifel sind nicht herauszulesen. Susannea hat dir erklärt dass das so nicht stimmt. Danach zweifelst du die Intelligenz der Elterngeldstelle an. Also hat die Susanneas Antwort doch ein Stück weit weitergeholfen, oder nicht? Ein kleines Dankeschön wäre es schon wert.

Je nachdem WAS du der Elterngeldstelle gesagt hast, könnte deine Frage dort schon mißverstanden worden sein. Und es ist natürlich relevant was du JETZT an Elterngeld bekommst.

Je nach deinem Gewinn im Kleingewerbe, wenn du da schon sicher bist dass du zB einen Gewinn von mindesten 150€ monatlich hast und 400 € Elterngeld bekommst, dann fällst du natürlich auf den Sockelbetrag runter.

Ganz astrein mir der Anmeldung durch den Mann damit du weiter Elterngeld bekommst, was dir eigentlich durch deine Tätigkeit abgezogen werden müsste, ist es natürlich auch nicht.

Ich hoffe das ist dir zumindest bewusst.

vg