Frage zum Thema Erbschaft /Erbe ausschlagen

Guten Abend,

mein Mann und ich haben uns folgendes gefragt: Wenn meine Mutter irgendwann stirbt (noch hoffentlich lange hin) und ich das Erbe ausschlage (Erklärung: sie hat Schulden, die mit falschen Versprechungen meines Vaters zu tun haben und die sie nun mit unter 1000 Euro Rente nicht abbezahlen kann), wie läuft das dann mit den Sachen? Also die Frage ist: Kommt da ein Gerichtsvollzieher um zu schauen, ob etwas lohnendes dabei ist (außer dem E-Mobil sicher nichts)? Und was passiert dann mit den ganzen persönlichen, nicht wertvollen Sachen? Bücher, Fotos etc. Mein Mann meint, nachdem der Gerichtsvollzieher da war, bin ich trotzdem für die Wohnungsräumung verantwortlich (und kann eben die persönlichen Gegenstände dann aufbewahren) oder wird das alles entsorgt?

Vielen Dank für eure Hilfe
xyz mit Mann, Maus (18 Monate) und Bauchzwerg (20. SSW)

1

Hallo

Wenn du das Erbe ausschlägst, darfsz du ichts, aber auch gar nichts mitnehmen. Keine Bilder, persöhnliche Sachen, nichts. Es wird alles entsortg. Sobald du was mitnimmst, gilt es als angenommen und du must für sämtliche Kosten aufkommen.

Im übrigen sind die Bestattungskosten davon ausgeschlossen. Die musst du trotzdem zahlen

Bianca

2

Danke! Das ist natürlich extrem krass. Meine Mutter überlegt, ob sie sich in eine Privatinsolvenz begibt (da sie die Schulden sowieso nicht bezahlen kann), das wäre ja noch mal ein Grund dafür.
Das ich die Beerdigung zahle ist kein Problem und war mir auch klar. Es geht nur um ca. 100.000€, die ich nicht zahlen kann/will.

Viele Grüße und danke für deine Antwort

3

Hallo

Bitte. Wie alt ist denn deine Mama? Überlegt doch schon mal, was ihr bei euch aufbewahrt, was euch wichtig ist. Dann ist es ja nicht mehr in der Wohnung.

Bianca

weitere Kommentare laden
4

Wenn du das Erbe ausschlägst, dann solltest du dich trotzdem um Wohnungskündigung und Räumung der Wohnung kümmern. Von dir erteilte Aufträge musst du dann natürlich auch bezahlen, aber alle anderen vorhandenen Schulden werden nicht auf dich übertragen. Für dich wichtige Stücke sollte deine Mutter dir vorher schenken. Es ist aber quatsch, das du die Erbschaft angenommen hast, nur weil du dir zb nen Bild ect. nimmst. Und da kommt auch kein Gerichtsvollzieher und räumt die Bude aus.

Du kannst ganz normal die Erbschaft ausschlagen. Bist du einzige Erbin, so kannst du danach die Wohnung räumen und den Mietvertrag kündigen (denn der läuft sonst weiter). Auch an alle anderen Versicherungen denken. Was du dann mit dem übrig gebliebenen Sachen machst, ist deine Sache.

Ein Nachlasspfleger wird nur eingesetzt, wenn zb die Erben nicht klar sind und die zu verteilende Erbmasse ermittelt werden muss. Das trifft ja hier offenbar nicht zu.

5

Hallo

Das ist schlichtweg falsch. Sie darf, wenn sie das Erbe ausgeschlagen hat, nicht mehr in die Wohnung. Auch hat sie keine Berechtigung, irgendwas zu kündigen

Bianca

6

Und wer guckt dann deiner Meinung nach ob nicht doch Wertsachen vorhanden sind mit denen man die Schulden bezahlen könnte?

weitere Kommentare laden
7

Kurz gesagt, solltest Du das Erbe ausschlagen, da verschuldet, stehst Du in keiner Verpflichtung, die die Abwicklung des Nachlasses betreffen.

Du musst, wenn Du ausschlagen solltest, auch keine Verträge für Deine Mutter kündigen, auch keine Mietverträge, Versicherungen etc. Das muss nur der Erbe. Niemand sonst. Du musst noch nicht mal die Wohnung räumen. Da muss sich der Vermieter mit dem Erben auseinander setzen bzw. ggf. der Instanz, wo das "Erbe" landet, wenn es keiner haben will. Das wird dann sicherlich das Land sein, in dem der Erblasser zuletzt wohnhaft gewesen ist.

Dieses ausschlagen entbindet Dich als nächsten Angehörigen bzw. Hinterbliebene aber nicht davon, Deine Mutter dann unter die Erde oder in die See oder wo auch immer hin zu bringen.

