Verrechnungsscheck - Wertstellung?

Hallo,

ich habe am Montag einen Verrechnungsscheck bei meiner Bank eingereicht (Sparkasse).

Buchung war 20.03.
Wertstellung 22.03.
Er ist noch immer mit "Eingang vorbehalten" vermerkt.
Gestern kam ich noch nicht an das Geld. Ich dachte mit Wertstellung wäre gemeint, dass ich auch über das Geld verfügen kann?
Wer weiß darüber etwas?

LG und ein sonniges Wochenende

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Hallo!

Das kann noch einige Tage dauern, bis du über das Geld verfügen kannst!

LG, k.

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Habe ich dazu noch gefunden:

1.Schuldner bezahlt gegenüber Gläubiger per Scheck

2.Gläubiger erteilt Einlösungsauftrag an seine Bank

3.Bank des Gläubigers nimmt vorläufige Gutschrift auf Konto des Gläubigers vor und führt Verrechnung des Schecks mit Bank des Schuldners durch.

4.Bank des Schuldners zieht Scheck ein, und belastet das Konto des Schuldners.

5.Nach Eingang der Zahlung bei der Bank des Gläubigers erfolgt endgültige Gutschrift des Betrages auf dessen Konto.

Aus diesem Grund dauert es ein paar Tagen bis das Geld tatsächlich zur Verfügung steht, man kann es also vorher nicht am Schalter oder am Automaten verfügen.

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Das ist so nicht ganz richtig, was Du hier beschrieben hast ist eine Mischung zwischen "Gutschrift nach Eingang" und "Eingang vorbehalten".

Bei "Gutschrift nach Eingang" erhält der Gläubiger erst nach Bezahltmeldung (bzw. Zahlung durch die Schuldnerbank) das Geld gutgeschrieben, vorher sieht der Gläubiger nichts auf dem Konto (dieses Verfahren wird aber selten eingesetzt, da arbeitsintensiv).

Bei "Eingang vorbehalten" wird der Scheck der Gläubiger schon mal vorab gutgeschrieben und nur bei Nichteinlösungdiesem zurückbelastet. Die Gläubigerbank erhält im Normalfall (problemlose Einlösung) keine Rückmeldung mehr durch die Schuldnerbank. Das Geld wird im Interbankenverkehr einfach verrechnet.

Gruß W.

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Das dauert immer eine gute Woche bis man drüber verfügen kann.

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Huhu,

du kannst das Geld vom Schalter abholen.
Ich hab auch mal länger warten müssen und dann bin ich zum
Schalter gegangen und die haben mir was ausgezahlt.
Die Frau von der Bank meinte das es immer länger dauert am Automaten
aber wenn ich was bräuchte könnte sie mir was auszahlen....

LG

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Nein, man kann das Geld nicht einfach vom Schalter abholen. Ob Automat oder Schalter, der Vermerk "Eingang vorbehalten" hat immer die gleiche Bedeutung. Siehe die Erklärung von wilma.flintstone weiter unten. Wenn Du vorzeitig Geld am Schalter bekommen hast, hattest Du eine besonders nette "Frau von der Bank".

LG

Swety

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#danke Frau Kollegin ;-)

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Hallo Tasimas,

mit Wertstellung ist der Tag gemeint, an dem der Betrag in der Zinsrechnung berücksichtigt wird. Solltest Du also bereits im Soll gewesen sein, wird ab diesem Tag der verminderte Betrag verzinst. Solltest Du Habenzinsen erhalten wird ab diesem Tag der erhöhte Betrag zu Deinen Gunsten verzinst.

"Eingang vorbehalten" meint, daß Du bis zu einem bestimmten Termin noch nicht über den Scheck verfügen kannst, denn er könntei.d.R. bis zu diesem Termin unbezahlt zurückkommen. Wenn Du gute Bonität hast wird man Dir den Betrag dennoch vorher (dies hat nichts mit der Wertstellung zu tun) auszahlen. Sollte der Scheck dennoch unbezahlt zurückkommen wirst Du belastet und musst Dich an den Aussteller wenden, damit Du Dein Geld von dort erhälst.

Gruß W.

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Meistens sind es 5 Arbeitstage, bis du über die Gutschrift frei verfügen kannst.

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Hallo bezzi,

kann auch 7 Werktage sein.

Gruß W.

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nach einreichung eines verrechnungsschecks ist der geldbetrag nur "psychisch" auf deinem konto aber nicht "physisch".

und wenn hier jemand behauptet, daß dieser betrag, wenn auch nur teilweise bereits vorher ausgezahlt wird, dann liegt das daran, daß sich die bankangestellte am schalter auch sicher ist, daß das geld fließen wird... d.h. auf dem verrechnungsscheck steht nicht absender von irgendeinem "xy" oder anderem fadenscheinigem unternehmen.. sondern der eines geachteten unternehmens oder einer behörde, wo man sich sicher sein kann, daß das geld auch kommt. :-)