Was für eine Bestätigung bekommt der Arbeitgeber bei Reha

Hallo,

ich bin im Krankengeldbezug und gehe nun kurzfristig nächste Woche in die Reha. Krankgeschrieben bin ich auf unbestimmte Zeit. Ich habe dem Arbeitgeber nun telef. mitgeteilt, das ich für 4 Wochen in Reha gehe. Jetzt wollen die den Bescheid haben. Die Versicherung sagt aber das die keinen kriegen müssen, und das es keinen gibt. Der AG besteht aber darauf. Ich will denen meinen Bescheid mit nennung der Einrichtung nicht geben. Was ist den nun richtig?

LG

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Hallo!

Ich habe in einer Reha-Klinik gearbeitet. Bei uns war es so, dass der Pat. von der Einrichtung eine Bestätigung bekommt, dass er auch da ist/war. Die gibt es allerdings erst nach der Anreise. Ich würde mal in der Einrichtung nachfragen, wie die das machen.

Wieso reicht denn dem AG die Krankmeldung nicht?

Liebe Grüße und gute Besserung,
majixx

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weil die mir Steine in den Weg legen wo die nur können. Die versuchen auch schon seit Wochen an Arztberichte ranzukommen. Daher will ich denen nix geben, was die nicht haben müssen.

LG

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Hallo,

ich habe von der Rentenversicherung mit der REHA-Bewilligung auch eine Bescheinigung zur Vorlage beim AG bekommen. Darauf wurde die Bewilligung bestätigt und der AG informiert, daß der Aufnahmetermin dann von mir mitgeteilt wird.

Wie wäre es, wenn du denen deinen Bescheid gibst - aber vorher den Namen der Einrichtung schwärzts bzw. beim Kopieren abdeckst?

LG vom Inselkind

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Hallo,

ich habe bisher sowas nur für mich bekommen, das sagt auch die Versicherung, das das nur für mich sei und das der AG die Info nur durch mich bekommt. Ich frag aber jetzt morgen nochmal nach und sonst werde ich Deinen Tipp befolgen, dann kriegen die halt ne zensierte Version. Stell sich einer vor die verfolgen mich bis in die Rehaeinrichtung, zuzutrauen ist es denen und dann können sie ja auch gleich mit in die Anwendungen kommen.

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Sorry habe in meinem brass vergessen mich für den Tipp zu bedanken und LG

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Eigentlich müsste doch die AU reichen. Nach 6 Wochen Krankschreibung ist der ARbeitgeber doch eh aus der Zahlung raus.

Allerdings würde ich mich jetzt nicht unbedingt weigern, es sei denn, du hast ein berechtigtes Interesse.

Der AG wird merken, wenn du dich über seine Anweisungen hinweg setzt...Die Frage ist, ob es die Konsequenzen wert sind.

Gruß
Sabine

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Hallo,

ja von außen gesehen reicht die AU, da der AG sowieso nichts zahlt. Aber für die Reha ist die Rentenversicherung der Träger. Somit bekommt sie während der Reha nicht Krankengeld von der Kasse sondern Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung benötigt wieder alle Daten vom Arbeitgeber (so wie auch für's Krankengeld). Daher muß beim Arbeitgeber die Reha anders im Abrechnungssystem erfasst werden als die Krankheit. Damit die nötigen Daten an die Rentenversicherung übermittelt werden.

Alles reine Bürokratie...

Der Arbeitgeber benötigt somit schon eine offizielle Bescheinigung über die Reha. Allerdings geht ihn nichts an, in welcher Klinik der Arbeitnehmer ist.

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Hallo,

ich bin auch im Krankengeldbezug und fahre demnächst zur Reha. Ich habe von der Rentenversicherung mit all den anderen Unterlagen auch eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bekommen. Hier stand nur drin, dass ich für 5 Wochen zur Reha fahre, keine Benennung der Klinik, Gründe etc. DAS ist die Bescheinigung, auf die dein Arbeitgeber ein Anrecht hat und die ihm zugestellt werden muß.

Diese Bescheinigung ist wichtig für deinen Arbeitgeber und auch für dich, denn du bekommst während er Zeit der Reha kein Krankengeld von der Kasse sondern Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Diese braucht wieder all deine Angaben, auch die vom Arbeitgeber, zur Berechnung des Übergangsgeldes.

Ohne die Bescheinigung von der REntenversicherung kann dein Arbeitgeber nicht die nötigen Daten zur Berechnung deines Übergangsgeldes übermitteln. Weil das ja seit Mitte des Jahres alles maschinell läuft. Das weiß ich, denn ich arbeite selbst in der Gehaltsabrechnung.

Ich würde an deiner Stelle schnellstens die Rentenversicherung anrufen und dort eine Bescheinigung für den Arbeitgeber anfordern.

Einen Bescheid der Klinik über den Antrittstermin habe ich nicht für den Arbeitgeber erhalten. Diesen Termin habe ich ihm so mitgeteilt und das ist aus meiner Praxiserfahrung aus ausreichend so.

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Hallo,

danke für den Tipp, das mache ich, dann kann mir hoffentlich Keiner was.

LG