Rein theoretisch, wenn sich ein Erbe doch irgendwo bereit erklären sollte, kannst Du ihm dann die Kostenrechnung schicken ;-) Denn zahlen wiederum muss der Erbe, sofern sich einer finden wird. Auf alle Fälle muss erstmal der die Kosten tragen, der das Bestattungsinstitut beauftragt hat, er kann es sich aber aus der Erbmasse, sofern noch was vorhanden sein sollte, vom Erben wiederholen.

Man kann aber da unter Umständen staatl. Hilfe erwarten, WENN gerade bei einem selbst nichts zu holen sein sollte.

Häufig ist es so, dass selbst Nachlasspfleger mit einem Nachlass nicht wirklich was zu tun haben wollen. Zumindest mit dem nicht, wo es nichts zu holen gibt und zu Geld gemacht werden könnte. Dabei interessieren nur Dinge, wie Sparkonten, Goldbarren, Diamanten ;-) Halt nur Sachgegenstände, die augenscheinlich viel Geld bringen würden.

Mein Onkel hinterließ ein hoch verschuldetes Erbe, jeder schlug aus, logischer Weise, er hatte aber noch Güterstände und gemietetes Haus mit seiner Frau und demnach auch Haushaltsgegenstände usw usw.... Da krähte damals kein Hahn nach. Ja, da stand niemand und hat meiner Tante gesagt, wenn Du nur einen Löffel nimmst, dann nimmst Du damit das Erbe an...... So ist es nicht.

Man muss nur vorsichtig sein. Man darf keine Sparbücher, keine wertvollen Sachen unterschlagen. Das ist dann auch nicht automatisch Annahme des Erbes, aber es ist Unterschlagung und Diebstahl.

Das verschuldete Erbe meines Onkels ging damals an das Land Niedersachsen. Das weiß ich daher, weil wir ein Grundstück in einer Erbengemeinschaft besitzen und seit dem das Land als Besitzer drin steht.

Aber wie gesagt, für die Kleinigkeiten, da hat sich damals niemand interessiert. Es kam lediglich ein Fragebogen, wo angegeben werden musste, ob noch Konten etc liegen wenn ja wo und das war's.

Du solltest, für ein absolut reines Gewissen, vorher beim Amtsgericht nachfragen, ob der Nachlass geprüft und freigegeben wurde.

LG Janette

11

Hallo,

dem würde ich jetzt mal so zustimmen.

Als mein Vater vor vier Jahren starb, habe ich mich um die Wohnungsauflösung usw. gekümmert und habe auch einige Bilder mitgenommen, sonst war sowieso nichts 'Brauchbares' da. Möglicherweise habe ich damit das Erbe angenommen #kratz, ABER: ca. drei Monate! nach seinem Tod bekam ich von einem Inkassobüro eine Aufforderung zur Zahlung von knapp 50.000,- Euro (aus irgendeinem uralten Titel) und habe dann erst offiziell das Erbe ausgeschlagen. Das geht nämlich auch später noch, wenn Dir erst zu diesem Zeitpunkt eine "Überschuldung" bekannt wird. War überhaupt kein Problem.

LG

P.S. Mich hat damals beim Nachlassgericht dann keiner gefragt, was ich denn aus der Wohnung mitgenommen habe.

15

Huhu,

also, ich bin das einzige Kind. Meine Mutter ist sein 1988 geschieden und hat keinen Lebensgefährten. Es geht mir in keiner Weise darum, dass ich meine Mutter nicht angemessen beerdigen möchte oder mich vor den Kosten drücke. Ich sehe nur nicht ein, für Schulden in Höhe von 100.000 Euro aufzukommen, mit deren Entstehung ich nichts zu tun habe.

Wie ist denn nun der korrekte Ablauf im Falle des Todesfalles? Wo muss ich das Erbe ausschlagen? Kommt jemand und "durchsucht" die Wohnung auf Wertgegenstände? (also ein Gerichtsvollzieher oder so?) Wer räumt die Wohnung, wenn ich das Erbe ausschlage? So ganz habe ich das noch nicht verstanden. Ich darf es theoretisch nicht (da Erbe ausgeschlagen), muss der Vermieter es dann machen? Oder schickt das Land Niedersachsen (???) eine Räumungsfirma?

Viele Grüße

16

Hab hier nochmal nach einem ähnlichen Fall gegoogelt, bei dem ein Anwalt geantwortet hat. Der wird ja wohl wissen, was rechtlich möglich ist.#winke

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbe-ausgeschlagen,-Wohnungsaufloesung,-eigene-und-brauchbare-Gegenstaende-mitnehmen-__f53187.html

LG