Hi,
kurz und knapp:
Frau ist schwanger. Alleinstehend. Wohnt bei Schwester. U25. Kein Kontakt zu den Eltern. Muss Alg2 beantragen.
Amt will jetzt einen Wisch von den Eltern haben. Da sie ihn nicht hat (da kein Kontakt) wollen die das jetzt so prüfen, das soll bis 3 Monate dauern usw usf.
Sie braucht aber jetzt eine Wohnung, da Schwester selber Kinder hat und in der Wohnung kein Platz ist.
Nur um mich abzusichern, bevor ich sie morgen zum Amt begleite...
§ 9 Hilfebedürftigkeit
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig, dabei bleiben die Bedarfe nach § 28 außer Betracht. In den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 3 ist Einkommen und Vermögen, soweit es die nach Satz 3 zu berücksichtigenden Bedarfe übersteigt, im Verhältnis mehrerer Leistungsberechtigter zueinander zu gleichen Teilen zu berücksichtigen.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
(4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Punkt 3 trifft doch jetzt auf sie zu. Steht ihr jetzt Alg2 zu oder nicht? Und können die trotzdem irgendwelche Wische von den Eltern verlangen oder nicht?
Ich danke im Vorraus
Alg2, U25, schwanger
Und ja. Für den ein oder anderen Urbianer stell ich im Vorraus schonmal all die Fragen, damit ihr dann gleich anfangen könnt zu hetzen um euch gut zu fühlen...
Warum soll sie nicht erstmal gucken, was es bei den Eltern zu holen gibt, bevor sie auf Allgemeinkosten lebt?
Warum ist sie denn schwanger geworden, wenn sie das Kind nicht versorgen kann?
Warum guckt sie nicht erstmal, dass sie sich selbst versorgt?
Warum geht sie nicht arbeiten...
warum...
warum...
warum...
Darum.
Sorry,eigentlich wollte ich dir grade von meiner freundin berichten wie es bei ihr war,da die ausgangssituation die gleiche war...aber bei so nem schwachsinn von der bösen bösen urbia gemeinde...schäm dich...nach hilfe fragen umd nen absatz weiter verurteilen,obwohl noch KEINER was geantwortet hat...
Entschuldige, aber ich habe bisher bei jeder meiner alg2 fragen (selbst wenn es nicht um mich ging) einen drauf bekommen... hier nehm ich das schonmal vorweg ;)
Du musst mir deine Geschichte nicht erzählen. Ich möchte nur diese eine Frage beantwortet haben...
.... wenn nicht bei den Eltern, dann ggf. vom Kindsvater (Unterhalt) ?!
Sagen wir einfach... es gibt vorläufig keinen Kindsvater... von mir aus hat sie das Kind vom heiligen Geist empfangen Ich will den ganzen Hühnern keine Körner hinschmeissen.
Die Frage ist doch einfach...
steht ihr Alg2 zu oder nicht?
Nur, wenn niemand anderes vorrangig unterhaltspflichtig ist.
Ich kann dir das nicht sagen ob das zutrifft, aber auf jeden Fall sollte sie sich schon nach einer Betreuung umsehen, damit sie nach der Geburt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann...
Das ist auch sehr wichtig.
Das Gesetz sieht es dann wieder etwas anders
Auch darüber werde ich jetzt nicht diskutieren. Ich kann nur sagen, als ich schwanger war und Alg2 bekommen habe (aufstockend) bin ich bis 2 Wochen vor der Geburt arbeiten gewesen und habe mein Kind schon mit 2 Jahren in den Kiga gebracht, damit ich wieder arbeiten kann.
Was sie nun machen wird, das geht mich nichts an. Moralisch wäre es m.M. nach richtig, es ist aber nicht mein Leben.
"habe mein Kind schon mit 2 Jahren in den Kiga gebracht"
Schon ist gut.
Ich bin bei Nummer eins nach einem Jahr wieder gegangen und auch bei Nummer zwei wird das so sein.
Ich kann es mir nicht leisten länger zu Hause zu bleiben.
Aber das ist auch nicht weiter schlimm, denn ich gehe gerne arbeiten und bin dann auch wieder froh, in meinem Job zurückkehren zu können.
Hallo, ich habe mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen...
Zuerst mal bin ich mir fast 100% sicher, dass die Eltern der Freundin NICHT unterhaltspflichtig sind, aufgrund der Schwangerschaft. Ich "weiß" das, weil meine Unterhaltspflicht gegenüber meiner Tochter auch mit deren Schwangerschaft endete.
Dann würde ich ihr DRINGEND abraten den Vater nicht anzugeben. Das gibt nur enorme Schwierigkeiten. Jetzt und auch später. Denn es ist nicht das Recht der Freundin einen zugehörigen Vater und damit Unterhaltszahlungen zu haben sondern das Recht des Kindes. Dieses Recht darf die Mutter nicht wissentlich untergraben.
Und Unterhaltsvorschuss gibt es nur 6 Jahre lang. Danach gibts nix mehr. Hat deine Freundin nicht vor ewig ALGII zu bekommen, dann kann das für sie in 6 Jahren ganz schön knapp werden.
Oder stell dir mal vor der Vater stirbt, dann nimmt sie dem Kind damit die Möglichkeit etwas zu erben oder Halbwaisenrente zu bekommen.
Zudem wird sie und auch das Kind IMMER blöd angeguckt werden, wenn angegeben werden muss: Vater unbekannt. Ich kenne das bei einer Freundin.
Die Schwester der Freundin wird kaum allein aufgrund ihrer Verwandschaft unterhaltspflichtig sein, aber sie wird, solange sie zusammenwohnen, evtl mit ihr zusammen in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt, sodass sie dadurch indirekt doch gewissermaßen unterhaltspflichtig wird. Ist bei der Schwester nichts "zu holen" dann ist das auch irrelevant.
lg
"aber sie wird, solange sie zusammenwohnen, evtl mit ihr zusammen in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt, sodass sie dadurch indirekt doch gewissermaßen unterhaltspflichtig wird"
Nein.
Erstens wäre es nur eine Haushalts- und keine Bedarfsgemeinschaft (Folge: Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II) und zweitens greift auch bei der Schwester durch die Schwangerschaft die Unterhaltsvermutung nicht. Siehe auch hier
http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3529094-alg2-u25-schwanger/22557254
LG
Ch.
***greift auch bei der Schwester durch die Schwangerschaft die Unterhaltsvermutung nicht. ***
ok, das macht Sinn...
Auch auf die Gefahr hin, etwas überlesen zu haben....
Was genau ist denn dieser "Wisch", der von den Eltern gefordert wurde? Ich meine, es könnte ja vieles sein
Alles Weitere wurde ja schon gesagt: Unterhalt von Eltern und Schwester nein, vom Kindesvater schon. Sie sollte auch tunlichst mitwirken, diesen zu ermitteln. Mitwirken =wahrheitsgemäße Angaben, aber das versteht sich ja von selbst.
LG
Yanis
ich war schwanger u25 und konnte nicht mehr bei meinen eltern wohnen... das amt hatte zuerst auch ärger gemacht, zwecks ich solle im elternhaus bleiben. Mein psychiater schrieb mir dann ein Attest, dass es meine Gesundheit und somit die Gesundheit meines sohnes gefährde wenn ich weiterhin bei meinen eltern wohnen bleibe...
das war dann ok...
dir
Wende Dich an tacheles-sozialhilfe.de oder gleich an eine Anwältin.
Gruß
Manavgat