Abo abschließen in der Insolvenz?

Hi,

ich frage ausnahmsweise mal für eine Freundin. Ihr Freund steckt mitten in der Insolvenz (also wohl noch in dieser sogenannten Wohlverhaltensphase). Jetzt hat sie in der Post mehrere Zeitungen gefunden und ihn drauf angesprochen. Er hat da wohl Zeitungsabos abgeschlossen.

Sie macht sich nun Sorgen, ob er das während der Insolvenz überhaupt sowas wie Abos abschließen darf, zumal er ja so theoretisch neue Schulden anhäufen könnte.

Kennt jemand die rechtliche Lage? Kann er da Schwierigkeiten bekommen?

LG

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Weiterhelfen kann ich dir leider nicht, aber er hat die Abo´s doch hoffentlich schon gekündigt?!

Wer kein Geld hat um seine Schulden zu bezahlen braucht meiner Meinung nach auch keine Zeitungsabo´s! Und aus Abo´s schließe ich das es mehrere sind.

LG

Kerstin mit Ida #verliebt an der Hand und MADITA, LEO & #stern #stern #stern im #herzlich

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Hauptsache mal kurz irgend nen Schmarrn geschrieben, hm?

Nichts zu tun?

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Sie hat aber doch recht...ist er in der wohlverhaltensphase MUSS er sich wohl verhalten und keine weiteren schulden machen...
Richtig???

So,warum kann ich ein abo bzw mehrere anschliessen,aber nicht meine schulden bezahlen???

LG

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Ja er darf Abo´s abschließen. Aber...er sollte diese auch bezahlen...andernfalls kann es sein, das er die Restschuldbefreiung nicht erlangt.

zum anderen, wollte ich mal kurz den Hinweis geben, dass das Insolvenzverfahren in keinster weise "kostenlos" Geschenkt ist! Nur mal so am Rande nebenbei...

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<<<Ja er darf Abo´s abschließen. Aber...er sollte diese auch bezahlen...andernfalls kann es sein, das er die Restschuldbefreiung nicht erlangt.>>>

Auuuuuch DAS stimmt nicht.

Die Restschuldbefreiuiung hat null komma garnix mit den Abos zu tun, sofern die Abogesellschaft kein Insolvenzgläubiger ist.

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"Die Restschuldbefreiuiung hat null komma garnix mit den Abos zu tun, sofern die Abogesellschaft kein Insolvenzgläubiger ist."

Da irrst du. Wenn einer der alten Gläubiger von neuen Schulden erfährt, kann er die Restschuldbefreiung versagen.

Voila:

http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/neue-schulden.html

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Klar darf er, er ist ja schliesslich nicht entmündigt.

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Ja, leider durfte ich mal einen Fall erleben, da ging es dem Schuldner in seiner PI besser als dem Gläubiger, der von seinem Geld dadurch nur einen klitzekleinen Bruchteil zurückbekommen hat.

Verkehrte Welt! Meiner Meinung nach sollte das PI-Verfahren kräftig überarbeitet und besser überwacht werden! *duckundweg*

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Was hat das mit meiner Antwort zu tun?

Es wird immer Menschen geben, die Schwein haben und es wird immer Recht und Unrecht geben. Das ist aber nicht Maßstab.

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er darf schon, aber schlau ist es nicht.

Einzige Ausnahme: ich habe immer mal wieder Zeitungsabos mit Freundschaftsbarprämie. Letzten Endes ist das Abo dann kostenlos. Man muss aber rechtzeitig kündigen.

Gruß

Manavgat

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Er darf, nur sind die neuen Miesen nach Ende der laufenden Inso nicht weg und die nächste Inso ist erst 10 Jahre nach dem Ende der jetzigen möglich.

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Dämlich aber durchaus möglich!

LG Susanne