Mutterschaftsgeld nach Insolvenzgeld

Vielleicht könnt ihr helfen, hatte vor einigen Tagen schonmal gepostet -aber leider bin ich noch immer nicht schlauer :-(

Ich bin seit Oktober 2010 in einer Firma. Von Oktober 2010 bis Januar 2012 habe ich normales Gehalt bekommen. Dann kam die Insolvenz...

Für Februar, März, April erhalte ich Insolvenzgeld und mein Vertrag endet am 01. Mai.

Ab 02. Mai bin ich dann im MuSchu !!

Wer zahlt mir das Mutterschaftsgeld in welcher Höhe ?

Ich bin NICHT Arbeitslos...also kann ich doch nicht zum AA ?

Ich werd noch verrückt #schmoll .... die bei der Krankenkasse wissen auch nicht was sie tun #schmoll ...

Wisst ihr das ?

LG happy

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Natürlich bist du ab dem 2. Mai arbeitslos.
Ich würde wohl gucken, dass du dich auch so arbeitslos meldest (arbeitssuchend bist du hoffentlich schon gemeldet, sonst gibts eh kein Geld!) und erst einen Tag später in den Mutterschutz gehst, dann bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI.

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Kann man denn gleichzeitig im Mutterschutz und Arbeitslos sein ?

Beim AA sagte man mir, ich habe dann nur Anspruch auf MuSchgeld von der KK in Höhe von dem was ich an Arbeitslosengeld bekommen habe...

Aber wenn mein Vertrag am 01.Mai endet und ich ab dem 02.Mai im Muschu bin...war ich doch nie arbeitslos #kratz ..

Also bekomme ich dann nur was von der KK .. die Aufstockung durch den AG fällt weg weil ich ja keinen mehr habe. Stimmts ?

Gemeldet bin ich schon seit Februar...habe alle Fristen eingehalten ;-) Hab ich nur nicht geschrieben..mich verwirrt das Thema schon genug ..

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Du bist ja nicht verpflichtet den Mutterschutz vor der Geburt zu nehmen, also würde ich ihn erst einen Tag später antreten (oder den Arzt bitten den VET einen Tag später zu legen, das macht noch weniger Streß).
DAnn hast du ALGI bezogen und bekommst in der Höhe Mutterschaftsgeld.

Alles andere macht nur bösees Blut, denn wenn der Vertrag im Mutterschutz endet (das kann der Arzt natürlich auch machen), dann gibts Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK!

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Du hättest Dich Anfang Februar bei der Agentur für Arbeit melden müssen, da Dein Vertrag Anfang Mai ausläuft.